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Gutachten durch das Arbeitsamt

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,

in der Berliner Zeitung von heute gibt es einen großen Artikel über das Gutachter-Unwesen in den Agenturen für Arbeit.
Der Fall schildert den Fall einer Buchhalterin , die an Depressionen leidet und durch den Gutachter einfach arbeitsfähig geschrieben wurde...Hartz4 war die Folge und die Agentur für Arbeit glänzte durch Falschberatung, mauern ...
Aber alles von unseren Steuergeldern...

http://www.berliner-zeitung.de/berl...atung--kein-geld---der-fall-julia-r--28143138

Ein Chirurg hat das Gutachten erstellt...natürlich " Fachkompetenz" im Psychischen Bereich total vorhanden.

Kernstück für mich:

"Tatsächlich erfahre ich erst im Gespräch mit Dr. X, dass seine Gutachten keineswegs aus einem Blatt mit Kreuzen bestehen, sondern einen zweiten Teil haben – die Begründung. Die muss ein Antragsteller allerdings ausdrücklich anfordern, aus Datenschutzgründen. Nur wie fordert er etwas an, von dessen Existenz er gar nichts weiß? Vom Amt erfährt er es jedenfalls nicht. Das erklärt ihm nur, dass er gegen das Gutachten als Bescheid keinen Widerspruch einlegen darf. Stimmt. Aber dass er es stattdessen inhaltlich anfechten darf, wird ihm verschwiegen. Das hat die Pressestelle der Arbeitsagentur bereits locker zugegeben. So behandelt die Agentur ihre Antragsteller, die bei ihr pflichtversichert sind, also gar nicht wählen können, und die sie „Kunden“ nennt. Und dann, das muss man aus dem Verhalten der Behörde schlussfolgern, will sie nicht, dass die Dinge in der Zeitung stehen." – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138

Wer dann weiter liest stellt fest, dass eine solche Begutachtung weder Stand der Wissenschaft noch rechtlich zulässig sein dürfte.
Das bezweifelt Peter Marx, der eine Professur für Neurologie an der Charité bekleidete und medizinische Gutachter ausbildet. Er sagt: „Ein Patient mit einer echten schweren Depression kann nicht von einem Chirurgen oder Sozialmediziner begutachtet werden. Das ist eine gutachtlich nicht zulässige Kompetenzüberschreitung. Eine derartige Begutachtung erfordert neben der vollständigen Kenntnis der Krankengeschichte eine fachärztliche, das heißt psychiatrische Exploration und Befunderhebung. Auf eine kurze Momentaufnahme darf man sich dabei nicht verlassen.“

Strittige Fälle dieser Art sind bei der Arbeitsagentur übrigens keineswegs die Ausnahme. Im Sozialgesetzbuch gibt es dafür eigens den Paragrafen 145, der sogenannte Nahtlosigkeit vorsieht. Danach wird auch an Kranke so lange Arbeitslosengeld gezahlt, bis über eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente entschieden ist.

Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg ignoriert diesen Weg kühn, erklärt lieber eine Kranke für gesund. Wenn sie den Prozess vor dem Sozialgericht dann irgendwann verliert – ha, wen stört es? Ist jemand verantwortlich? Nein! Die Kosten trägt allein der Steuerzahler. Und der Öffentlichkeit wird auch noch die Auskunft verwehrt.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138

Hoffentlich wird ein neuer Sturm gegen diese Praxis entfacht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,


ich habe nun zum zweiten mal eine "Amtsärtzliches Gutachten" bekommen. Mit deinem Vortrag des Verschweigens des eigentlichen Gutachtens hast du vollkommen recht.

Jedoch habe ich mir bei zweiten mal den Ausdruck geben lassen. Was vielleicht nicht jeder Mitarbeiter der Agentur für Arbeits usw. macht und wenn der Kunde das nicht weiß und darauf besteht, bekommt er erst garnichts vorgelgt.

Auf diesem Ausdruck steht, das Gutachten besteht aus Teil A medizinische Dokumentation, Erörterung und Diagnosen. Wegen ärtzlichen Schweigepflicht verbleibt dieser aus Datenschutzgründen beim Ärtzlichen Dienst.

Teil B wird für den Auftraggeber erstellt Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und enthält nur integrationsrelevante Funktionseinschränkungen und/oder deren sozialmedizinische Beurteilung.

Das ist meiner Ansicht nach ein schöner Trick um wieder schreiben zu können was man will, meistens was im Interesse des Auftraggebers ist der Agentur für Arbeit nartürlich.

Vielleicht wird auch schon im Vorfeld mit der Einschätzung des Mitarbeiters bereits das Ergebnis schon vorgegeben.

