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GdB Erhöhung über 50 % auch so ein Zirkus

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo ,
bei mir wurde die Schwerbehinderteneigenschaft schon vor einigen Jahren festgestellt. Sie ist aber zu niedrig bewertet, sagt auch mein Anwalt.
Ich habe es nur immer hinausgezögert einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, da das letzte Verfahren für mich mit erheblichen Kosten und vor allem Stress verbunden war möchte dies aber nun nachholen.
Wie sind eure Erfahrungen - ist es schwieriger erst mal die 50 % zu bekommen oder werden einem auch über 50 % so viele Steine in den Weg gelegt?

Ach und ich hätte noch eine Frage. Kann ich die Gutachten der BG in das Gdb Verfahren "einpflegen" auch wenn noch keine abschließende Feststellung der BG Beratungsärzte getroffen wurden? Die Gutachter der BG gaben lediglich ihre Einschätzung kund. Kann die BG von Amt auf die Gdb einwirken?

Muss ich die Schweigepflichtentbindung beim Versorgungsamt ausfüllen oder kann ich hier auch widersprechen?
 
Hallo Espresso,
ich kann dir nicht sagen, was schwieriger ist. Ich arbeite noch an der 50...:rolleyes:
Die Gutachten sind ja meist gekennzeichnet, dass du sie nicht verwenden darfst, aber wenn du einen Bescheid der BG hast, ist das VA meist schnell dabei, die MdE =GdB zu übernehmen. Oder du brauchst die Freigabe, dass du sie nutzen darfst...
Von daher würde ich überlegen, ob du noch auf die Entscheidung der BG wartest oder besser nicht - je nachdem, wie du dort deine MdE-Festlegung einschätzt, kann es ja vorteilhaft für dich sein (wenn die MdE höher ist, als dein jetziger GdB) oder halt auch nicht (wenn die BG die MdE drückt und sehr niedrig ansätzt).
Das das eigentlich nicht korrekt ist, wurde hier schon viel diskutiert, die VA machen es aber gern so. Vor allem, wenn nur Unfallfolgen angegeben sind.

Ansonsten kannst du die BG von der Schweigepflicht entbinden und diese darf dann dem VA die Feststellungen mitteilen...
Es gibt hier einige User, die haben keine Schweigepflicht- Entbindung gegeben und haben reingeschrieben, dass sie alles selbst besorgen. Ich habe das nicht so eng gesehen, da ich denen nur Ärzte angegeben habe im Antrag, denen ich vertraue und die keinen Mist schreiben. Ich selbst hätte die Atteste bezahlen müssen, aber wenn das VA die Ärzte anschreibt, bekommen Sie dafür ein Honorar dafür und es kostet mich nix.
Das sieht ja jeder anders eng mit dem Datenschutz...

Hoffe, es hilft dir ein bisschen.
LG Ellen
 
Hallo Espresso,

Du kannst jedes halbe Jahr (glaube so ist es, guck aber selber noch mal zur Sicherheit nach) einen Verschlechterungsantrag ans VA stellen.

Du kannst auch Deinen letzten MdE Bescheid zum Antrag beilegen. Schwärzen tust Du natürlich die Rentenhöhen in Euro, die gehen das VA nix an.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Espresso,
leider kann ich aus eigener Erfahrung sagen das es sehr schwierig ist eine Erhöhung des GdB durchzubekommen. Wenn die ein erstmal festgesetzt haben ist der wie in Stein gemeisselt:(. Ich habe einen GdB von 50% der wurde damals festgesetzt durch das Landesamt für "soziale" Dienste aufgrund des fehlerhaften Gutachten (Schlechtachten/Märchen) der DRV. Mittlerweile habe ich das Schlechtachten mit den falschen Diagnosen und Einschätzungen komplett widerlegt durch viele weitere Gutachten (PUV/BG/richterlich bestellte) und einem Sozialgerichtsverfahren(Zuerkennung der vollen EMR).
Das ist dem Landesamt für "soziale" Dienste aber komplett egal (Einzel GdBs nach den Gerichtsgutachten 140%), die ignorieren das einfach,die halten an den Fehldiagnosen des mittlerweile unwirksamen "Gutachten" der DRV fest und wiegeln alles ab mit der Begründung die Einzel GdBs kann man nicht addieren:mad:. Widerspruch und so hab ich alles durch,das einzige was die mir übrig gelassen haben,wäre das nächste Sozialgerichtsverfahren.....da hab ich zwar gute Erfahrungen mit gemacht,aber da fehlt mir doch irgendwie die Motivation und Kraft für:(.
Einen kleine Chance seh ich jedoch noch,mein Schwerbehindertenausweis ist am 31.12.16 abgelaufen (hab extra keine Verlängerung beantragt) und werde jetzt einfach einen neuen beantragen, mit den korrekten Gutachten,vieleicht hab ich ja Glück und ich werde behandelt wie ein Neuantragsteller,denn dürfte da ein wesentlich höherer GdB bei rumkommen:rolleyes:;).

