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Einstweiliger Rechtsschutz

Hallo Rosi,

soviel ich die Sache erlebt und verstanden habe, nennt man das sowas wie Beweiserhebung. Deine Fehlerliste mit den Fragen werden dem Gericht, der Gegenseite und dem Gutachter öffentlich gemacht und sind damit nicht nur von deiner Seite eine Behauptung sondern mit der Nennung von Zeugen für dich vor Gericht nachweisbar. Wichtig für dich ist, dass in einer Verhandlung eigentlich nur das zur Sprache kommen kann, was zuvor zur gerichtlichen Überprüfung angemeldet wurde. Später abgegebene oder nachgereichte ärztliche Bescheinigungen oder Therapieberichte gehen ins Leere, weil sie nicht vorgelegen sind und daher nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein können. Die Problematik und juristische Fragestellung muss zu Prozessbeginn klar sein. Deshalb ist die vollständige Fehlerliste und Gegenbeweisliste vorab so wichtig.

Achte darauf, dass meist das Totschlagargument kommt, du seist kein Mediziner, könntest das nicht wissen, daher ist es wichtig Gegenargumente auf Augenhöhe zu liefern. Einer Aussage eines Prof. Dr. wiegt etwas anders als das eines Heilpraktikers also dann schon eher den Abschlussbericht der Klinik mit Unterschrift des Abteilungschefs entgegen halten. Einem 45min Gutachtertermin samt körperlicher Untersuchung, lässt sich mit einem ausführlichen Rehabericht über 4 Wochen Dauerbeobachtung und Therapien entgegensetzen etc.

Da kommt der Gutachter, der nur die Minuten Eures Gutachtens hatte, ganz schön ins Schwitzen, falls er, wie so manche, nur in seinem Wolkenkuckucksheim sitzt. In seiner Bedrängnis und legt sich Ausweichungen zu recht. Wenn er den juristischen Fragestellungen in deinem Fall dann antworten muss, kann ein gut vorbereiteter Anwalt ihn festnageln, oder seine als 100% tige Theorie als Theorie entlarven, die mit der Realität nur beschränkt zu tun hat. Wie z.B. die blasse Erläuterung: ein Bruch ist nach spätestens zwei Jahren ausgeheilt und dann kann da nichts weh tun, und wenn was weh tut dann liegt es an der Persönlichkeit. Ist nichts gebrochen kann da sowie so nichts schmerzen usw. und dann folgt der wissenschaftliche Erklärung: in der Regel. Das heißt es müsste dem Gutachter bekannt sein, dass es Ausnahmen gibt und jeder ein Einzelfall ist und er muss erläutern, warum du nicht die Ausnahme sein kannst. Meistens verfallen sie in die Verallgemeinerung, und das darf er nicht! Er muss seine Aussagen an deinem Fall nachweisen und begründen. Das fällt ihm in eigenen Worten aufgrund seiner Fehler immer schwerer und das ist deine Chance.

Also wenn ein Gutachter xy behauptet, kann dein Anwalt den tatsächliche Fakt dagegen setzen mit Nachweis samt Zeugen, er hat nur seine Behauptung und bleibt den Nachweis schuldig, wenn er jetzt andere Fälle heranzieht, sind und bleiben das andere, aber nicht dein Fall usw. Kommt er mit Literaturangaben und Studien, dann muss Zeit sein diese nachzulesen. Bei mir sagte einer z.B. das hat Sowieso in einer Studie nachgewiesen. Die war aber für Heckaufprall, bei mir war es aber eine Frontalkollision.

Das alles braucht Zeit zur Vorbereitung - man hat nicht jeden Tag die Kraft und Nerven dazu. Jedoch bietet dir dieser Zeitraum Luft gründlich zu sein, nachzufragen und zu forschen und deinen Anwalt mit Kampfmunition zu versorgen.

Kopf hoch, kämpfen lohnt, in kleinen Schritten - wie heißt es so schön: kannst du nicht wie der Adler fliegen, klettere nur Schritt für Schritt bergan, den wer die Gipfel mit Mühen erklamm, hat auch die Welt zu Füßen liegen.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,

Vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.

Ich bin schon kräftig dabei, meine vorhanden Befunde ect. durchzuarbeiten und alles Relevante zusammenzufassen und Argumente zu finden.

