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Brauche Hilfe bei Kausalität für Tinnitus, Hochtonsenke und HWS

Scheitholz

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Apr. 2017
Beiträge
105
Ort
Spessart
Einen schönen guten Tag alle zusammen.
Im Mai letzten Jahres wurde ich und meine Partnerin unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wir standen an einer roten Ampel als von hinten ein LKW auf regennasser Fahrbahn auf unseren Kombi auffuhr. Seit diesem Tag haben wir mit den Auswirkungen des Unfalls zu leben. Meine Partnerin hat mit anhaltenden HWS Problemen und den daraus resultierenden immer wiederkehrenden Kopfschmerzen zu kämpfen. Sie hat deswegen schon den Arbeitgeber gewechselt, damit sich die tägliche Fahrtzeit im Auto deutlich reduziert.
Ich habe als Andenken einen beidseitigen Tinnitus, ständige Probleme mit HWS sowie eine Hochtonsenke mitgenommen. Ich war über ein Jahr krankgeschrieben muss jetzt aber wieder aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen, da die gegnerische Versicherung, bis auf eine Abschlagzahlung ohne jegliche Anerkennung einer Rechtsgrundlage, weitere Zahlungen verweigert, bis ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Folgen geklärt ist. Hierfür wurde nach langem Hin- und Her ein Gutachten seitens der Versicherung in Auftrag gegeben nachdem wir uns auf einen Gutachter geeinigt haben.
Jetzt möchte ich hierzu ein wenig Vorarbeit leisten. Ein HNO hat mir gesagt, dass es zwischen dem Unfall und der Hochtonsenke keinen Zusammenhang gibt, da die Airbags nicht ausgelöst haben. Es sei denn es würde kurzfristig ein Schalldruckpegel von ca. 110 bis 130 dB bei dem Zusammenstoß überschritten werden. Dies könne er aber trotz seiner ehemaligen Tätigkeit als Gutachter nicht abschätzen. Bei meiner Suche im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden. Mein erster Gedanke war, dass bei Crashtests mit Sicherheit auf die Schallemission im Auto gemessen wird. Doch finde ich hierzu keine Werte. Außerdem finden die meisten Crashtests bei geöffneten Fenstern statt. Ich habe im Internet einen älteren Wert bei einem Versuchsaufbau gefunden, bei welchem getestet wurde, welche Auswirkungen das Auslösen der Airbags auf das Gehör haben. Die Untersuchung fand bei einem Frontalzusammenstoß statt. Hier wurde ein Schalldruckpegel von 146 dB vor dem Zünden gemessen.
Kennt jemand von Euch eine Quelle aus der ich weitere Zahlen hierzu beziehen kann? Natürlich bin ich auf für weitere Hilfe und Anregungen offen und dankbar.
Da jetzt schon absehbar ist, dass es ein langer und harter Kampf wird, möchte ich mich und meinen Anwalt bestmöglich vorbereiten.
Viele Grüße
Scheitholz
 
Biomechanisches Gutachten

Hallo Scheitholz,

jeder Unfall ist einmalig und auch jede Person ist es. Vergleichszahlen aus irgendwelchen Studien nützen Dir da nichts, weil die Versicherung eben so gut das Gegenteil damit behaupten kann.

Was Du brauchst, ist ein Biomechanisches Gutachten, was aus einem technischen und einem medizinischen Teil besteht.

