Hallo ... EUCH zur Info
AUSZUG ANWALTSBRIEF
... ich hätte nach der Probezeit mehr verdient und auch später wären Gehaltserhöhungen möglich gewesen.
Ich bitte Sie daher diese Posten zu berücksichtigen und in einer neuen Forderung gegen die HDI mit einzubringen um alle Ansprüche einzufordern.
Somit wird die Schadenshöhe im Ganzen erhöht.
In Bezug auf Lohnsteigerung kann man von mindestens 20 % in dem Gesamtzeitraum als Monteur bis Eintritt Rente ausgehen. Somit würde ich pauschal bei 1136,40€ die folgende Rechnung aufstellen:
xxxx x xxxx= XXXX²
Wie Sie sehen habe ich mich bescheiden gehalten denke jedoch das man diese Rechnung ohne Nachweis anbringen und durchsetzen kann.
Ich möchte Sie aufmerksam machen das bei einer Abfindung die Inflationsrate bzw. auch eine eventuelle Abzinsung bei größeren Geldbeträgen nicht vergessen werden dürfen.
Diese haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesamtsumme. Von den Versicherungen werden gerne Zinsen angesetzt, die mit einer konservativen Anlage das letzte mal vor 20 Jahren erreicht werden konnten.
Auch darf man nicht vergessen, dass Zinsen versteuert werden müssen, sobald diese die Freibetragsgrenze übersteigen. Somit entgeht mir ein Schadensausgleich.
Ich hoffe das einem „modernen“ Richter diese Ansprüche berücksichtigt werden.
Ich möchte mich nicht auf eine Abfindung einlassen da ich auch gehört habe, dass einem eventuell die Krankenkasse aus so einer Abfindung einen Strick drehen kann, wenn es um spätere Behandlungskosten geht, die eindeutig auf die Unfallfolgen zurück zuführen sind.
Setzen Sie bitte die Klage in meinem Namen gegen die XXX an um meine Ansprüche aus dem Unfall geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Meine Anwältin hat mir darauf eine ellenlange pdf-Datei gesendet.
Diese beinhaltet die Klage gegen den Unfallverursacher an das Landgericht.
Sie fordert Wiedergutmachung aus allen Folgeschäden , mitunter auch aus einer fiktitive Gehaltserhöhung.
Hier eine AUSZUG:
Namens und in Vollmacht des Klägers
erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Schadensersatz i. H. v. 108.377,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2017 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Gesamtschmerzensgeld von weiteren nicht unter 70.000,00 EUR nebst Zinsen i. H. von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 50.000,00 EUR seit 25.08.2014 sowie aus 20.000,00 EUR seit 01.11.2017 zu zahlen.
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger eine monatliche Schmerzensgeldrente ab 01.01.2018 i. H. v. 150,00 EUR zu zahlen.
4. Hilfsweise wird zu Klageantrag zu 1. beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, dem Kläger eine monatliche Rente zum Haushaltsführungsschaden ab 01.01.2018 i. H. v. 202,89 EUR zu zahlen.
5. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner auch für den weiteren materiellen und immateriellen Schaden des Klägers aus dem Verkehrsunfall ... einzutreten haben.
6. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger die nicht festsetzbaren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i. H. v. 3.427,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit des Schriftsatzes zu zahlen.
7. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ferner wird beantragt, im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen ge-mäß §§ 307, 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 ZPO ein Anerkenntnis- bzw. Ver-säumnisurteil zu erlassen.
Begründung: Der Kläger Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom XXXX geltend, der sich wie folgt ereignete: ...
....
Zukünftiger Haushaltführungsschaden
Der Anspruchsteller, geboren am xxxx, ist gegenwärtig xx Jahre alt. Er verfügt über eine Lebenserwartung bis mindestens 85 Jahre, also noch xx Jahre. Der verbleibende Haushaltsführungsschaden beträgt monatlich 56,58 EUR x 4 Wochen = 226,32 EUR. Nach den einschlägigen Sterbetafeln verbleiben dem Kläger noch xx Jahre.
Bei dem vorstehenden wöchentlichen Schaden bei 40 % = 56,58 EUR sind die für die hil-febedürftigen Eltern 1,5 Wochenstunden enthalten. Bei einer Berechnung für noch 5 Jahre = 260 Wochen beträgt der Haushaltsführungsschaden 14.710,80 EUR. Die noch weiteren verbleibenden 27 Jahre beträgt die wöchentliche Stundenzahl nicht mehr 16 Stunden, son-dern nur noch 14,5 Stunden, was wöchentlich 51,27 EUR = monatlich 205,08 EUR ergibt. Dies entspricht einem weiteren zukünftigen Schaden bei 40 % und 27 Jahren 66.445,92 EUR, insgesamt 81.156,72 EUR, abzgl. 4 % Abzinsung von 3.246,26 EUR = insgesamt 77.910,45 EUR.
Hilfsweise wird von einer Haushaltsführungsrente von monatlich 202,89 EUR ausgegangen.
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Kurz zuvor habe ich die
Schah Sedi Rechtsanwälte für Personenschäden und Schmerzensgeld angerufen und gefragt ob Sie Intersse an meinem Fall haben. mir wurde daraufhin gesagt
das sie nur Abfindungen einleiten, also nicht auf Klage aus sind. In meinem Fall müssten sie das aso nochmal näher betrachten und ich solle Ihnen "einiges" zur Begutachtung durchsenden. Kurzgesagt: Das war mir zu zweitgleisig und ich wollte mir die Aufregung so kurz vor Weihnachten nicht antun.
So, nun wisst Ihr Bescheid und ich hoffe auch andere Wissbegierige gefüttert zu haben. Ein frohes Fest und allzeit guten Rutsch wünscht
AWO425T