LG Hotte
 
Hallo Hotte,


ich bin da skeptisch, ob Deine Rechnung aufgeht.

Das VA nimmt sich Deine "alte Akte" und los geht es damit. Das neue GA wird auf die alte Akte geheftet und alles fließt wieder in die Bewertung ein.

Es wird bei Deinem Neuantrag keine neue Fallnummer eröffnet und somit keine neue Akte angelegt. Daher wird wieder die alte Akte gezogen.

Drücke Dir aber auf jeden Fall die Daumen und berichte mal.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zitat aus #4
kann ich aus eigener Erfahrung sagen das es sehr schwierig ist eine Erhöhung des GdB durchzubekommen. Wenn die ein erstmal festgesetzt haben ist der wie in Stein gemeisselt

Da gebe ich Dir vollkommen Recht, auch das SG - z.b das in Axxxxxg spielt das Spiel mit.
Ich hatte jetzt schon 2 x eine Klage auf Erhöhung (auf 80) eingereicht, Fehlanzeige.

Die Herrschaften ignorieren einfach alles, selbst Gutachten der eigenen Arbeitsmediziner.
 
Ihr macht einem Ja Hoffnung,

bin gerade vor dem SG, da ich bereits vor meinem Motorradunfall 40% (ca. 20% Rücken und 20 % Herz) und Gleichstellung hatte.

Motorradunfall über 35 Frakturen darunter 4 Wirbel! Sie haben mir keine Erhöhung zugesprochen!

Bin am Montag bei einer Begegutachtung nach § 109 wegen meiner Schulter, 3 Schulterblattfarturen und ein Ausriss an der Gelenkschahle. Die passt komplett nicht mehr! Wurde in den bisherigen Schlechtachten sehr kurios beschrieben als verdickt, verschoben, abgesenkt, verkürzt, in Fehlstellung konsolidiert, oder sogar als optisch nicht Auffällig. Eine Einschränkung wurde darin nur unwesentlich gesehen!

Dann bin ich gespannt ob es mir die 51% reicht damit ich wenigstens einen Stehschreibtisch bekomme.

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr1983,

wenn es um die Arbeit geht kannst du dich ja bei einem GdB von 40 mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Vieleicht würde es dann mit dem Stehschreibtisch klappen.
Dann bin ich gespannt ob es mir die 51% reicht damit ich wenigstens einen Stehschreibtisch bekomme.

@Hotte,
Du kannst die einzel GdB aber nicht zusammen Rechnen. Wie hoch ist denn der Höchste Einzel GdB?

Grüße Michi
 
@Hotte,
Du kannst die einzel GdB aber nicht zusammen Rechnen. Wie hoch ist denn der Höchste Einzel GdB?

Das wäre mein organisches Psychosyndrom in Teilbereichen mit schweren Leistungbeeinträchtigungen (nach SHT3 mit vielen Hirnblutungen) 70%.
Diese Diagnose gibts im neurologisch-psychatrischen Gutachten der PUV,BG und im psychatrischem Gutachten des Sozialgerichts. Für mein GdB wird aber "nur" eine vorübergehende Anpassungsstörung berücksichtigt, die ich nie hatte, die mir aber der Gutachter der DRV angedichtet hat :mad:.
Den GdB 50 hab ich eigentlich nur für meinen kaputten Rücken bekommen ( instabil durch Pseudoahrtrose dauerhaft versteift durch ventrale und dorsale Spondylodese).

LG Hotte
 
Hallo Hotte,

Was ist die begründung warum sie die Diagnose nicht anerkennen.
Da versteh ich das du weiter schaust. Ein Anwalt und eine Klage kann dich ggf. weiter bringen.

Ich kenn es so das der höchste Einzel GdB genommen wird und dann weiter geschaut wird.
In wie weit es sich durch andere Behinderungen/Funktionseinschränkungen sich eventuell erhöt.

Grüße
Michi
 
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