sonnenschein19
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- 12 Sep. 2012
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Hallo,
die BG hat bei mir die Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt, jedoch ohne Rentenzahlung. Widerspruchsverfahren läuft.
Ich möchte aber in der Zwischenzeit neue Hörgeräte beantragen. Der Beratungsarzt hat die Kostenübernahme für Hörgeräte nach Gruppe II empfohlen. Unter welchen Bedingungen kann ich Hörgeräte höherer Gruppen erhalten?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
die BG hat bei mir die Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt, jedoch ohne Rentenzahlung. Widerspruchsverfahren läuft.
Ich möchte aber in der Zwischenzeit neue Hörgeräte beantragen. Der Beratungsarzt hat die Kostenübernahme für Hörgeräte nach Gruppe II empfohlen. Unter welchen Bedingungen kann ich Hörgeräte höherer Gruppen erhalten?
Hoffe ihr könnt mir helfen.