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Geltendmachung von höheren Personalkosten nach unverschuldetem Unfall

Hallo Kasandra,
vielen Dank für den Link.
Schaue ich mir auf jeden Fall mal genau an.

LG
jujejupe
 
Grüß Dich, Jupejupe!

01
Nachdem Du Deine Arbeitskraft kostenlos in das Unternehmen gesteckt hast, SCHEINT (!) es so zu sein, als hättest Du keinen Schaden. Kurzfristig betrachtet ist das so.

02
Das Wort "scheint" ist das, mit dem man arbeiten muss. Langfristig ist es nämlich wohl anders. Wir müssen für Dich den Bogen etwas weiter spannen.

Ausgnagspunkt sind die Beweiserleichterungen, die in § 252 BGB stehen. Bevor ich Dir diesen § schildere, musst Du eines wissen: "Entgangener GEwinn": Dieser Begriff umspannt auch "Arbeitslohn und Erträge der Eigenen Arbeit" im weitesten Sinne. Das ist unter den Juristen völlig unbestritten, da wackelt nichts. Nach Verletzung hast Du Anspruch auf Erstattung des entgangenen Gewinnes. Gut soweit.

03
Wichtig ist jetzt, was das Gesetz als "entgangenen Gewinn" definiert:

"Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte."

Damit kommen wir weiter:


(a)
Menschen, die arbeiten, tun das in der Regel, damit sie Geld damit verdienen.
Das ist der gwöhnliche Verlauf der Dinge.

(b)
Tun sie es mal nicht, arbeiten sie für Gottes Lohn, weil die Firma im Aufbau ist, machen sie es eine Weile lang. Will's nicht klappen, so dass die Arbeitsmenge und Arbeitsqualität einerseits und der Ertrag andererseits dauerhaft im Mißverhältnis stehen, so ist es der gewöhnliche Lauf der Dinge, dass man sich nach was ertragreicherem umschaut.

Jetzt wird spannend: Was hast Du für einen Beruf gelernt, wie sieht's mit Arbeitsplätzen aus? Was waren Deine letzten Tätigkeiten ect. - in dem Bereich kann man annehmen, dass Du "mit Wahrscheinlichkeit" (§ 252 BGB) Dich dan umgetan hättest.



04
Beispielsfall aus dem wirklichen Leben, spätestens jetzt geht Dir ein Licht auf:

Junger Mann, frisch nach der Bäckerlehre die damalige Wehrpflicht abgeleistet, dann noch 6 Monate in einer Bäckerei gearbeitet. Dann war's Mai, er kündigte und verlebte eine Motorradfahrersommer. Im Herbst ging's Geld aus, er wurde Lagerarbeiter. Als es dann Fürhsommer wurde, hatte er wieder genug Geld zusammen, rauf aufs Motorrad. Ab nächsten Herbst bis Frühjahr wieder gearbeitet (diesemal als Bäcker), dann: Du ahnst es: DAs Motorrad rief wieder. Kaum auf Tour, wurde er zusammengefahren, keine Erwerbsarbeit mehr möglich.

Versicherung: "Sie haben, als Sie verunglückten, nichts verdient. Kein Schaden."

Gericht im Endergebnis: "Irrtum. Der Gewöhnliche Verlauf der Dinge war bei diesen Motorradritter, dass er immer für seinen Lebenunterhalt gesorgt hat. Der weitere gewöhnliche Verlauf der Dinge ist: Solche junge Wilde werden irgendwann mal brav. 10 Jahre Später siehst Du sie, aber nicht mehr auf dem Motorrad, sondern als tüchtige Bäckergesellen in der Backstube, oder so ähnlich: Nur ein paar seltsame Tatoos erinnern an die wilden Zeit. Diese Wilden Jahre: Das ist eine begrenzte Zeit. Da wird also dann ganz normal Kohle verdient." Das Gericht hat den Hebel des § 252 BGB genutzt. So geht das!


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Ist das Licht aufgegangen?


ISLÄNDER
 
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