Das Bundesversorgungsgesetz
wird am 31.12.2023 abgeschafft durch das Neue Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV)
dieses wurde durch Verordnung Drucksache 19/13824 beschlossen.
mögliche Empfehlung: Wer einen Impfschaden erlitten hat, insbesondere Corona Impfschaden sollte diesen sehr
schnell bei dem zuständigen Versorgungsamt vor dem 31.12.2023 anmelden.
Denn es gilt nach Drucksache 19/14870
Zitat:
Personen, die bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen nach dem BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag auf diese Leistungen gestellt haben,
erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes
weiterhin qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen.