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Fremdverschuldeter Fahrradunfall mit Sachschaden und leichten Verletzungen

Freiburgerin

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2017
Beiträge
1
Hallo zusammen,

heute morgen fuhr ich auf dem Weg zur Arbeit in mäßiger Geschwindigkeit auf dem Fahrradweg einer viel befahrenen Straße, als mich ein sehr zügig fahrender Fahrradfahrer knapp überholte und dabei an meinem Lenker hängen blieb. Ich verlor folglich die Kontrolle über mein Fahrrad und fiel nach links gegen einen mit ca. 50 km/h vorbeifahrenden PKW.

An dem PKW ist nun ein ca. 50 cm langer Kratzer, mein neues Mountainbike (Cube, ca. 550 € Neuwert) hat dabei auch so einige großflächige Kratzer und Schrammen abbekommen. Ich war daraufhin im städtischen Krankenhaus, um auszuschließen, dass ich nichts größeres abbekommen habe. Zum Glück handelt es sich nur um Abschürfungen und Prellungen an Knien,
Hüfte und Arm.

Kann mir jemand einen Tipp geben bzw. aus Erfahrung sprechen, wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld geltend gemacht werden können. Ist es notwendig, bei einem solchen (doch recht leichten Unfall) einen RA einzuschalten?

Danke bereits jetzt für die Antworten.
 
Hallo Freiburgerin,

willkommen hier im Forum!
Hast du die Personalien von dem anderen Radfahrer?
Hat er dir gegenüber seine 100% Schuld anerkannt? Schriftlich?
Gabe es Zeugen?
Ist die Polizei vor Ort gewesen?
Ist meine persönliche Meinung, aber zu diesem Zeitpunkt brauchst du keinen Anwalt!
 
Hallo Freiburgerin,

Kann mir jemand einen Tipp geben bzw. aus Erfahrung sprechen, wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld geltend gemacht werden können. Ist es notwendig, bei einem solchen (doch recht leichten Unfall) einen RA einzuschalten?

aus deiner schilderung ist nicht zu erkennen, wem gegenüber du die forderung auf Schadensersatz/Schmerzensgeld geltend machen willst. das ginge jedenfalls nur gegenüber dem verursacher, soweit er bekannt ist und Schmerzensgeld dürfte allenfalls im niedrigen 3-stelligen bereich liegen, wenn man die üblichen tabellen zugrunde legt, wie

https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\immdat\cont\immdat.htm
http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de
http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag

aber wichtiger scheint die klärung zum verursacher, dass er namentlich bekannt ist und sein verschulden gesichert (bestreiten kommt auch gerne mal zeitversetzt). ein anwalt ist zumindest dann sehr zu empfehen, wenn du eine priv. rechtschutzversicherung hast. sonst würde ich es sehr von den sonstigen umständen abhängig machen (verursacher bekannt, kein bestreiten, keine weiteren gesundheitlichen schäden, zeugen vorhanden, auch die mögliche solvenz des verursachers), denn es kann auch sein, dass der fahrzeughalter seinen schaden dir gegenüber geltend macht.


gruss

Sekundant
 
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