Die Schwierigkeit bei mir ist ... nachzulesen unter den Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich", wo wir vielleicht auch weiterschreiben sollten , um die Themen nicht zu verwechseln ... , dass vieles unvorhergesehen passieren kann, denn der SV bezieht sich in seinem Gutachten auf eine Ausgangsfrage des Richters, die schon nicht hätte gestellt werden sollen (ursächlicher Zusammenhang der Beschwerden).
Das Gutachten lässt aber vereinzelt daraufhin deuten, dass er nicht auf meiner Seite ist.
Bisher hat er meine BU nicht ausgeschlossen und meine Beschwerden nicht als Nicht-Vorhanden ausgesprochen, aber Äußerungen wie "übertriebene Schilderung", "buntes Beschwerdebild" und "Rentenbegehren" lassen darauf schließen, dass er meine Beschwerden nicht ernst nimmt.

Wichtig waren meinem Anwalt und mir, dem Richter klar zu machen, dass bei der BU-Beurteilung die Ursache nicht relevant ist und der Gutachter diesbezüglich neu befragt werden muss. Und das haben wir erreicht. Ob der SV bei der Befragung dann meine Beschwerden und Einschränkungen als nicht Vorhanden beurteilt, erfahren ich dann erst vor Gericht, sodass ich mich in alle Richtungen vorbereiten muss.

Teddy, dein Spruch gefällt mir.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70

ich muss dir erneut widersprechen, das Gericht hat dem SV nicht aufgefordert ein ergänzendes Gutachten zu fertigen ob du zu 50% Berufsunfähig bist.
Es ist dein Recht den SV mündlich zu befragen, dieses hat das Gericht dir nun gewährt, ob du den SV zu der 50%tigen Berufsunfähig befragen darfst ist nicht sicher da das Gericht diese Frage nicht unter Beweis gestellt hat, ich halte das für Rechtsfehlerhaft deshalb wird dein Rechtsstreit vor dem OLG von Null beginnen.
Du solltest mit deinem wichtigsten ausführlichstem Schreiben darauf hinwirken, dass das Gericht den SV erneut schriftlicht auffordert ein ergänzendes Gutachten zu einer 50%tigen Berufsunfähig zu fertigen.

Das Gericht hat in seinen Terminkalender geschaut und dir einen Termin im Juli 2018 gegeben, voraussichtlich wird der Termin erneut nach hinten verschoben da er in die Urlaubszeit fällt.

Du bist erst in der ersten Instanz und der erste SV wird mündlich befragt, es kommt nicht auf ein paar Monate an, dein Rechtsstreit wird noch Jahre dauern (bei mir waren es 10 Jahre) ich kann dir zwar verstehen, aber es ändert nichts.

Der einstweilige Rechtsschutz ist für extreme Fälle gedacht wo Leute z.B. ihr Haus verlieren können, weil sie ihre Raten nicht mehr bezahlen können. Was dich betrifft, du befindest dich in der selben Lage wie vermutlich alle Leute die auf Berufsunfähigkeit klagen ( ich musste 10 Jahre Hartz 4 beziehen).

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ich weiß nicht, was ich sagen soll.

Ich bin hier im Forum, um mich auszutauschen, Tipps zu bekommen, Fehler zu vermeiden und auch auf Empathie zu stoßen, denn am Ende habe wir alle Ärger mit Versicherungen, Gutachter, Gerichten oder ähnliches und können einander am besten verstehen.

Ich würde mir von dir wünschen, dass du deine Kommentare so formulierst, dass sie nicht so negativ rüberkommen. Äußerungen wie "dein Rechtsstreit beginnt von Null", "der Termin wird erneut verschoben" und "der Rechtsstreit wird noch Jahre dauern" helfen mir in keinster Weise weiter und ziehen mich nur runter.

Statt Schwarzmalerei wünsche ich mir, auf Gefahren hingewiesen zu werden oder Tipps zu erhalten, die hilfreich sind.

Woher nimmst du das Wissen, dass ich den Gutachter nicht nach der Höhe der Berufsunfähigkeit befragen darf? Genau das haben wir beantragt; warum also sollte ich dies nicht fragen dürfen? Auf Grund dieses Antrags wurde der SV geladen. Ich glaube kaum, dass man mir diese Frage verwehren wird.