Siehe auch hier: (Seite bis ganz nach unten scrollen und auf den Link gehen; da siehst Du ein konkretes Beispiel, wie der technische Teil aussieht)

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Im technischen Teil wird die Spezifik Eures Unfalls genau betrachtet, die auf die Insassen einwirkenden Kräfte errechnet aufgrund der vorhandenen Spuren, wie Beschädigung am Fahrzeug, Gewicht des Unfallgegnerfahrzeuges usw,

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,
danke für Deine schnelle Antwort.
Bezüglich eines Gutachtens habe ich mir natürlich auch schon Gedanken gemacht. Deine Homepage habe ich schon kurz nach dem Unfall auf Grund dieses Forums gefunden und finde sie sehr hilf- und aufschlussreich. Jedoch sind auf Grund der Versicherungstaktik "Zeit schinden" meine finanziellen Mittel mittlerweile etwas begrenzt, da ich eine gewisse Rücklage für einen anstehenden Prozess behalten muss.
Daher versuche ich im Vorfeld mich soweit wie möglich zu informieren, um die entsprechenden Fragen für den Gutachtenauftrag formulieren zu können.
Ein wichtiger Punkt hierbei ist hierbei der auftretende Schalldruckpegel. Wäre dies denn ein Bestandteil Deines Gutachten? Wenn ja, aus welchen Quellen beziehst Du Deine Werte?

Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich noch kein Gutachter, Arzt und Rechtsanwalt wirklich für den detaillierten Ablauf des Unfalls interessiert hat. Dies ist aber in meinen Augen ein ganz wichtiger Punkt, um die Kausalität zwischen dem Unfall und den Verletzungen herzustellen.

Da ich zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine Rechtsschutzversicherung hatte, muss ich mir genau überlegen, in welche Aktionen ich mein Geld investiere.

Viele Grüße
Scheitholz
 
Hallo Scheitholz,

danke dass Du im Forum hier die Frage stellst. Auch ich habe u. a. Tinnitus - der das kleinste Problem ist. Ist auch entsprechend festgestellt. Wird aber ebenso wie die schweren HWS-Schäden mangels Kausalität nicht anerkannt. Ich habe bereits privat 2 Gutachten (Biomechanik) vorliegen. Selbst meine Anwälte wollen eine Kausalität ebenso wie Primärverletzungen nicht anerkennen. Das Gericht hat die Kausalität - trotz der Gutachten - bereits abgelehnt.

Meine Anwälte wollen mich jetzt - trotz der Auffassung, dass keine Kausalität besteht und sie diese auch nicht argumentieren und ihrer Auffassung nach auch keine Primärschäden bestehen mal kurz ins Klageverfahren "jagen".

Heute würde ich mir überlegen, möglicherweise das Gutachten gerichtlich zu beauftragen, damit der Richter dieses berücksichtigen muß und auch die richtigen Fragen gestellt werden.

Ich gehe davon aus, dass die meisten im Forum das Problem haben, daher bin ich mal gespannt auf die Antworten. Vielleicht hat auch jemand entsprechende Literatur - die, die ich mal von Ärzten hatte wird nicht anerkannte. Die meiste Literatur ist glaube auch nur von Seiten der Versicherung geschrieben....

Viele Grüße

Shammy
 
Biomechansiches Gutachten

Hallo Scheitholz,

ein Tinitus kann mehrere Ursachen haben. Er entsteht nicht nur durch eine hohe Lautstärke, wobei hier eher Taubheit bzw. Einschränkung der Hörleistung zu erwarten wäre, sondern kann auch durch Unterversorgung des Gehörs mit Blut entstehen.

Ich beschäftige mich schon seit Jahren damit und arbeite mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammen. Daher auch meine medizinischen Kenntnisse, bin schließlich wissbegierig.

Mir ist schon klar, dass Du Dir überlegen musst, wo Du Deine Geldreserve investierst. Da Du die RSV erst später abgeschlossen hast, wird sie wahrscheinlich nicht für den jetzigen Fall eintreten. Insofern wäre zu überlegen, ob Du einen Prozessfinanzierer für den jetzigen Fall mit ins Boot holst. Denn für den Prozess brauchst ohnehin Gutachten, auch, wenn sie vom Gericht bestellt werden. Das Gericht verlangt dann einen Vorschuss. Und beim Gericht bist Du auf die Entscheidung des Richters angewiesen, wen er als Gutachter bestellt. Und da kannst Du ganz schön in die Sch.... greifen. Ein bestehendes Gerichts-Gutachten auszuhebeln ist schwieriger, als für den Gerichtsgutachter Tatsachen zu schaffen.

