AWO425T
Mitglied
- Registriert seit
- 18 Okt. 2017
- Beiträge
- 42
Hallo liebe Leser
Ich brauche Rat und möchte mich auch mit meinen Erfahrungen hier im Forum beteiligen.
Ich, über 50 Jahre alt, aus der Berliner Ecke hatte 2014 einen“ Freizeitunfall“ mit meinem Oldtimer. Ein 84 –jähriger Autofahrer nahm mir frontal die Vorfahrt. Ich kam mit 7 Frakturen und einen Arbeitsverlust und mit physischen Auswirkungen davon. Diverse Einschränkungen liegen für eine neue berufliche Findung vor.
Weitere Fakten: 40 GDB, Nach Klage vor Sozialgericht Cottbus ist die Erwerbsminderungsrente nach Gutachten ohne Erfolg- Klage vor Gericht im Sept.17 zurückgezogen (bestellte Gutachter des Soz.gerichts Cyp. und Brau. aus Berlin sind nicht empfehlenswert)
Meine Anwältin P. aus Berlin enttäuschte mich immer mehr in letzter Zeit und arbeitete mir weniger Informationen zu. So bleiben einige Fragen offen.
Nach Feststellung der Gutachter Unfallverursacher kann ich noch 3-6 Std. arbeiten.
Alle Forderungen gegen den Unfallverursacher wurden jetzt erst durch meine Anwältin gestellt. Es lag teils daran das ich noch Nach-OPs hatte. Termin/ Frist ist der 31.10 2017. Folge ist weiter Aushandlung oder Klage.
1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen
2.Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt.
3.Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)
4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.
5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?
Ich hoffe mich gut ausgedrückt zu haben und möglichst konkrete Antworten zu erhalten und bedanke mich schon mal im Voraus für die Möglichkeit und das Angebot des www.unfallopfer.de. Auch nochmals ein Dank an Michael der mir beim registrieren geholfen hat.
Ich brauche Rat und möchte mich auch mit meinen Erfahrungen hier im Forum beteiligen.
Ich, über 50 Jahre alt, aus der Berliner Ecke hatte 2014 einen“ Freizeitunfall“ mit meinem Oldtimer. Ein 84 –jähriger Autofahrer nahm mir frontal die Vorfahrt. Ich kam mit 7 Frakturen und einen Arbeitsverlust und mit physischen Auswirkungen davon. Diverse Einschränkungen liegen für eine neue berufliche Findung vor.
Weitere Fakten: 40 GDB, Nach Klage vor Sozialgericht Cottbus ist die Erwerbsminderungsrente nach Gutachten ohne Erfolg- Klage vor Gericht im Sept.17 zurückgezogen (bestellte Gutachter des Soz.gerichts Cyp. und Brau. aus Berlin sind nicht empfehlenswert)
Meine Anwältin P. aus Berlin enttäuschte mich immer mehr in letzter Zeit und arbeitete mir weniger Informationen zu. So bleiben einige Fragen offen.
Nach Feststellung der Gutachter Unfallverursacher kann ich noch 3-6 Std. arbeiten.
Alle Forderungen gegen den Unfallverursacher wurden jetzt erst durch meine Anwältin gestellt. Es lag teils daran das ich noch Nach-OPs hatte. Termin/ Frist ist der 31.10 2017. Folge ist weiter Aushandlung oder Klage.
1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen
2.Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt.
3.Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)
4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.
5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?
Ich hoffe mich gut ausgedrückt zu haben und möglichst konkrete Antworten zu erhalten und bedanke mich schon mal im Voraus für die Möglichkeit und das Angebot des www.unfallopfer.de. Auch nochmals ein Dank an Michael der mir beim registrieren geholfen hat.