Wenn du auf Grund deines Verfahren, welches du ja glücklicherweise gewonnen hast, Erfahrungen gemacht hast und diese weitergeben kannst, dann ist das super, aber nicht jeder Fall ist gleich und kann auf die gleiche Weise gelöst werden.

Und nur weil du 10 Jahre von Harzt 4 leben musstest, was ich sehr bedauerlich finde, heißt es nicht, dass ich es auch muss.

Ich bin grundsätzlich ein sehr positiv denkender Mensch, aber zur Zeit fällt es mir sehr schwer.

Ein krebskranker Mensch ist sich dessen bewusst, dass er sterben könnte, aber möchte andere Optionen hören.
Und genauso geht es mir. Ich weiß, ich kann verlieren, aber von euch möchte ich hören, wie ich es schaffen kann, zu gewinnen. Verlieren kann
ich auch ohne eure Hilfe ;-)

Euch allen eine schönen dritten Advent

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

auch wenn ich verstehe, insb. mit deinen Zitaten, was du meinst und was dich trifft,
finde ich deinen Angriff gegenüber #Marima ungerecht.
Marima hat durch alle Beiträge und Hilfen zuvor dir viel Unterstützung geboten,
sodass ich aus dem letzten Beitrag nicht folgern würde, er sei geschrieben, um dich runterzuziehen.
(Eine solche Absicht unterstellst du nicht explizit, aber die Wirkung kreidest du M. an.)
Der Blick auf die Seiten eines evtl. negativen Ausgangs gehört zur Realität dazu
und eine "rosarote Brille" schützt nicht davor (nicht dass ich dir eine unterstelle).
Du kannst ihn auch als Rat verstehen, dich vorzubereiten/einzustellen auf jede Form des Ausgangs.

Der Beitrag von zB #Teddy klingt vllt. empathischer, aber auch Teddy vermittelt dir Erfahrungen, die durch Negativerfahrungen gesammelt wurden, auch hier wurden 7 od 10 Jahre Verfahrensdauer komprimiert dargestellt.

Die Negativerfahrungen sollen dich nicht runterziehen.

Schlaf drüber,

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen HWS-Schaden,

ich habe drüber geschlafen und meine Meinung hat sich nicht geändert.

Keine Frage, ich bin Marima über jede Unterstützung und Hilfe dankbar.

Die rosarote Brille brauche und möchte ich nicht, da sind mir ehrliche Worte lieber. Trotzdem macht es einen Unterschied ... wohlgemerkt für den Betroffenen, denn ein Außenstehender kann häufig dies nicht so nachempfinden, wie der Betroffene ... , ob man Erfahrungen mitteilt und sagt, "dies oder jenes könnte auf dich zukommen" oder ob man sagt "dein Prozess beginnt von Null und dauert noch Jahre", ect. Dies sind Spekulationen.

Ich kann niemanden "zwingen" etwas zu ändern. Ich habe einfach nur den Wunsch geäußert dies, konstruktiver zu kommunizieren, weil diese Formulierungen auf mich eine runterziehende Wirkung hat.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,
@Marima hat dich darauf hingewiesen, dass in der nächsten Instanz (OLG) die Tatsachen erneut nach der Amtsermittlungspflicht geprüft werden müssen (was absolut richtig ist) - und das hat sie mit “ fängt von Null an“ gemeint. Ihre, meine und die Erfahrungen der meisten hier, sprechen des weiteren für eine (relativ) lange Verfahrensdauer - darauf solltest du dich lediglich einstellen. Spekulativ wäre es eher, dir (falsche) Hoffnungen zu machen, dass es bei dir schnell und reibungslos ablaufen wird. Ich bin mir gaaaaannz sicher, dass auch @Marima auf deiner Seite steht und dir den schnellstmöglichsten Erfolg wünscht!
LG Prowler
 
Hallo Prowler,

das Schreiben hier im Forum hat einen entscheidenden Nachteil ... wir kennen uns nicht.

