Hallo ,
bei mir wurde die Schwerbehinderteneigenschaft schon vor einigen Jahren festgestellt. Sie ist aber zu niedrig bewertet, sagt auch mein Anwalt.
Ich habe es nur immer hinausgezögert einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, da das letzte Verfahren für mich mit erheblichen Kosten und vor allem Stress verbunden war möchte dies aber nun nachholen.
Wie sind eure Erfahrungen - ist es schwieriger erst mal die 50 % zu bekommen oder werden einem auch über 50 % so viele Steine in den Weg gelegt?
Ach und ich hätte noch eine Frage. Kann ich die Gutachten der BG in das Gdb Verfahren "einpflegen" auch wenn noch keine abschließende Feststellung der BG Beratungsärzte getroffen wurden? Die Gutachter der BG gaben lediglich ihre Einschätzung kund. Kann die BG von Amt auf die Gdb einwirken?
Muss ich die Schweigepflichtentbindung beim Versorgungsamt ausfüllen oder kann ich hier auch widersprechen?
bei mir wurde die Schwerbehinderteneigenschaft schon vor einigen Jahren festgestellt. Sie ist aber zu niedrig bewertet, sagt auch mein Anwalt.
Ich habe es nur immer hinausgezögert einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, da das letzte Verfahren für mich mit erheblichen Kosten und vor allem Stress verbunden war möchte dies aber nun nachholen.
Wie sind eure Erfahrungen - ist es schwieriger erst mal die 50 % zu bekommen oder werden einem auch über 50 % so viele Steine in den Weg gelegt?
Ach und ich hätte noch eine Frage. Kann ich die Gutachten der BG in das Gdb Verfahren "einpflegen" auch wenn noch keine abschließende Feststellung der BG Beratungsärzte getroffen wurden? Die Gutachter der BG gaben lediglich ihre Einschätzung kund. Kann die BG von Amt auf die Gdb einwirken?
Muss ich die Schweigepflichtentbindung beim Versorgungsamt ausfüllen oder kann ich hier auch widersprechen?