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Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle

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Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Vorspann:

Seit 2012 sorgt Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Zweigstelle Freiburg,
für Schlagzeilen. Es geht um die richterliche Unabhängigkeit.

Seit 2007 gibt es die illegale BSG-Krankengeld-Falle. Sie trennt Versicherte von ihren mit Zwangsbeiträgen er-
worbenen Krankengeld-Ansprüchen.

Dazwischen steht Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts in Fulda.
 
Hallo,

soll ich jetzt lachen oder weinen:D:oops:

Es ist doch "ein offenes Geheimnis " dass die Politik
z. B. in SG Erwerbsminderungsrenten DRV - BG- Angelegenheiten ect.
Vorgaben - Druck auf die Gerichtspräsidenten ausübt.

Es müssen Quoten erfüllt werden zum Schutz des Sozialstaates und Versichertengemeinschaft:rolleyes:

Der Schwache, der sich nicht viel wehren kann, fliegt schon im Verwaltungsverfahren oder im 1. SG Verfahren über die Klippe.
Hierfür haben die Gerichte u. a. ihre "Hof und Hausgutachter" die wissen und gebrieft sind, was zu tun ist.

Das Kasperle Theater vor Gericht... Naja:D in 99% der Fälle steht das Urteil schon in
trockenen Tüchern. Vorher im Verfahren spielt die Musik :mad:

Die rechtliche Würdigung beginnt mit
der Frage: Was ist richterliche Unabhän-
gigkeit? Die sachliche Unabhängigkeit be-
inhaltet die Freiheit des Richters von Ein-
flussnahmen anderer Staatsorgane bei der
Rechtsanwendung, also die Verpflichtung
des Richters, sich vom Gesetz und von
der Anwendung des Gesetzes im Einzel-
fall eine persönliche Überzeugung zu bil-
den, unabhängig von Auffassungen und
Einflussnahmen Dritter
. Der Exekutive,
insbesondere den Gerichtspräsidenten,
ist es verboten, auf die Rechtsanwendung
der Richter Einfluss zu nehmen.
Die Ge-
richtspräsidenten gehören zur Exekutive
und sind gegenüber dem Justizminister
weisungsgebunden, wenn sie Aufgaben
der Dienstaufsicht über Richter wahrneh-
men. Diese Bedeutung von richterlicher
Unabhängigkeit ergibt sich aus dem Wort-
laut von Art. 97 Abs. 1 GG, man lernt dies
normalerweise bereits im Unterricht in
der Oberstufe der Gymnasien.

Quelle:
Betrifft Justiz
 
.
RiOLG Schulte-Kellinghaus


Ja, was für ein Gedöns bis hin zur Formulierung:

„Politik und Landesjustizverwaltungen haben nichts dagegen,
dass Richter Gesetze verletzen, wenn es einer effizienten Ver-
fahrenserledigung dient.“


Offensichtlich hat der Mann keine Ahnung davon,
was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung
zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle abgeht.
.
 
in einem anderen beitrag hatte ich schon mal dazu angesetzt, einen oder zwei begriff(e) dazu einzuwerfen, die wohl die meisten in einem textzusammenhang überlesen würden und über einen ich schon vor jahr(zehnt)en stolperte. allerdings hatte ich es damals nicht als soo ernst aufgefasst, wie es scheinbar gemeint war und ist. vor kurzem stiess ich wieder darauf und merke, wie naiv man doch sein kann.

ich gebe wegen kapazitätsmangel nur mal suchbegriffe wieder; es findet sich unglaubliche literatur bis hin zu dissertationen wieder unter begriffen wie "brauchbare illegalität", "informelles verwaltungshandeln", "Informalität öffentliche Verwaltung" oder "Illegalität in der Organisationsberatung".

was es damit auf sich hat, ist das ergebnis, das sich hier massenhaft wiederspiegelt.


gruss

Sekundant
 
.
Perspektiv-Wechsel zu Christoph Strecker, ...

... Richter a. D. und Mediator, hat vermutlich ebenfalls keine Ahnung davon,
was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung zur illegalen BSG-Kranken-
geld-Falle abgeht. Er weiß aber:

„Der Richter, mit dem wir es hier zu tun haben, genießt jedenfalls den
Ruf, seine Arbeit sei überdurchschnittlich gründlich, seine Entscheidun-
gen seien überdurchschnittlich gut.“


Und er fragt nach der Angst vor einer vorweggenommenen möglicherweise
später eintretenden Bedrohung. War die ganze Aufregung um den banalen
Anlass für die Katz?

