Hallo,
das würde heissen, ein fehlende Beratung in 2011 würde es jetzt unmöglich machen einen Wiederherstellungsanspruch durchzusetzten, wegen der Vierjahresfrist.
Auch wenn ich erst jetzt von einer anderen Behörde darauf hingewiesen wurde ?
Konkret:
Ich bezog von Mitte 2011 bis Anfang 2013 Krankengeld.
Ich war nicht in der RV pflichtversichert.
Im Rahmen es Beratungsgespräches bei der DRV wurde mir kürzlich bekannt, dass ich eine Pflichtversicherung für die Dauer des Krankengeld Bezuges hätte beantragen können.
Obwohl die KK gewusst hat, bzw. hätte wissen müssen, dass ich nicht rentenversichert bin, wurde ich darüber nicht aufgeklärt.
Gruss
das würde heissen, ein fehlende Beratung in 2011 würde es jetzt unmöglich machen einen Wiederherstellungsanspruch durchzusetzten, wegen der Vierjahresfrist.
Auch wenn ich erst jetzt von einer anderen Behörde darauf hingewiesen wurde ?
Konkret:
Ich bezog von Mitte 2011 bis Anfang 2013 Krankengeld.
Ich war nicht in der RV pflichtversichert.
Im Rahmen es Beratungsgespräches bei der DRV wurde mir kürzlich bekannt, dass ich eine Pflichtversicherung für die Dauer des Krankengeld Bezuges hätte beantragen können.
Obwohl die KK gewusst hat, bzw. hätte wissen müssen, dass ich nicht rentenversichert bin, wurde ich darüber nicht aufgeklärt.
Gruss