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Geltendmachung von höheren Personalkosten nach unverschuldetem Unfall

jujejupe242

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2017
Beiträge
6
Hallo liebe Foris,
bin ganz neu hier und zunächst einmal begeistert von diesem Forum.

Habe explizit zu meinem Fall hier noch nichts gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin.
In Kurzform:
Seit Mitte 2015, bin ich alleiniger Gesellschafter einer neu gegründeten UG. Also noch im Existenzaufbau.
Zusammen mit meiner Frau (angestellt), betreiben wir einen Einzelhandel und zwar zwei nebeneinanderliegende Geschäfte.
Das eine Geschäft "schmeißt" meine Frau, das andere ich. Plus monatlich Aushilfskräfte mit insgesamt 60 Stunden.

Dann kam der Horrocrash (02.November 2016). Meine Frau fährt, ich Beifahrer. In einer Autobahnauffahrt kommt uns der Unfallverursacher entgegen - Frontalzusammenstoß!
Beide schwerverletzt ins Krankenhaus...meine Frau 4 Monate ausser Gefecht...ich 7 Monate und mit bleibenden Schäden...

Um den Gewerbebetrieb aufrechterhalten zu können, mussten kurzfristig zusätzliche Aushilfskräfte eingestellt werden, um unsere Arbeitsstunden (2x Vollzeit) auszugleichen.

Das verursachte monatlich durchschnittlich 4.000.- Euro mehr Personalkosten. Diese hätten uns fast in den Ruin gebracht, da die gegnerische LVM- Versicherung sich weigert, dafür Ersatz zu leisten.

Begründung: das sei kein unmittelbarer, sondern ein "mittelbarer" Schaden, weil der Schaden nicht an meiner Person, sondern der UG entstanden ist und somit nicht erstattungspflichtig.
Mein RA erscheint mir diesbezüglich etwas unsicher, weshalb ich auf Teufel komm raus jetzt selbst recherchiere.
Und da komme ich, z.B. bzgl. "Kausalität" an meine Grenzen, dass zu verstehen.

Habe auch diesbezüglich noch keine "brauchbaren" Urteile gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen

Bin sehr gespannt und hoffe.

LG
jujejupe242
 
Mehraufwand

Hallo jujejupe242,

zunächst einmal herzlich willkommen. Dein Fall ist tatsächlich etwas komplizierter, als manch anderer Fall hier.

Zunächst muss geklärt werden, wer Anspruchsteller ist. Du selbst und Deine Frau haben Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Unfalls gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, soweit die Verschuldensfrage eindeutig geklärt ist.

Du schreibst, dass Du bei der von Dir gegründeten UG angestellt bist. Das ist nur zum Teil richtig. Die UG unterliegt dem GmbH-Recht. Als Alleingesellschafter bist Du Unternehmer und nicht Angestellter. Deine Position ist geschäftsführender Gesellschafter.

Allerdings hast Du auch Deine Arbeitskraft für die UG zur Verfügung gestellt. Und ich gehe davon aus, dass Du Dir GF-Gehalt gezahlt hast.

Die UG muss Dein Gehalt 6 Wochen weiter zahlen, dann erst springt Deine Krankenkasse ein.

Entscheidend wäre jetzt eine Vergleichsrechnung vom Zeitpunkt der Tätigkeit und dem Zeitpunkt, bei dem die Ersatzkräfte eingestellt werden mussten.

Hat sich dabei der Gewinn negativ entwickelt? Das könnte die UG gegenüber der Versicherung geltend machen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Jujejupe,

erst mal herzlich willkommen hier im Forum, sicher wird noch die ein oder andere experten Meinung kommen!

Ansonsten kannst du vielleicht spezielle Forumsmitglieder gezielt Fragen, Nachrichten kannst du aber erst ab einer gewissen Anzahl an Einträgen versenden.

Meine Erfahrung vor Gericht ist die Aussage das bei einem Fahrlässigen Eingriff in den Straßenverkehr die gegnerische Versicherung für alle Entstandenen Schäden aufkommen "muss"! Hier liegt es sicher auch sehr stark an der Interpretation des Rechtsanwaltes!

So weit bist du aber glaub auch.

Aus meiner Seite ist das ja anders herum, ich sollte auf einen Einsatz im Ausland und bin ausgefallen so entstanden meinem Arbeitgeber Mehrkosten weil er zwei Monteure schicken musste. Ob er das ganze bis zum Ende geführt hat weis ich leider nicht!

So sollte deine / Eure Firma, vielleicht als Nebenkläger auftreten und Forderungen für euren Ausfall einfordern! Ihr habt ja etwas schriftliches das eure Arbeitszeit weggebrochen ist und durch Personen ersetzt werden musstet die erst eingelernt, geschult oder einfach viel länger gebraucht haben! Hier sehe ich einen Ansatz.

