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CMD Urteile OLG Koblenz 12 U 1303/01 gesucht

Siegfried

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Apr. 2014
Beiträge
44
Wer kann bitte helfen? Wo bekomme ich das URTEIL vom OLG Koblenz 12 U 1303/01 vom 01.07.2002 her. Es geht darum um CMD. Im Internet ist es nicht erhältlich. Auch gibt es ein weiteres Urteil vom LG oder OLG Halle, das auch nicht aufzufinden ist. :confused: Vielen Dank an alle die weiterhelfen.
 
CMD Urteil LG Koblenz

Hallo Benny,
das Urteil kann ich dir gerne weitergeben, ich benötige dafür lediglich deine E- Mail.

Gruß
Elvis64
 
OLG Koblenz- LG Halle

Hallo Benni,
1.Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (12 U 1303/01) vom 1. Juli 2002 könnte in Zukunft für beträchtliche Unsicherheit sorgen. Soweit aus der Literatur bekannt, handelt es sich um den ersten veröffentlichten Fall, bei dem eine „chronische Muskelfunktionsstörung” nach einem „HWS-Schleudertrauma” als auf Dauer entschädigungspflichtig anerkannt wurde. Das Urteil beruft sich dabei auf das schriftliche und mündliche Sachverständigengutachten eines Arztes für Neurologie und Psychiatrie aus Koblenz. Der nachfolgende Text enthält die wichtigsten Passagen des Urteils und kommentiert diese aus Sicht des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung (ANB) der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V.

2.Das gleiche gilt für die CMD, dazu liegt mir ein Urteil des LG Halle vor.Beide Urteile musste ich bei Gericht anfordern, wobei ich dir beide per E- Mail zukommen lassen könnte.

Gruß Elvis64
 
Hallo zusammen,

ebenso wie Netzguru bin ich auch auf der Suche nach den beiden oben genannten Urteilen.

Ich in für jeden Link und/oder neuere Urteile sehr dankbar.

Viele Grüße
thinktwice
 
Urteile

Hallo,
die Urteile kann ich dir gerne weitergeben, ich benötige dafür lediglich deine E- Mail.

Gruß
Elvis64
 
Hallo ins Forum,

es ist zwar schon einige Zeit her, dass zu diesem Thema geschrieben wurde, aber ich hätte auch Interesse an den Urteilen.

Viele Grüße

Lilie13
 
hallo,

dieses urteil und die gutachtenfeststellungen würde ich mit vorsicht geniessen! das urteil habe ich zwar nicht (@Elvis64 kann es mir vll schicken? PN kommt), aber die verfügbare beschreibung ist mir zu einfach, um nicht zu sagen suspekt.

die geltend gemachten beschwerden nach einem hws-schleudertrauma unter muskelfunktionsstörung abzuhandeln, scheint auf den ersten blick für geschädigte "reizvoll", da eine vermeintliche anerkennung der beschwerden und entsprechende entschädigung damit verbunden sind.
was aber aus dem blick gerät: eine muskelfunktionsstörung (gerade im bereich hws) hat auch ihre ursache und ist einer fehlsteuerung geschuldet. wie im hws-bereich naheliegend sind weitere schädigungen damit zb von nerven wahrscheinlich. das bleibt aber mit der hier getroffenen entscheidung und den GA-feststellungen völlig aussen vor. die störung wurde durch einen SV bestätigt, der zuvor selbst diese in einer pilotstudie festgestellt habe. weder ist der SV/arzt genannt, noch die studie.

das ergebnis scheint mir dagegen von den eigentlichen und weiterreichenden schädigungen abzulenken. im ergebnis wäre damit eine schnelle ausheilung verbunden, die den versicherern weitere kosten ersparen ("... wonach eine Muskelfunktionsstörung ... bei richtiger Behandlung binnen drei Monaten ausheilen kann."). dass dies im urteil nicht der fall ist, wird auch ausführlich beschrieben:

"Für die Klägerin trifft Letzteres nicht zu, weil sie seit langem zu den chronifizierten Fällen zu zählen ist. Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Sachverständigen ist sie nicht mehr therapierbar."

das dürfte aber die grosse ausnahme sein. stützt man sich also auf diese erklärung als unfallfolge, bleiben die eigentlichen schädigungen unbeachtet und man gilt ganz schnell als geheilt!


gruss

Sekundantt
 
Hallo Sekundant

Auf welches Urteil beziehst du dich?
Auf den ersten Link in Beitrag ≠5 von Netzguru?

Die Ursache einer Muskelfunktionsstörung zu klären, ist nicht immer möglich (bestenfalls postmortal).
Die objektive Feststellung einer Muskelfunktionsstörung durch einen Facharzt Manuelle Medizin ist möglich, die Minderbelastbarkeit lässt sich messen, ihre (nicht) erfolgte Veränderung durch Therapie auch.

Mich interessiert, wie hoch dieser Schaden eingeschätzt wurde. Das konnte ich nicht finden.
Für mich ist interessant, dass bei mir diese Diagnosen fast wortwörtlich und mit konkreten Messergebnissen versehen so auftauchen - als Unfallfolge -, dass sie bei der Entschädigung aber keine Rolle spielen. (Da wird über Höhe der Entschädigung für „Instabilität“ gestritten.)
Dieser Thread stößt mich gerade darauf.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

die frage nach dem urteil bezieht sich auf den eingangsbeitrag, @HWS-Schaden und der antwort von @Elvis64 darauf. mich stört daran, dass es bei der feststellung und anerkennung einer Muskelfunktionsstörung blieb, ohne die sicher vorhandenen auslösenden anderweitigen schädigungen nur in betracht zu ziehen, die zu diesen störungen führen.
wenn ich den artikel betrachte, wie prominent das in dieser abschliessenden betrachtung beschrieben ist, dazu das hervorhebende "könnte in Zukunft für beträchtliche Unsicherheit sorgen" und die bekannten namen mit einschliesse, drängt sich mir der verdacht auf, dass dieser beitrag auch andere gründe haben könnte, als nur für beträchtliche Unsicherheit zu sorgen. es bedeutet letztlich nichts anderes, als dass diese feststellung keine anderen/weiteren schädigungen zuliesse und nach ihnen nicht zu schauen wäre.

auch so kann (falsch)information gestreut werden, wenn es nützlich erscheint.


gruss

Sekundant
 
Wer kann bitte helfen? Wo bekomme ich das URTEIL vom OLG Koblenz 12 U 1303/01 vom 01.07.2002 her. Es geht darum um CMD. Im Internet ist es nicht erhältlich. Auch gibt es ein weiteres Urteil vom LG oder OLG Halle, das auch nicht aufzufinden ist. :confused: Vielen Dank an alle die weiterhelfen.
Hallo ,
ich kann sie dir gerne zukommen lassen, wenn du mir deine Mail mitteilst!
Gruß
Elvis64
 
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