Darin liegt M.E. nach eine bewußte Täuschung des Kunden vor, da dieser ja keine sozialmedizinische Berichte einreicht, sondern medizinische Unterlagen zu Erstellung eines sogenannten Gesundheitszeugnisses.

D.b. der Kunde kann eigentlich nicht abschätzen, ob diese sozialmedizinische Einschätzung, den überhaupt richtig sein kann, wenn Ihm der eigentliche medizinische Teil A d.h. das "Amtsärztliche Gutachten" nicht bekannt ist, besser gesagt Ihm dieses bewusst vorenthalten wird.

Die Formulierungen in dieser sozialmedizinischen Stellungsnahme sind viel zu pauschal und allgemein und entsprechen M.E. nicht der Maßgabe einer Beurteilung eines Einzelfalls individuell angepasst an den einzelnen Kunden betreffend.

Hinweise zur Eröffnung des Gutachtens Teil B: Das Gutachten kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden. Das sagt schon alles über die Qualität dieses Gutachtens aus. Ob sowas überhaupt zulässig erscheint, ist mir schleierschaft.

Im allgemeinen wird nur sehr Oberflächlich die Funktionsstörung nur sehr grob beschrieben. M.E. kann dies nicht Grundlage für eine Einschätzung sein. Weil Funktionstörungen alleine lassen keinen direkten Schlussfolgerung auf die Belastbarkeit zu. Es müsste wie bei der Einschätzung der GdB eine genaue Angabe der genauen Grad der Einschränkung erfolgen.

Es steht ja neuerdings nicht einmal mehr die Kg-Angabe dabei was an Belastbarkeit vorliegt. Bei einem richtigen Amtsärtzlichen Gutachten steht nämlich die Kg-Angabe dort und auch genau die Angabe der Krankheit/Diagnose die zur Funktioneinschränkung führt da.

Ein positives Leistungsbild scheine ich ja nicht mehr zu haben, aber soll immer noch Vollschichtig mehr als 6-h Einsatzfähig sein mit dauerhaften Leistungseinschränkungen.

Ja und von wegen Kopfgelenkverletzungen werden nartürlich nicht erwähnt und es wird die Einschaltung des Berufspsychologischer Service empfohlen.

Mir kommt es so vor, wie wenn der "Sozialmedizinische Teil B" vom Arbeitsamt mitbestimmt wird. Deshalb entspricht dieser auch keinem Standart einer sozialmedizinischen Gutachtens, bzw. ist eher als Einschätzung des Arbeitamtes zu sehen.

Ich frage mich daher schon, ob es sich hier Überhaupt noch um Amtsärzte handelt oder ob es sich vielmehr nur noch um Betriebsärzte handelt, nur halt für die Kunden der Agentur für Arbeit. Das würde dann bedeuten, das inoffiziell der Amtsarzt für die Kundschaft abgeschaft wurde, ohne das es jemand mitbekommen hat.

Weil so wie ich es mitbekommen habe, gibt es ja für die Beamten einen Amtsarzt sehr wohl noch. Jetzt wäre noch zu klären wie man eine wirkliche Amtsärztliche Begutachtung herankommt.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo,

ich würde den Teil A des Gutachtens, also das medizinische GA des Amtsarztes, schriftlich anfordern und um Zusendung bitten.

Bei Beamten ist es so, dass - wenn fachärztl. Zusatzgutachten gefordert werden - die (Zusatz)Gutachten dem Sachbearbeiter nicht bekannt gemacht werden dürfen, lediglich die Zusammenfassung in der amtsärztl. Stellungnahme.
Das ist also ähnlich wie von dir geschildert.

Erhielte dein Sachbearbeiter den von dir vermissten Teil A, dann wäre das ein Versttoß gegen Patientenrechte und Datenschutz (behaupte ich).

Die medizinischen (Zusatz)Gutachten erhalte ich aber vom AA selber bzw. zugeschickt.

LG
 
Hallo,
mir wurde beim med Dienst der Arbeitsagentur mehrfach gesagt dass ich das GA nicht haben kann.
Dann bin ich da hin mit einem Blatt Papier und forderte diese Aussage schriftlich zu bekommen, 2 min später bekam ich das GA.

LG
 
Hallo Sonne,mond und Sternenhimmel,

genau so ist es richtig!

Es gibt primär keinen Grund ein GA vorzuenthalten.

Auch habe ich den Eindruck aus den Beiträgen von Seenixe, dass die AfA GA von fachfremden Personen erstellen läßt.

Dieses kann ich von Seiten des VA´s nur bestätigen

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo, all, da bekomme ich schon wieder Ängste wie es bei mir weitergehen soll. Aber danke erstmal mit dem Tip wg. des "Amtarztes ALG1.
 
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