• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Erwerbsminderungsrente beantragen -Ratschläge und tipps

jo500

Neues Mitglied
Registriert seit
4 März 2018
Beiträge
1
Hallo zusammen

ich leide an einer HIV Erkrankung und psychischen Problemen wie Depressionen.
Die Diagnose sowie Nebenwirkungen der Medikamente haben meine Psyche beeinträchtigt so das ich die letzten Jahre immer wieder wegen Depressionen und Angstzuständen krank geschrieben war. Da sich mein Zustand nicht bessert sowie eine Reha 2011 erfolglos abgeschlossen wurde, habe ich nun vor eine Erwerbsminderunsrente zu beantragen und zusätzlich Grundsicherung.
ich bin jetzt Seite August 2016 durchgehend wegen meiner Psyche krank
geschrieben und habe einen Schwerbehindertenausweis 100 Prozent.
Nun zu meinen Fragen: wie ist der genaue Ablauf bei der Rentenversicherung nach Antrag?
was sollte der Befundbericht meines Schwerpunktartzes und meines Psychologen enthalten um bei der Rentenversicherung eine EU Rente bewilligt zu bekommen.Auf welche Untersuchungen bei einem Gutachter muss ich mich einstellen ? Was sollte man bei dem Selbsteinschätzungsbogen angeben?
Wer hat Erfahrungen mit der Grundsicherung?

Über Erfahrungen und Tipps wäre ich sehr dankbar
lg
Jo
 
Hallo jo500,

ich gehe mal davon aus, dass deine Krankenkasse Dich schon informiert hat, dass Du ausgesteuert werden sollst. Noch vor der Aussteuerung solltest Du Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen wegen der Beantragung der Nahtlosigkeitsregelung sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Diagnosen sind nicht so unbedingt ausschlaggebend bei Beantragung einer erwerbsgeminderten Rente, sondern einzig und allein das verbleibende Restleistungsvermögen. Im Befundbericht des Schwerpunktarztes und des Psychologen sollte neben den Diagnosen schon eine ungefähre Einschätzung vorgenommen sein, wieviel Stunden arbeitstäglich Du noch erwerbsmässig arbeiten bzw. dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Also eine Einschätzung des qualitativen und quantitativen Restleistungsvermögen bis 3 Stunden, von 3 bis 6 Stunden, über 6 Stunden. Über 6 Stunden könnte es kritisch werden wenn nicht psychiatrische oder psychogene Funktionsbeeinträchtigungen mitunter eine entscheidunserhebliche Rolle spielen. Dies sind zunächst die Voraussetzungen zum Erwerb einer solchen Rente.

Liegt der Rentenantrag beim RV-Träger vor, schaltet sich der Ärztliche Dienst (ÄD) der Rentenversicherung ein, begutachet und erstellt eine Epikrise für die Verwaltung oder es werden externe med. Sachverständige beauftragt. Die Verwaltung entscheidet dann nach Vorlage der jeweiligen Gutachten ob eine erwerbsgeminderte Rente gewährt oder nicht gewährt wird. So, das reicht mal bis hierhin. Du kannst ja später noch Fragen stellen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Jo,

hast du in den letzten 5 Jahren 3 Jahre gearbeitet?

Wartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist grundsätzlich die sogenannte „Drei-Fünftel-Belegung“. Versicherte müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI und § 43 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VI.

Wenn dies nicht der Fall ist wird es vermutlich schwer mit der Erwesbunfähigkeitsrente unanbhänig ob die Gesundheitlichen Probleme da sind.
Manchmal gibt es auch ausnahme Regulungen was die Zeiten an geht.

Grüße Michi
 
Hallo Jo,

schau mal hier:

Merkblätter | Rentenbüro Tibor Jockusch

Bei 100% GdB sollte es eigentlich bei-mit der EMR wenig Probleme geben, außer
die wollen dich rein theoretisch noch als "Telefonist-Museumswärter-Pförtner" usw. einsetzten.

Es ist schon manchmal sehr verwunderlich und Alt packen ala 50-60-70 J. was ich noch heute noch,
in SG-LSG Urteilen für ein kontra EMR-Begründungs Bla Bla so lese.

Grüße
 
Hallo Siegfried,

es gibt Menschen die haben einen GdB von 100 und gehen denn noch voll arbeiten.
Andere haben eine GdB von 50 und sind voll Erwebsgemindert.

Der GdB hat in dem Sinne nichts mit der Arbeitsfähigkeit an sich zu tun.

Grüße Michi
 
Top