hallo,
dieses urteil und die gutachtenfeststellungen würde ich mit vorsicht geniessen! das urteil habe ich zwar nicht (
@Elvis64 kann es mir vll schicken? PN kommt), aber die verfügbare beschreibung ist mir zu einfach, um nicht zu sagen suspekt.
die geltend gemachten beschwerden nach einem hws-schleudertrauma unter muskelfunktionsstörung abzuhandeln, scheint auf den ersten blick für geschädigte "reizvoll", da eine vermeintliche anerkennung der beschwerden und entsprechende entschädigung damit verbunden sind.
was aber aus dem blick gerät: eine muskelfunktionsstörung (gerade im bereich hws) hat auch ihre ursache und ist einer fehlsteuerung geschuldet. wie im hws-bereich naheliegend sind weitere schädigungen damit zb von nerven wahrscheinlich. das bleibt aber mit der hier getroffenen entscheidung und den GA-feststellungen völlig aussen vor. die störung wurde durch einen SV bestätigt, der zuvor selbst diese in einer pilotstudie festgestellt habe. weder ist der SV/arzt genannt, noch die studie.
das ergebnis scheint mir dagegen von den eigentlichen und weiterreichenden schädigungen abzulenken. im ergebnis wäre damit eine schnelle ausheilung verbunden, die den versicherern weitere kosten ersparen ("
... wonach eine Muskelfunktionsstörung ... bei richtiger Behandlung binnen drei Monaten ausheilen kann."). dass dies im urteil nicht der fall ist, wird auch ausführlich beschrieben:
"
Für die Klägerin trifft Letzteres nicht zu, weil sie seit langem zu den chronifizierten Fällen zu zählen ist. Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Sachverständigen ist sie nicht mehr therapierbar."
das dürfte aber die grosse ausnahme sein. stützt man sich also auf diese erklärung als unfallfolge, bleiben die eigentlichen schädigungen unbeachtet und man gilt ganz schnell als geheilt!
gruss
Sekundantt