DerKnieKaputte
Mitglied
Hallo miteinander,
ich bin gerade dabei mich in die Verfahrensweisen der SG einzuarbeiten.
Also quasi die strategische Vorbereitung der „Gutachtenfrage“, derzeit habe ich die Annahme das durch das Gericht ein „neutrales“ Gutachten in Auftrag gegeben wird. Da Gutachten gegen Gutachten stehen wird. Dann kommt ja §109 ins Spiel: (Annahme: fachlich sind beide Gutachten auf ähnlichem Niveau)
Meine Frage:
Wie sind die Erfahrungswerte im Prozess wenn das Gutachten nach §109 gegenteilig zum gerichtlichen ist? Gehen die Richter überhaupt darauf ein? Oder ist es eher ein Alibi der Rechtssprechung?
Für eure Erfahrungen bin ich sehr dankbar!
DetKnee
ich bin gerade dabei mich in die Verfahrensweisen der SG einzuarbeiten.
Also quasi die strategische Vorbereitung der „Gutachtenfrage“, derzeit habe ich die Annahme das durch das Gericht ein „neutrales“ Gutachten in Auftrag gegeben wird. Da Gutachten gegen Gutachten stehen wird. Dann kommt ja §109 ins Spiel: (Annahme: fachlich sind beide Gutachten auf ähnlichem Niveau)
Meine Frage:
Wie sind die Erfahrungswerte im Prozess wenn das Gutachten nach §109 gegenteilig zum gerichtlichen ist? Gehen die Richter überhaupt darauf ein? Oder ist es eher ein Alibi der Rechtssprechung?
Für eure Erfahrungen bin ich sehr dankbar!
DetKnee