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Bringt eine Verschlimmerung vom Versorgungsamt etwas bei der laufenden Klage?

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hallo Leidgenossen,

nach Beinamputation 2010 hat mein Lebensgefährte ein von GB 70.
Nachfragen bei RA und VDK waren einstimmig: o.k.

Isländer meinte schon vor Jahren, dass bei den ganzen anderen Verletzungen (Bauchraum,etc.) ein "Verböserungsantrag" nötig wäre.
Anfang dieses Jahres hatten wir " Langeweile" und schickten über den VDK diesen Verschlimmerungsantrag ans VA.
Natürlich hatten wir die Freigabe eines ausführlichen Gutachtens eingeholt.

Der neue GB meines Lebensgefährten : 90 !

Unser RA hat dies dem LG weitergeleitet.

Meine Frage: kann die Neueinschätzung des VA irgendwas beim LG im Haftpflichtfall verändern?
Und mit welchen Frechheiten der Gegnerischen müssen wir nun rechnen?

Z.B. " unbefristete EU-Rente kriegt jeder..."

LG
Aramis
 
Hallo,

es sollte Eure Stellung festigen gegen die Haftpflichtversicherung, aber ganz konkrete Auswirkungen - nach dem Motto - jetzt streckt die Haftpflicht die Waffen - ist nicht zu erwarten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Aramis

du wirst der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit einräumen müssen, den Fall neu zu prüften und ihr die benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen.

MFG Marima
 
Hallo Aramis ,wenn sich dein Freund damals nicht hat Abfinden lassen müsste es doch klappen das ganze neu aufzurollen .
LG Anna
 
Hallo Seenixe,
darum wappnen wir uns auf erneute Unterstellungen ;-)

Hallo Marima,
der Versicherung liegen diese Unterlagen schon sehr lange vor.

Hallo Anna Bo, wir sind noch Mitten im Verfahren.

Viele Grüße
Aramis
 
Hallo Marima,
,
wieso der Haftpflichtversicherung die Unterlagen zur Verfügung stellen? Der Fall wird doch bereits beim LG verhandelt und so muß der Anwalt des Geschädigten den Bescheid des Versorgungsamtes dem LG zusenden, wie von Aramis bereits geschrieben.

Hallo Aramis,
Es handelt sich hier übrigens um eine amtliche Entscheidung, gegen die nicht einmal ein Gutachter vorgehen kann. Das LG wird die Erhöhung der SB zu würdigen wissen und da wird die gegnerische HPV keine Argemente dagegen haben können.
Und was die Argemente der gegnersichen HPV bzw. deren Rechtsvertreter angeht bezüglich der unbefristeten Verrentung wird die HPV wenig dagegen einwenden können. Ein Rentenbescheid ist ein Rentenbescheid! Da müßte die HPV beweisen, daß eine Verrentung nicht gerechtfertigt war. Doch wie soll sie das beweisen?

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

laut Gegner-Anwalt ist nichts leichter als verrentet zu werden mit Mitte 40 ;-)))

Vielen Dank
LG
Aramis
 
Hallo Aramis,
der kann natürlich alles behaupten was er will, doch juristisch zeigt das, wenn er so eine Äußerung macht, daß er keine geeigneten Gegenargumente hat und er versucht mit allgemein gehaltenen Aussagen die Justiz zu beeinflussen. Das wird ihm nicht gelingen. Solche Behauptungen laufen ins Leere - sie haben keinen medizinischen und keinen juristischen Wert. Was glauben Sie, was mein Gegenanwalt in seinen Stellungnahmen schon alles für einen Unsinn geschrieben hat. Das Gericht wird so eine Behauptung nicht werten, denn Ihre Rente wurde ja aufgrund eines von der Rentenversicherung beauftragten Gutachters bewilligt. Und gegen den Gutachter der Rentenversicherung oder BG kann er nicht vorgehen - wie auch.
Außerdem ist es heutzutage sehr schwer Rente bewilligt zu bekommen und schon gleich gar nicht mit Mitte 40. Das weiß der Gegenanwalt.
Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

mit diesen Argumenten versuche ich die Zweifel meines Lebensgefährten zu beruhigen, mich selbst auch.

Klar, der Rentengutachter hat einfach beobachtet und das Offentsichtliche bewertet- Bein ab , am Bauch kann man die Därme arbeiten sehen- Hernien , komplett fehlende Bauchmuskulatur, dass seine Bewertung meinen Lebensgefährten regelrecht erschüttert hat! -
Ich war erleichtert-weil mir niemand glaubte, dass mein Freund nicht mehr Leistungsfähig ist und wird.

Auch mit Hinweisen auf Bafin und Vorstandsbeschwerde, haben wir noch Möglichkeiten.

Unser großer Joker ist der Richter, der hatte so ein gewisses Etwas Je Ne Sais Quoi, hatte über ihn schon geschrieben.
So in der Der Richtung : der hätte uns ohne Beisein unseres und des gegnerischen RA sicher weitergeholfen!


LG Aramis
 
Hallo Aramis,
lassen Sie sich nicht durch Unterstellungen und Behauptungen Ihres Gegenanwaltes aus der Ruhe bringen. Die Beklagte (Gegenseite) ist für ihre Behauptungen immer in der Beweispflicht und viele Behauptungen laufen auch ins Blaue (juristische Formulierung). Manche Behauptungen sind auch gar nicht zulässig. Ich denke, daß das Spielchen der Gegenseite Ihren hoffentlich guten Anwalt nicht aus der Ruhe bringt und er genau weiß, wann er dem Gegenanwalt einen vor dem Latz haut. Doch das ist nicht immer notwendig. Ich hatte mich anfangs des Prozesses auch manchmal gewundert, warum mein Anwalt gegnerischen Behauptungen nicht schriftlich entgegentritt. Aber inzwischen weiß ich, dass das nicht immer notwendig ist.
Und hier ist das Beispiel, das Sie ja anführen.
Ihr Gegenanwalt behauptet, daß es heute ganz leicht sei, mit Mitte 40 EU-Rente zu bekommen. Diese Aussage ist völlig irrelevant. Da hätte er auch den Text einer Sprechblase aus Fix & Foxi - Heftchen der 50iger Jahre zitieren können. Ich denke wirklich, dass dem Gegenanwalt die Argumente ausgehen, wenn er so etwas erwähnt.
Gruß Bobb

Hallo Aramis,
selbstverständlich hat die Erhöhung des GdB auf 90 % Auswirkungen, was die gegnerische HPV angeht. Ich kenne jetzt die Vorgeschichte Ihres Mannes nicht bzw. ob es ein unverschuldeter Unfall war. Aber wenn es sich um eine Schadensersatzklage gegen die HPV des Unfallverursachers handelt, dann hat die Erhöhung auf 90 % GdB sicher Auswirkung auf zum Beispiel das zu leistende Schmerzensgeld.
Gruß Bobb
 
Guten Morgen Aramis,

ich bin auch der Meinung von bobb, 90% Rente mit Mitte 40 das sind werte gegen die muss ein Maulheld erst mal Argumente finden!

Mein Rechtsanwalt der Gegenseite ist genau so, ich habe zum Teil meine Geburtsurkunde dabei, nicht das er noch bezweifelt das es mich gibt. Bei der letzten Verhandlung hat er auch wieder alle bestritten im Zusammenhang mit dem Unfall zu sein und hat angegeben das die Klage abzuweisen ist, Zuvor sagte er noch das alles durch eine geringe Einmalzahlung abzugelten ist.

Ich weis aus eigener Erfahrung das alles nicht so einfach ist, aber wir haben unser bestes getan!

MfG


GSXR
 
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