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Darf meine PUV diese Unterlagen einfordern?

schneideR21

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2017
Beiträge
8
Hallo zusammen,

nachdem ich 2016 bereits die PUV in Anspruch nehmen musste und es dabei Rechtsstreitigkeiten gab, wende ich mich nun vorerst wieder an das Forum.
Folgender Sachverhalt:

Im Mai 2017 verletzte ich mich bei einem Freizeitunfall am linken Knie - Diagnose Außenmeniskusriss. Dies meldete ich meiner PUV umgehend.
am 30. Juni 2017 wurde ich sofort am Knie operiert, wobei man aber feststellte, dass der Meniskus an zwei Stellen gerissen war. Zuvor wollte man eigentlich den Meniskus zusammennähen. Da er allerdings nun an zwei Stellen gerissen ist und nach hinten umgeklappt ist, entschied sich der Dr. , den Meniskus an den besagten Stellen zu entnehmen.
Im Dezember 2017 ging ich erneuert zum Orthopäden, da ich noch immer sehr starke Schmerzen hatte (normalerweise bin ich wirklich sehr schmerzresistent), mein Knie nicht den vollen Bewegungsradius in der Beugung und Streckung zurück erhielt und ich keine Muskulatur aufbauen konnte bzw. keine Kraft mehr im Knie habe.
Nach MRT: Der Außenmeniskus ist wie auch immer gar nicht mehr auf den Bildern zu sehen, d.h. evtl. hat der Arzt hier während der OP einen großen Fehler getan?
Nun rät dieser zur Meniskustransplantation, da ich erst 23 Jahre alt bin und mein ganzes Leben noch vor mir habe mit solch einem Knie. Blöd nur, wenn die GKV diese Behandlung nicht übernehmen möchte.

Nachdem ich alle Informationen der PUV (Debeka) weitergeleitet habe, möchte diese nun von all meinen vorherig behandelnden Ärzten einen Nachweis, ob ich jemals zuvor Beschwerden am linken Knie hatte und falls ja, wann, weshalb etc. ... Also sendete ich der Debeka alle Nachweise der Ärzte zu, auf denen bei jedem stand, dass ich bis dato keine Behandlungen hatte.
Nun bekam ich ein Schreiben der Debeka, dass ich einen Schadenmeldungsnachweis meiner vorherigen PUV einreichen soll (dort habe ich nie einen Schaden gemeldet, außer an der Schulter, allerdings Frist verpasst, da ich von der PUV damals nicht rechtzeitig wusste - danke Mama und Papa ;) ) und ZUDEM rief die Debeka meine BKK an, dass diese mir eine Selbstauskunft meinerseits zuschickt, wo zu sehen ist, wann ich jemals wegen meinem Knie bei einem Arzt war.

Vorweg zur Info: Ich habe die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben und dementsprechend alle Unterlagen selbst eingeholt.

Nun stellt sich mir die Frage: Darf die Debeka überhaupt solch eine Auskunft verlangen oder selbst bei meiner GKV anrufen und diesen anfordern? Ich kann nirgends in den AUB finden, dass die Debeka Anspruch darauf hat, Auszüge der GKV diesbezüglich einzusehen.. Zumal dort nichts stehen wird, da ich wie erwähnt zuvor nie etwas am linken Knie hatte.

Meine Grundsumme beträgt 300.000€, Progression 125% und da der behandelnde Arzt bereits sagte, dass mein Knie in spätestens 10 Jahren gar nicht mehr zu gebrauchen sein wird, wird die Debeka wahrscheinlich dementsprechend eine hohe Leitungszahlung vornehmen müssen und möchte nun alle möglichen Unterlagen um mich persönlich zu nerven oder verstehe ich das falsch?


Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand diesbezüglich meldet, der eventuell Bescheid weiß, welche Unterlagen verlangt werden dürfen und welche eben nicht. Ich finde, dass die Debeka zu weit geht, vor allem von selbst bei der BKK anzurufen.


Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Alex
 
Hallo Alex

Ich persönlich würde mir die Unterlagen von der Krankenkasse aushändigen lassen und nachlesen ob etwas Nachteiliges für mich darin steht. Zu der rechtlichen Lage kann ich nichts sagen.

MFG Marima
 
Hallo,

wie soll die PUV prüfen, ob es vor dem Unfall bereits eine Geschichte zu dem Knie gibt? Dazu hat sie meiner Meinung nach schon das Recht Vorerkrankungen zu erfragen. Also bei der Krankenkasse nach allen orthopädisch bedingten Behandlungen nachfragen und ein Verzeichnis erstellen lassen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Alex,

eigentlich spricht ja nichts dagegen, außer da ist etwas das die PUV nicht sehen soll!
Und ja, die können dort anrufen, nur sollten die keine Auskunft bekommen!
 
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