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BVG: Wahrheit darf im Netz verbreitet werden

HWS-Schaden

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2 Nov. 2012
Beiträge
5,350
Wahrheit darf im Netz verbreitet werden

Entscheidung Bundesverfassungsgericht:

Nach Ansicht der Verfassungsrichter darf man sich negativ über andere im Internet äußern, wenn es sich um wahre Tatsachen handelt. Etwas anderes gelte nur, wenn der Betroffene dadurch einen Schaden erleidet, der unverhältnismäßig groß sei.

Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung werde erst überschritten, wenn ein Schaden zu befürchten sei, "der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht". Dies haben die Richter im konkreten Fall verneint. Durch die wahren Äußerungen würde dem Vermieter kein "unverhältnismäßiger Verlust an sozialer Achtung drohen".

Aktenzeichen: 1 BvR 3487/14

http://www.tagesschau.de/inland/urteilkarlsruhe-101.html

Die Frage ist, ob man vor Verbreitung abschätzen kann, ob der damit verbundene Schaden wie z. B. "Ruf" verhältnismäßig oder unverhältnismäßig sein wird ... und wie das Gericht das ggf. einschätzt, die Hintertür haben die Verfassungsrichter mit dem Zusatz der Verhältnismäßigkeit weit geöffnet.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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