Ein Volltreffer in das schwache Herz deutscher Justiz: Betrifft Justiz

.
 
.
Die Kehrseite

Dr. jur. utr. Carsten Schütz ist kritische Fachöffentlichkeit für den Zusammenhang
von höherer Schlagzahl mit geringerer richterlicher Unabhängigkeit, Kritiker des Treibens,
richterliche Macht im Spannungsfeld von Quantität vs. Qualität zu missbrauchen. Ihm fällt es
offensichtlich leicht, den BGH als Dienstgericht des Bundes ausgewogen zu kritisieren und
parallel als Direktor eines Sozialgerichts über beharrliche Schlechtleistung „seines BSG“
mit davon ausgehenden Zwängen zum Verstoß gegen die richterliche Unabhängig-
keit hinwegzusehen. So funktioniert Abhängigkeit nach kollektivem Gusto – mit
einer Ausnahme:

 
.
Ignoranz der (un-?) abhängigen Krankengeld-Sozial-Richter



Diese seit 2013 gefestigte Rechtsprechung der SG Speyer und Mainz zu § 46 SGB V berücksichtigt
seit November 2015 auch das SGB X. Sie sieht in der Krankengeld-Bewilligung zutreffend einen Ver-
waltungsakt mit Dauerwirkung und anerkennt dessen rechtliche Folgen:

SG Speyer vom 27.10.2017, S 16 KR 440/16,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Speyer vom 13.10.2017, S 13 KR 85/16,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 599/14,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 369/14,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

SG Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15,
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Damit ist die langjährige Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senats in jeder Hinsicht
demaskiert. Trotz dieser regelmäßig gegenteiligen Ergebnisse stört sich die Fachwelt bisher nicht
daran, dass alle anderen Krankengeld-Richter nach wie vor im Chor auf ihre richterliche Unabhängig-
keit pfeifen und den Nonsens von abschnittsweisen Krankengeld-Ansprüchen im Gesetzesselbst-
vollzug ebenso dankbar-hörig wie kollegial-unkritisch kopieren – anstatt sich konstruktiv mit
der Rechtsprechung aus Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen.

Dazu wird beispielhaft auf die Urteile des BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, RdNr. 20,
B 3 KR 22/15 R · BSG · Urteil vom 11.05.2017 ·=
siehe auch: Krankengeld-Revision B 3 KR 22/15 R: BSG-Rechtsprechung nun auch im Wahlkampf-Dilemma

sowie der LSG

Rheinland-Pfalz vom 20.04.2017, L 5 KR 175/16,
L 5 KR 175/16 · LSG RPF · Urteil vom 20.04.2017 ·=

Baden-Württemberg vom 27.06.2017, L 11 KR 3513/16,
L 11 KR 3513/16 · LSG BWB · Urteil vom 27.06.2017 ·=

und Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2017, L 5 KR 501/16,
L 5 KR 501/16 · LSG NRW · Urteil vom 07.12.2017 ·=

verwiesen.
 
.
Organisierte Kriminalität - Ein Gemeinschaftswerk


Wie der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. seine Aufgabe mit der
wissenschaftlichen Durchdringung des Sozialrechts beschreibt, gibt
Dr. Carsten Schütz als sein – öffentliches – Anliegen die "richterliche
Unabhängigkeit" vor.

Hier zwei seiner frühen Werke:
https://portal.dnb.de/opac/mvb/cover.htm?isbn=978-3-428-11763-5
Betrifft Justiz

Der Druck auf die Richter und deren organisierte Kriminalisierung in seinem
„eigenen Laden“, z. B. am Fall der deutschen Krankengeld-Richter, scheint
Dr. Schütz aber weniger umzutreiben. Jedenfalls hat er sich dazu bisher
nicht öffentlich profiliert.

Vielleicht traut er sich allein nicht – aber wie wäre es mit einem Co-Produkt,
z. B. mit Prof. Dr. Thomas Fischer: Blogschokolade 127 - Betrifft Justiz
oder mit Norbert Blüm Norbert Blüm – Einspruch! – Ein Buch vom Westend Verlag

Der unbestreitbare Knaller wäre eine „Fünfer“-Veröffentlichung, zusam-
men mit Staranwalt Gerhard Strate und Quoten-Frau Sabine Rückert.
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Status
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