Ich habe großen Respekt vor denen, die ihr Gefühlsleben hier mitteilen. Intuitiv stellen wir uns darauf ein, weil jeder von uns Mitgefühl hat. Von allen anderen wissen wir nicht, in welcher Verfassung sie sich befinden.
Worte könnten falsch verstanden werden und viel anrichten und sollten gerade aus diesem Grund, bewusst gewählt werden.
Angenommen ich bin bedingt durch die gesundheitliche Situation bereits psychisch angeschlagen und weiß durch die aktuellen Ereignisse nicht mehr, wie es weiter gehen soll .... welche Auswirkungen haben dann bestimmte Aussagen?

Vielleicht bin ich durch meine therapeutische Tätigkeit und meiner jahrelangen Arbeit als Notfallseelsorger für solche Themen sensibilisierter, aber ich finde, dass wir achtsam mit uns selbst und respektvoll miteinander umgehen sollten.
Achtsam bin ich mit mir selbst, indem ich einen Wunsch geäußert habe ... nicht mehr und nicht weniger ... es war auch nicht als Kritik gedacht.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

die Realität einer anstehenden Gerichtsverhandlung nimmt auf Gefühlsumstände leider keine Rücksicht. Hier zählen die Beweiserhebung des erkennenden Gerichtes und die substantiierten Schriftsätze der Parteien. Für Sozialverhalten und Gefühlsduselei ist hier kein Raum. All dies - hat nach meinem Dafürhalten - Marima auf den Punkt gebracht, ohne Dich dabei verletzen zu wollen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Betroffene (Klägerpartei) dies in der Regel subjektiv anders sehen wollen oder sehen. Nur dies genügt gerichtlichen Ansprüchen nicht. Vorsitzende Richter(innen) einer Versicherungskammer eines LG sind alle Berufsrichter und für die zugewiesenen Kammern auch speziell präpariert. Ihnen das Verfahrensrecht vor Augen zu halten, ist paradox.

Was zählt, sind die Spielregeln des Gerichts und hier haben die Richter einen breiten Ermessensspielraum in Bezug auf die Beweiserhebung und die Stellung der Anträge durch die Verfahrensparteien. Das Gericht ist nicht gehalten, einem Antrag stattzugeben, wenn er der Beweiswürdigung nicht dienlich ist. Nicht mehr und nicht weniger - Rosi70 -will Marima Dir vermutlich mitteilen.

Die Problematik in diesen Fällen aber ist die subjektive Vorstellung der Klagepartei ohne grundlegende Kenntnisse des Verfahrensrechtes (ZPO). Trägt eine Partei einen Sachverhalt vor - der von der Gegenseite nicht substantiell angegriffen wird - gilt er als unstreitig, und das Gericht wird beweiserheblich diesen Sachverhalt nicht berücksichtigen. Nur streitige Sachverhalte muss das Gericht berücksichtigen um in der Beweiserhebung und in seiner Urteilsfindung wegen Rechtsfehler keine Steilvorlage zu einer Berufung zu liefern.

Es gilt in der Tat potentielle Verfahrensfehler zu vermeiden und es dem erkennenden Gericht leicht zu machen, die Klage als unzulässig oder gar als unbegründet abweisen zu können. Hier denke ich, hat Dir Marima bisher wertvolle Hilfe zukommen lassen, weil Sie dezidiert Dir mitgeteilt hat, wie die Auffassung des Gerichtes ausgelegt werden kann bzw. wie die Tendenz der richtigen Verhaltensweise auch den erwünschten Erfolg erzielen wird.

Fragen an gerichtsbeauftragte med. Sachverständige sind so zu formulieren, dass das Gericht sie auch zulässt. Mutmassungen oder nicht belegbare med. Fakten der Klägerpartei führen nicht zum Erfolg, weil hier schon das Gericht seinen Ermessungsspielraum ausspielt. Nur nachweislich sachbezogene Argumente und streitige Passagen eines med. Gutachtens wird das Gericht in einem gewissen Rahmen zulassen, wobei es offen bleiben kann, ob Du die Fragen selber oder in schriftlicher Form über das Gericht an den Gutachter stellen kannst. Auf diese Umstände hast Du keinen persönlichen Einfluss, wenn dein Rechtsberater dies dem Gericht nicht dezidiert und in einwandfreier juristischer Formulierung dem Gericht nicht vorträgt oder nicht vortragen kann.

