Hallo,
in der Berliner Zeitung von heute gibt es einen großen Artikel über das Gutachter-Unwesen in den Agenturen für Arbeit.
Der Fall schildert den Fall einer Buchhalterin , die an Depressionen leidet und durch den Gutachter einfach arbeitsfähig geschrieben wurde...Hartz4 war die Folge und die Agentur für Arbeit glänzte durch Falschberatung, mauern ...
Aber alles von unseren Steuergeldern...
http://www.berliner-zeitung.de/berl...atung--kein-geld---der-fall-julia-r--28143138
Ein Chirurg hat das Gutachten erstellt...natürlich " Fachkompetenz" im Psychischen Bereich total vorhanden.
Kernstück für mich:
"Tatsächlich erfahre ich erst im Gespräch mit Dr. X, dass seine Gutachten keineswegs aus einem Blatt mit Kreuzen bestehen, sondern einen zweiten Teil haben – die Begründung. Die muss ein Antragsteller allerdings ausdrücklich anfordern, aus Datenschutzgründen. Nur wie fordert er etwas an, von dessen Existenz er gar nichts weiß? Vom Amt erfährt er es jedenfalls nicht. Das erklärt ihm nur, dass er gegen das Gutachten als Bescheid keinen Widerspruch einlegen darf. Stimmt. Aber dass er es stattdessen inhaltlich anfechten darf, wird ihm verschwiegen. Das hat die Pressestelle der Arbeitsagentur bereits locker zugegeben. So behandelt die Agentur ihre Antragsteller, die bei ihr pflichtversichert sind, also gar nicht wählen können, und die sie „Kunden“ nennt. Und dann, das muss man aus dem Verhalten der Behörde schlussfolgern, will sie nicht, dass die Dinge in der Zeitung stehen." – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138
Wer dann weiter liest stellt fest, dass eine solche Begutachtung weder Stand der Wissenschaft noch rechtlich zulässig sein dürfte.
Das bezweifelt Peter Marx, der eine Professur für Neurologie an der Charité bekleidete und medizinische Gutachter ausbildet. Er sagt: „Ein Patient mit einer echten schweren Depression kann nicht von einem Chirurgen oder Sozialmediziner begutachtet werden. Das ist eine gutachtlich nicht zulässige Kompetenzüberschreitung. Eine derartige Begutachtung erfordert neben der vollständigen Kenntnis der Krankengeschichte eine fachärztliche, das heißt psychiatrische Exploration und Befunderhebung. Auf eine kurze Momentaufnahme darf man sich dabei nicht verlassen.“
Strittige Fälle dieser Art sind bei der Arbeitsagentur übrigens keineswegs die Ausnahme. Im Sozialgesetzbuch gibt es dafür eigens den Paragrafen 145, der sogenannte Nahtlosigkeit vorsieht. Danach wird auch an Kranke so lange Arbeitslosengeld gezahlt, bis über eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente entschieden ist.
Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg ignoriert diesen Weg kühn, erklärt lieber eine Kranke für gesund. Wenn sie den Prozess vor dem Sozialgericht dann irgendwann verliert – ha, wen stört es? Ist jemand verantwortlich? Nein! Die Kosten trägt allein der Steuerzahler. Und der Öffentlichkeit wird auch noch die Auskunft verwehrt.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138
Hoffentlich wird ein neuer Sturm gegen diese Praxis entfacht.
Gruß von der Seenixe
in der Berliner Zeitung von heute gibt es einen großen Artikel über das Gutachter-Unwesen in den Agenturen für Arbeit.
Der Fall schildert den Fall einer Buchhalterin , die an Depressionen leidet und durch den Gutachter einfach arbeitsfähig geschrieben wurde...Hartz4 war die Folge und die Agentur für Arbeit glänzte durch Falschberatung, mauern ...
Aber alles von unseren Steuergeldern...
http://www.berliner-zeitung.de/berl...atung--kein-geld---der-fall-julia-r--28143138
Ein Chirurg hat das Gutachten erstellt...natürlich " Fachkompetenz" im Psychischen Bereich total vorhanden.
Kernstück für mich:
"Tatsächlich erfahre ich erst im Gespräch mit Dr. X, dass seine Gutachten keineswegs aus einem Blatt mit Kreuzen bestehen, sondern einen zweiten Teil haben – die Begründung. Die muss ein Antragsteller allerdings ausdrücklich anfordern, aus Datenschutzgründen. Nur wie fordert er etwas an, von dessen Existenz er gar nichts weiß? Vom Amt erfährt er es jedenfalls nicht. Das erklärt ihm nur, dass er gegen das Gutachten als Bescheid keinen Widerspruch einlegen darf. Stimmt. Aber dass er es stattdessen inhaltlich anfechten darf, wird ihm verschwiegen. Das hat die Pressestelle der Arbeitsagentur bereits locker zugegeben. So behandelt die Agentur ihre Antragsteller, die bei ihr pflichtversichert sind, also gar nicht wählen können, und die sie „Kunden“ nennt. Und dann, das muss man aus dem Verhalten der Behörde schlussfolgern, will sie nicht, dass die Dinge in der Zeitung stehen." – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138
Wer dann weiter liest stellt fest, dass eine solche Begutachtung weder Stand der Wissenschaft noch rechtlich zulässig sein dürfte.
Das bezweifelt Peter Marx, der eine Professur für Neurologie an der Charité bekleidete und medizinische Gutachter ausbildet. Er sagt: „Ein Patient mit einer echten schweren Depression kann nicht von einem Chirurgen oder Sozialmediziner begutachtet werden. Das ist eine gutachtlich nicht zulässige Kompetenzüberschreitung. Eine derartige Begutachtung erfordert neben der vollständigen Kenntnis der Krankengeschichte eine fachärztliche, das heißt psychiatrische Exploration und Befunderhebung. Auf eine kurze Momentaufnahme darf man sich dabei nicht verlassen.“
Strittige Fälle dieser Art sind bei der Arbeitsagentur übrigens keineswegs die Ausnahme. Im Sozialgesetzbuch gibt es dafür eigens den Paragrafen 145, der sogenannte Nahtlosigkeit vorsieht. Danach wird auch an Kranke so lange Arbeitslosengeld gezahlt, bis über eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente entschieden ist.
Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg ignoriert diesen Weg kühn, erklärt lieber eine Kranke für gesund. Wenn sie den Prozess vor dem Sozialgericht dann irgendwann verliert – ha, wen stört es? Ist jemand verantwortlich? Nein! Die Kosten trägt allein der Steuerzahler. Und der Öffentlichkeit wird auch noch die Auskunft verwehrt.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28143138
Hoffentlich wird ein neuer Sturm gegen diese Praxis entfacht.
Gruß von der Seenixe