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Fahrradunfall - Dokumentation

Kaie

Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2014
Beiträge
52
Ort
Berlin
Liebe Forums-Mitglieder,

ich möchte nicht nur Wissen von Euch absaugen, sondern meinen Fall hier chronologisch dokumentieren, damit andere evtl. davon profitieren können.

Was bisher geschah:


  • Juli 2014 Fahrradunfall ohne Fremdeinwirkung im Freizeitbereich (ich weiß bis heute nicht, warum das Rad plötzlich stehen blieb und ich über den Lenker abgeflogen bin). Geschwindigkeit: ca. 20 - 25 km/h. Ich bin Sportler und zum Unfallzeitpunkt 44 Jahre alt gewesen.
  • Diagnosen:
    • 1. Subkapitale Fraktur Humeruskopf links (3-Part nach Neer)
    • Radiusköpfchenfraktur rechts (Mason III)
    • gering dislozierte Fraktur OS scaphoideum rechts (Kahnbein)
    • großflächige Schürfwunden Unterarme und Hände links und rechts

  • Flickwerk:
    • Schulter links: eine lange Platte und 11 Schrauben
    • Ellenbogen rechts: 5 Schrauben
    • Kahnbein: 1 Herbertschrauben

  • 10 Tage Krankenhaus im Einzelzimmer (obwohl nur Mehrbettzimmer - privat - versichert), mit allen Annehmlichkeiten :D (Klimaanalge, Kühlschrank, DVD-Player...).

  • Meldung an PUV erfolgte umgehend. KHT wurde sofort gezahlt. Versicherung hat von sich aus Fragebogen und Fristen für mögliche Invaliditätsansprüche zugeschickt.

  • Nachbehandelnder Orthopäde schlug die Hände über dem Kopf zusammen und meinte, das ginge so gar nicht. Das Radiusköpfchen müsse SOFORT herausgenommen werden. Er verwies mich an DEN "Ellenbogenpabst" in der Nähe, dessen Team das gleiche meinte. Nach langem Betteln habe ich einen schnellen OP-Termin bekommen. Verunsichert fragte ich einen weiteren Orthopäden, der meinte, er würde erst mal alles so lassen. Bei Problemen könne man das später immer noch machen. Diese Auffassung bestätigte ein Freund (Chirurg). OP-Termin abgesagt und von den Orthopäden für verrückt erklärt worden. Bin heute froh, dass das Radiusköpfchen noch drin ist.

  • 3 Monate Krankschreibung wegen mangelhafter Handrotation (für Computerarbeit unerlässlich).

  • 7 Monate je 2 x pro Woche manuelle Therapie und Krankengymnastik (dank kulantem Arbeitgeber während der Arbeitszeit)

  • Juli 2015: Materialentfernung Humeruskopf und Ellenbogen - 3 Tage Krankenhaus

  • Erneut 5 Monate manuelle Therapie und Krankengymnastik

  • Alle Ärzte, die ich bisher gesehen habe, sind begeistert, wie toll alles wieder funktioniert. Dennoch gibt es Einschränkungen:
    • Handrotation rechts stark eingeschränkt
    • Handgelenkbeweglichkeit rechts mäßig eingeschränkt
    • Schulterbeweglichkeit links stark eingeschränkt
    • tägliche Schmerzen in den Bruchstellen und den umgebenden Muskeln
    • großflächige Narben und Schürfwunden (3 Laserbehandlungen gegen die Schürfstellen haben etwas Besserung gebracht - bezahlt von Krankenversicherung).
    • Wetterfühligkeit vor allem im Bereich der nicht entfernten Herbert-Schraube

  • Dez. 2015: Arztschreiben, dass Dauerschäden zurückbleiben an PUV geschickt.

