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Diagnoseschlüssel F 45.41

Annas

Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2017
Beiträge
43
Hallo liebes Forum, habe von einen Arzt eine Diagnose Crps. Habe nun zweite Meinung und da steht F 45.41. ich hatten einen Dienstunfall (anerkannt) udn das CRPS ist ale Unfallfolge anerkannt. Sind Probleme zu erwarten, wenn ich die zweite Meinung einreiche? Gilt das als neue Diagnose, die erst wieder genehmigt werden muss? Danke
 
ICD F45.41
Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren Im Vordergrund des klinischen Bildes stehen seit mindestens 6 Monaten .

Was ist der Unterschied zu CRPS I ?

Du könntest einfach einen Verschlechterungsantrag stellen.
 
Danke für deine Antwort, meine Frage bezog sich genau darauf: was ist der Unterschied ? Ich habe das imme noch nicht verstanden. Gibt es einen, sind das begriffe für die gleiche Sache oder sind das Abstufungen?
Gibt es aufgrund des neuen Diagnoseschlüssels Veränderungen ?
 
Hallo Annas,

das eine muss doch das andere nicht aufheben!
 
Hallo Annas,

Du hattest einen Dienstunfall, als Folge hat sich bei Dir ein CRPS (Complex regional pain syndrome) entwickelt.

Dein behandelnder Arzt hat hierfür entweder den Diagnoseschlüssel

M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie] inkl.: Schulter-Hand-Syndrom, Sudeck-Knochenatrophie, Sympathische Reflex-Dystrophie

oder

G57.- Mononeuropathien der unteren Extremität; Neurom a.n.k. Komplexes regionales Schmerzsyndrom Typ II der unteren... Chronic regional pain syndrome [CRPS] Typ II der unteren Extremität

verwendet.

Der Dienstunfall und auch das CRPS wurden inzwischen anerkannt.

Nun hast Du Dich bei einem weiteren Arzt vorgestellt, der Dich untersucht hat und die Diagnose

F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren

gestellt hat.

Diese hinzukommende Diagnose ändert nichts an der Diagnose CRPS. Wenn er die Diagnose CRPS anzweifeln würde, hätte dieser Arzt dies in seinem Befund explizit aufgeführt. Seine Diagnose hat er vermutlich gestellt, da es bei Dir aufgrund der seit Monaten anhaltenden Schmerzen zu Veränderungen gekommen ist (eigentlich ganz normal und nachvollziehbar) Schau mal in den Infotext zum Diagnoseschlüssel, dann wird Dir vielleicht klarer, was Dein Arzt mit dieser zusätzlichen Diagnose meint.

Info zum Diagnoseschlüssel F45.41:
Im Vordergrund des klinischen Bildes stehen seit mindestens 6 Monaten bestehende Schmerzen in einer oder mehreren anatomischen Regionen, die ihren Ausgangspunkt in einem physiologischen Prozess oder einer körperlichen Störung haben. Psychischen Faktoren wird eine wichtige Rolle für Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen beigemessen, jedoch nicht die ursächliche Rolle für deren Beginn. Der Schmerz verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden und Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Der Schmerz wird nicht absichtlich erzeugt oder vorgetäuscht (wie bei der vorgetäuschten Störung oder Simulation). Schmerzstörungen insbesondere im Zusammenhang mit einer affektiven, Angst-, Somatisierungs- oder psychotischen Störung sollen hier nicht berücksichtigt werden.

Über diesen Link kommst Du auf eine Seite, auf der Du nachlesen kannst, was sich hinter verschiedenen Diagnoseschlüsseln verbirgt: http://www.icd-code.de/suche/icd/code/F45.-.html?sp=SF45.41

Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus, kann Dir daher nicht sagen, ob es Sinn macht, die zweite Diagnose (die ja auch eine Folge Deines Dienstunfalles ist) ebenfalls anzuzeigen.

Liebe Grüße
Mady
 
Hallo

Danke, @ Mady für die gute Erklärung.

@ Annas
Bemühe die Suche des Forum. Miit >> 45.41 << wirst du fündig.

Den Bericht mit der Diagnose würde ich beim Amtsarzt einreichen,
hilfreich war bei mir auch, immer wieder ein Schreiben mit eigener Darstellung (wie geht es mir, was habe ich unternommen, gibt es neue Befunde, wie wirkt sich die Situation aus, worin bin ich in meinem Alltag durch die Einschränkungen beeinträchtigt etc,) einzureichen.
Eine Möglichkeit ist, das ähnlich wie fürs Versorgungsamt oder wie beim PDI (Pain Disability Index, gibts auch auf Deutsch) gegliedert darzustellen.

LG
 
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