Dies sind nur Teilaspekte verfahrensprozessualer Grundsätze die man schon beherrschen bzw. kennen sollte, wenn die erhobene Klage auch zum Erfolg führen soll. Deshalb nochmal, ich glaube nicht, dass es die Absicht von Marima war, Dich herunterziehen zu wollen. Marima hat nur den Gerichtsalltag also die Realität dargestellt, die alltäglich vor den Gerichten stattfindet.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Rosi70,

Marima hatte zu keinem Zeitpunkt vor Dich herunterziehen.

Ich war 10 Jahre vorm LG Köln und nachdem ich die private BU Klage gewonnen hatte, ging die Versicherung in Berufung (ist auch ihr Recht).

Das OLG Köln hat das Urteil aufgehoben und gesagt wir fangen noch mal von Null an, dieses war natürlich erst mal negativ für mir. Ich habe mich dann 60 zu 40 verglichen.

In deinem Fall ist es extrem Positiv wenn dein Verfahren vorm OLG noch mal von Null beginnt (vorausgesetzt du verlierst die erste Instanz wonach es bisher aussieht, ist eh nicht so wichtig, wichtig ist das du alle Beweise vorgetragen hast). Daher ist es zwingend erforderlich, dass du den Schriftsatz wie von Teddy beschrieben fertigst. Du könntest Teddy bitten ob er dir seinen Schriftsatz als Vorlage zu Verfügung stellt.

Frage an alle anderen Unfallopfer: Das Gericht hat ein Gutachten angefordert mit der Beweisfrage ob Ihre Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind, wenn JA, ob eine mindestens 50%tige Berufsunfähigkeit besteht.

Der Gutachter hat keinen Zusammenhang mit dem Unfall hergestellt und die Beweisfrage mit NEIN beantwortet und somit auch keine Aussage zu einer Berufsunfähigkeit getroffen.

Jetzt hat das Gericht einen Termin zur mündlichen Befragung des Gutachters festgelegt und Rosi70 möchte den Gutachter zu der Berufsunfähigkeit befragen, meiner Meinung nach hat das Gericht diese Frage nicht unter Beweis gestellt und der Gutachter hat sich zu einer möglichen Berufsunfähigkeit nicht geäußert.

Die Frage des Gerichts war ob Ihre Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind. Hierüber kann Rosi70 den Gutachter befragen, ob das Gericht Fragen zu einer möglichen Berufsunfähigkeit zulässt bezweifel ich.

Ich halte die Beweisfrage für Rechtsfehlerhaft, da es bei einer privaten Berufsunfähigkeit nicht auf die Ursache der Beschwerden ankommt.

Zu wünschen wäre Rosi70 wenn das Gericht nach dem Gerichtstermin die Klage abweist, Sie Berufung einlegt, das OLG von Null beginnt, beim OLG geht es ganz zügig so das mit einem rechtskräftigem Urteil schon innerhalb eines Jahres gerechnet werden kann.

Ich sehe auch keinen Grund warum du keinen 450€ Job annehmen solltest.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

was du bezüglich der Beweisfrage scheibst, kann ich gar nichts zu sagen; werde es aber bei meinem Anwalt ansprechen, was er dazu meint.

Wir haben in unser Stellungnahme angezeigt, dass die Ursache für die Beschwerden nicht relevant sind und beantragt, den SV zu beauftragen, die zweite Frage nach der BU zu beantworten. Ich denke, dass wir da erst einmal keinen Fehler gemacht haben und das persönlicher Erscheinen des SV hat ja auch Vorteile.

LG

Rosi70
 
Hallo Marima,

was du bezüglich der Beweisfrage scheibst, kann ich gar nichts zu sagen; werde es aber bei meinem Anwalt ansprechen, was er dazu meint.

Wir haben in unser Stellungnahme angezeigt, dass die Ursache für die Beschwerden nicht relevant sind und beantragt, den SV zu beauftragen, die zweite Frage nach der BU zu beantworten. Ich denke, dass wir da erst einmal keinen Fehler gemacht haben und das persönlicher Erscheinen des SV hat ja auch Vorteile.

LG

Rosi70
 
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