  • Jan. 2016: PUV schickt mich zum Gutachten in das Krankenhaus, in dem ich operiert wurde. Termin ist noch nicht gemacht worden. Bin etwas geschockt über die Berichte der Gutachtenverfahren hier im Forum. - Ich lasse mir auf jeden Fall mein Gutachten zuschicken und von einem Fachmann überprüfen. Nach meiner eigenen Einschätzung müssten für die mangelhafte Handrotation rechts ungefähr 5/20 und für die Probleme im Schulterbereich links 1/20 herauskommen. Ich bin gespannt...


So. Das ist der Stand von heute. Ich berichte fortlaufend weiter, sobald sich Neuigkeiten ergeben, in der Hoffnung, dass sich jemand dafür interessiert.


Viele Grüße
Kaie

P.S.: Wenn ich mich hier so umsehe, haben andere User hier wahrlich größere Probleme als ich. Ich wünsche nicht nur mir, sondern allen hier viel Glück bei der Umsetzung ihrer Ansprüche und vor allem bei der Heilung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kaie,

vielen Dank für deinen Post!
Hast dir sehr viel Mühe damit gemacht!
Drücke dir die Daumen für das GA!
 
Hallo Kaie,

das ist auf jeden Fall immer interessant wie sich alles entwickelt. Hier sollten auf jeden Fall mal "Politiker" reinschauen damit sie merken, das die öffentliche Meinung über die Versicherungen und den GDV nicht an den Haaren herbei gezogen wird, sondern tägliche Realität ist.

Wir gehen jetzt in die zweite Klage gegen die PUV, zwei verschiedene Unfälle und jedes Mal die gleiche Vorgehensweise.

So etwas nennt sich Erfüllungsbetrug, aber versuch das mal in ein Strafverfahren zu bringen, da verhält sich die Staatsanwalschaft wie die berühmten drei Affen.
 
Gestern war Gutachten-Termin:
Habe kein so gutes Gefühl. Der Doc hat mich vermessen und die Messergebnisse - glaube ich - großzügig abgerundet. Mal sehen, wie es weiter geht.
 
Hallo Kai,
komme auch aus dem Berliner Raum und habe hier so einige Erfahrungen mit div. Kliniken sammeln dürfen.
Meine Gutachten stehen noch aus.
Würdest du mir verraten, in welchem Krankenhaus du warst zur Begutachtung? War der Gutachter ein Unfallchirurgie oder spezialisiert auf Hand?
LG Ellen
P.S. was ich hier so gelesen habe, ist das Gefühl nach der Begutachtung meistens richtig, aber nicht immer. Vielleicht ist das Gutachten ja objektiver ausgefallen, als du denkst. Ich würde es dir wünschen. Dachte eigentlich, Sowas wie Messwerte sind objektiv ja ganz gut nachweisbar. Eher gibt's Probleme bei der Anerkennung der subjektiven Dinge, wie Schmerzen, Psyche etc.
 
Zu dieser Frage würde ich lieber eine PN oder EMail an Dich schicken... - Klappt irgendwie leider nicht.
 
Hallo Kai,
das ist total nett...geht aber erst, wenn du 25 Posts geschrieben hast oder als Aktiver Sponsor.
Wenn du eine nicht mit Namen versehene Emaladresse hättest, könntest du diese posten. Ist aber auch nicht jedermanns Sache...
Vielleicht warten wir noch ab, bis dein PN freigeschaltet ist.
Wünsche dir ein sonniges, schmerzarmes WE.
LG Ellen
 
Guten Morgen,

habe gerade in dem Wust meiner Versicherungsbedingungen gefunden, dass die Leistungen nicht linear verteilt sind. Es wird der Invaliditätsgrad festgestellt und danach bemisst sich die Leistung.
Beispiele:

  • bei 50 % Invalidität gibt es nur 25 % der Versicherungssumme
  • bei 25 % Invalidität gibt es nur 6,25 % der Versicherungssumme usw.

Ich ging bisher von einer linearen Berechnung aus und bin nun etwas ernüchtert... :( - Doofer Vertrag?