Um Kosten geltend zumachen ist es natürlich sehr von Vorteil wenn man alles sauber ausgearbeitet hat.

Vielleicht konnte ich etwas helfen.

MfG


GSXR
 
hallo,

wie #Rekobär schon schrieb, ist die konstellation etwas difizil. da müsste man tiefer einsteigen und aus sicht der UG wäre ein fachanwalt (wirtschaftsrechtler) der ansprechpartner.
deine UG ist eine eigene rechtsperson und als solche muss sie ihre ansprüche ggü. der versicherung selbst (unter ihrem namen) anmelden und geltend machen. das geht los bei dem ausfall durch die 6-wöchige gehaltszahlung und endet sicher nicht mit den ersatzkräften.

hier geht es darum, wer geschädigt und somit anspruchsberechtigt und letztlich auch legal legitimiert ist (auch bei evtl. nötiger klage). besprich dies mit deinem RA, ob nicht für die UG ein weiterer versierter fachanwalt beauftragt werden soll.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Juhejupe!

01
Zuerst zum System:

Es ist richtig, dass nur der direkt Geschädigte Schadensersatz bekommt. Beispiel: Ein Musical muss abgesagt werden. Ein Autfahrer hat auf dem Weg zur Permiere den Hauptdarsteller krankenhausreif verletzt. Der Unternehmer bekommt, da nicht selbst angefahren, keinen halbden Cent.

Daraus folgt: Schäden, die Deiner UG entstehen, kann die UG in den Wind schreiben. Nur Deine Schäden zählen. Nur Deine.


02
Deine Schäden könnten, wie schon unsere Kollegen zutreffend erwogen haben, darin liegen:

Du warst bei der UG angestellt. Dir ist Lohn entgangen.
Das ist die einfache Hälfte.


03
Wenn unfallbedingt Deine Gewinnausschüttung der UG weniger geworden ist, steht Dir auch das zu, was durch den Unfall durch die Lappen geht. So das Landgericht Magdeburg im Urteil 10 O 1320/12: Dort hat war eine GmbH. Der Geschäftsführer war bei ihr angestellt. Gleichzeitig hatte er einen Gesellschaftsanteil, das heißt, er war zugleich Gesellschafter dort.
Der Unfall führte zu seinem Ausfall und weiter zu einem massiven Gewinneinbruch bei der GmbH, denn der Geschäftsführer war "der Macher" in der Firma. Das wird Dir wohl irgendwie beaknnt vorkommen.

Das Landgericht sprach dem Geschäftsführer ausgefallenen Lohn und ausgefallenen Gewinnanteil zu. Das Urteil liegt mir vor und kann (anonymisiert, was schon recht ist) auch beim Landgericht Magdeburg in Kopie bestellt werden. Kosten? Ein paa Euro.


04
Der BGH gesteht bei Firmen in der Gründungsphase zu, dass die Menge an Beweis reduziert ist, die Du für die Höhe des Gewinnentganges liefern musst. Das ist eine gehörige Beweiserleichterung. Die musst Du nutzen!

Der BGH stützt das auf § 287 ZPO und auf § 252 BGB. Die beiden §§ erlauben es, den Schaden nach "typischen Verlauf" und "üblichen Entwicklungen" zubemessen. Und das musst Du nicht voll beweisen. Es reicht, das weit überwiegend wahrscheinlich zu machen.


05
Argumentiert der Gegner: "Es ist nicht überwiegend wahrschienlich, dass diese Unternehmensgründung Erfolg gehabt hätte", so baue eine Sicherheitshängematte ein.
Für den Fall, dass sich das Gegenteil nicht überwiegend wahrscheinlich machen lässt.
Die geht so:

"Und selbst wenn die UG pleite gegangen wäre: Ich hätte mich nicht ins Eck gesetzt oder unter die Rheinbrücke, um dort für den Rest meines Lebens zu heulen! Schließlich bin ich (sagen wir mal!) gelernter Indurstrieanalgenelektroniker. Dann hätte ich in Gottes nahmen halt wieder irgendwo eine Anstellung genommen, denn schließlich müssen solche Leute in der Regel arbeiten. Als Industrieanlagenelektroniker hätte ich ....Euro/Monat verdient. Das ist der gewöhnliche Lauf der Dinge in solchen Fällen, dass die pleite gegangenen Unternehmer wieder Angestellte werden. Schließlich herrscht Fachkräftemangel. Auch Erfahrungswerte dafür, was allgemein üblich ist sind zu nutzen (OLG Düsseldorf NJW-RR 02/869, BGH WM 98/1787; BGH NJW-RR 90/408).
Die Schätzbandbreiten nutzt man so: Es kommt auf den mittleren Wert an, BGH Z 62/103.

Mein Leben lang", so wirst Du weiter sagen, "habe ich gearbeitet, um Geld zu verdienen, also hätte ich es auch da getan. Mehr, § 252 BGB sei es gepriesen und gepfiffen, muss ich nicht belegen."


