Kaki
Neues Mitglied
Hallo,
ich kämpfe um einen höheren GdB. Ich habe unbefristet 30 v.H., es wurde mir ein Vergleich von 40 v.H. angeboten, dem habe ich widersprochen.
Die Klage beim SG läuft.
Jetzt ist meine Frage, kann die Sache bei Gericht beeinflusst werden durch die Tatsache das ich vom AA eine unbefristete Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX habe, oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun?
VG Kaki
ich kämpfe um einen höheren GdB. Ich habe unbefristet 30 v.H., es wurde mir ein Vergleich von 40 v.H. angeboten, dem habe ich widersprochen.
Die Klage beim SG läuft.
Jetzt ist meine Frage, kann die Sache bei Gericht beeinflusst werden durch die Tatsache das ich vom AA eine unbefristete Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX habe, oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun?
VG Kaki