Viele Grüße
Kaie
 
Neues von der PUV:

Nachdem ich neulich beim Gutachter war, hat mir die PUV nun geschrieben, dass im Gutachten stehen würde, dass "der medizinische Endzustand" noch nicht erreicht sei und ich im September 2017 zu einer Nachuntersucheung eingeladen würde.

Obwohl mir diverse Orthopäden und Physiotherapeuten sagten, dass eine Verbesserung nicht mehr zu erwarten sei (im Gegenteil - durch Arthrosen kann es sich eher verschlechtern!), kann ich durchaus damit leben - auch wenn das Geld durchaus schon verplant war :rolleyes:.

Frage: Der September 2017 ist bereits außerhalb dieser 3-Jahresfrist (Unfall war im Juli 2014). Was soll ich nun tun? Muss die PUV dann im Juli 2017 auf der Grundlage des jetzigen Gutachtens den Invaliditätsgrad feststellen? Soll ich die PUV auf die 3-Jahresfrist aufmerksam machen? Gilt die 3-Jahresfrist immer und bei jedem Vertrag (vielleicht ist bei mir etwas anderes geregelt)?

Vielen Dank und viele Grüße
Kaie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kaie,

fordere umgehend eine Kopie des Gutachtens an (es steht Dir zu dieses einzufordern).

Wenn Dir das mit der späteren Begutachtung so recht ist, dann mache das so. Allerdings hast Du Recht, das es ausserhalb der 3-Jahres Frist liegt und mir ist keine Unfallversicherung bekannt, wo es bei Erwachsenentarifen so gehandhabt werden kann.

Rechtlich ist das absolut nicht sauber, was von der Unfallversicherung dort gemacht wird.
Das Problem, das bisher weder eine Erstinvalidität anerkannt wurde, noch eine Leistungserklärung abgegeben wurde. Somit steht der Gesellschaft im Grunde das Recht zu einer erneuten Begutachtung garnicht zu.
Das ist volle Absicht, denn die Pflicht zur Leistungserklärung ergibt sich aus http://dejure.org/gesetze/VVG/187.html § 187 VVG und 9.1 Deiner AUB.

Das eine erneute Begutachtung seitens des Versicherers nur in Verbindung mit der Leistungserklärung gefordert werden kann steht in Deinem Vertrag, AUB Punkt 9.4
 
Ich bin verunsichert.
Die nennen es ja nicht Neugutachten sondern "Nachuntersuchung". Und diese wird ja erst im Sept. 2017 stattfinden; würde es nicht für die PUV ausreichen, dass sie dann die Erstinvalidität bzw. Leistungerklärung abgeben?

Klar, das Gutachten habe ich schon angefordert. Könnte ich denn schon jetzt eine Leistungserklärung erbitten?

§ 187
Anerkenntnis

(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt.


Hat die PUV denn nicht das Recht zu darauf zu verweisen, dass eine Beurteilung derzeit noch nicht möglich ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kaie,

das genau ist das Problem.

Es gibt bei der PUV keine "Nachuntersuchung".

Es gibt eine Erstfeststellung und die muß spätestens 3 Monate nach dem Zeitpunkt erfolgen, nach dem Du alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hast (BGH sagt spätestens am Ende der Invaliditätsanmeldefrist).

Dann gibt es eine Neufeststellung und die kann jährlich erfolgen bis zum Ende der 3 Jahresfrist. Wenn der Versicherer das verlangt, dann muss der das in Zusammenhang mit einer Leistungserklärung machen. Ganz einfach gesagt, kommt keine Leistungserklärung innerhalb dieser Fristen gilt das rein rechtlich als Ablehnung denn nur mit einer Leistungserklärung erkennt der Versicherer seine Leistungspflicht dem Grunde nach an.

Um diese eindeutigen Aussagen der Bedingungen und des VVG zu umgehen folgen dann genau die Formulierungen, wie sie bei Dir verwendet werden die rechtlich keinerlei Grundlage haben.
 
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