06
ISLÄNDERS TIPP: § 252 BGB steht an einer Stelle, an der man ihn nicht vermutet. Eigentlich gehört er von der Logik her in die ZPO. Deshalb ist § 252 BGB bei Anwälten oft unbekannt. Also: Diesen Artikel ausdrucken und dem RA mitbringen.

07
Nur Mut! "Wir werden ihm schon geben. Und wenn ihm quiekt!"


ISLÄNDER
 
Dr.odernich

HALLO,

an alle die mir geantwortet haben.
"Rekobär" - "Gsxr1983" - "Sekundant" - "Kasandra" - "Isländer", vielen Dank!

Ist jetzt mein dritter Versuch zu antworten und hoffe, das es jetzt klappt.
Ich wollte vorher auf die einzelnen Beiträge antworten, habe wie beschrieben, den Button unten rechts in der Nachricht benutzt, abschließend auf "Antworten" unterhalb dieses Textfeldes...Ende.
Da ich meine Nachricht nach neuem öffnen dieser Seite nicht sehen konnte, gehe ich davon aus, das was falsch war.

Und jetzt? Benutze ich den Button "Antworten" oben und unten aller Beiträge links und bevor ich wieder einen halben Meter texte (wenn ich damit auskomme), schaue ich erstmal nach, ob ich mich jetzt lesen kann.
Und wenn ja, geht`s endlich weiter.


LG
jujejupe
 
Hallo
hier eigentlich gut beschrieben:
http://www.unfallopfer.de/forum/faq.php?faq=vb3_reading_posting#faq_vb3_replying
alternativ die einzelnen Beiträge bzw. unterschiedlichen Antworten zwischenspeichern, z.B. extern in einem Ordner auf dem Desktop und anschließend wieder einfügen.
Andere, einfachere und platzsparendere Option, auch oft von Usern angewendet:
@Rekobär: ...
@Kasandra: ...
@ISLÄNDER: ...
(direkte Antwort auf den Beitrag der einzelnen User, ohne "Zitatfunktion")

LG Lara
 
Hallo Rekobär,

danke für die Antwort.
Der Fall wird noch komplizierter.

Die Schuldfrage ist glasklar und liegt beim Unfallgegner.
Berechtigte Anspruchsteller sind meine Frau, ich selbst und nach Ansicht von "Gsxr1983"
"Sekundant" und "Isländer", die UG, was ich auch so sehe.

Ich bin alleiniger Gesellschafter, meine Frau ist angestellt als Geschäftsführerin.

Ich habe meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, allerdings unentgeldlich - kein GF-Gehalt (GF ist meine Frau) und auch bis zum Unfallgeschehen keine Gewinnausschüttung, weshalb die gegnerische Versicherung argumentiert, es sei mir persönlich dann auch kein Schaden entstanden (haha):

Warum ich zunächst unentgeldlich gearbeitet habe, hat folgende Vorgeschichte:
Erst ich mit meinem Gewerbe und dann meine Frau mit ihrem Gewerbe Insolvenz - alles verloren.
Unser Vermieter übernahm (provisorisch) die Inhaberschaft und Mitte 2015 fand die Wiederübernahme durch uns statt (früher als vereinbart).

Wegen der Vorgeschichte hatten bzw. haben wir bis heute "no limit" bei der Bank.
Deshalb haben wir strikt nach folgendem Plan gearbeitet und auch gelebt:

Meine Frau bekommt ein bescheidenes Gehalt (1.550.- brutto), ich arbeite zunächst ohne Gehalt/Ausschüttung, weil das Geld in Ware investiert werden sollte um die UG zu stabilisieren (was auch nachweislich gemacht wurde) , usw... bis mindestens Ende 2016... ab dann erst sollte auch Geld an mich gezahlt werden.

Dann kam allerdings der Unfall, weshalb für mich "nichts mehr drin war", denn wir mussten alles für Aushilfskräfte aufbringen, um das Gewerbe überhaupt aufrecht erhalten zu können.
Wir haben bis dahin fast ausschließlich selbst und allein in beiden Geschäften gearbeitet (60 Std. Aushilfen insgesamt).

Jetzt möchte ich zuallererst diese erforderlichen, erhöhten Personalkosten, wie durch unser Steuerbüro expliziet berechnet, erstattet haben. Die sind nunmal unbestreitbar sofort entstanden.

Dadurch bedingt konnte eine bestimmte, sehr wichtige Abteilung (Sofortgeschäft, jetzt würde es speziell), nicht mehr mit Ware bestückt werden.

Das ist aber ein neues Thema (entgangener Gewinn) und wohl auch ein schwieriges Thema.

Puh, morgen geht`s weiter.

Beste Grüße
jujejupe
 
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