Hallo shammy,

ich kann es nur immer wieder wiederholen. Dein Problem sind die nicht Gutachten, sondern Deine Anwälte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Shammy,
Das mit den Gutachten ist in meinen Augen so eine Sache.
Ich war bis heute bei zwei Gutachtern. Beide wurden von meiner Krankenkasse beauftragt. Das erste war bei einem Orthopäden und das zweite bei einem HNO. Beide haben meine Beschwerden bestätigt. Somit hat meine Krankentagegeldversicherung ohne Murren weitergezahlt.
Meine resultierende Erfahrung hieraus ist, dass eine gute Vorbereitung wichtig ist.
Je mehr gut aufbereitete Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden umso größer ist die Chance, dass das Ergebnis objektiv ausfällt.
Tinnitus und HWS Probleme sind leider nun einmal sehr subjektive Probleme. Hier fehlt meist das objektive Substrat wie bei einem Knochenbruch. Daher ist es umso wichtiger gut vorbereitet zu sein.
Von Gutachten welche ich als Opfer beauftragt habe halte ich nicht viel, da die gegnerische Versicherung diese selbstverständlich anzweifeln werden. Alleine schon zum Selbstschutz.
Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass unser Europäischen Nachbarn, wie die Schweiz in Bezug auf Kausalität zwischen Unfall, HWS und Tinnitus schon "Lichtjahre" weiter sind wie die Rechtsprechung in Deutschland.
Ich habe mich zwischenzeitlich mit einiger Litteratur eingedeckt. Meiner Meinung nach gehört das Buch "Schleudertrauma -neuster Stand: Medizin, Biomechanik, Recht und Case Management" von Hans Schmidt zur Pflichtlektüre eines jeden Anwaltes aber auch Opfers.
Dieses Buch ist auch eine gute Ausgangsposition für weiter Recherchen, da das Quellenverzeichnis sehr Umfangreich ist.

Wenn Du wirklich den Klageweg beschreiten willst, solltet ihr Euch im Vorfeld gut mit der Thematik auseinander setzen und eine Strategie überlegen. Auch wenn die Rechtschutzversicherung für die Kosten einspringt. Denn wenn die erste Runde den Bach runter geht, wird es in der zweiten Runde um so schwieriger.

Viele Grüße
Scheitholz
 
Hallo RekoBär,

Tinnitus war für mich bis zu dem Unfall nie ein Thema. Daher kannte ich mich damit auch überhaupt nicht aus. Heute sieht das schon etwas anders aus. Ja, der Tinnitus kann mehrere Ursachen haben. In meinem Fall gehe ich aber davon aus, das die HWS Distorsion der Ursprung ist. Ich hatte direkt nach dem Unfall das Pfeifen im Ohr. Zuerst habe ich gedacht es handelt sich um das typische Pfeifen, welches man von zu lauter Musik oder ähnliches her kennt. Dies ist dann aber innerhalb von ein paar Stunden wieder weg. Dieses Pfeifen ist leider bis heute geblieben und somit chronisch.
Das phsychologische Gründe mit eine Rolle bei mir spielen, kann ich mir sehr gut vorstellen, vor allem, wenn man sich etwas intensiver damit beschäftigt und mit etwas Abstand das ganze Geschen seit dem Unfall betrachtet.
Somit kommt eins zum anderen und man befindet sich am Ende in einer Art Teufelskreis. Die ablehnende Haltung der generischen Versicherung sowie das Spielen auf Zeit sind dem ganzen Heilungsprozess natürlich auch alles andere als zuträglich.
Da lobe ich mir das Case Mannagement Sytem in anderen Ländern.
Da es meiner Meinung nach sinnvoll ist den Vorgang in seiner Gesamtheit zu betrachten bin ich schon die ganze Zeit auf der Suche nach einem fachübergreifenden Spezialisten bzw. Spezialistenteam.

Meine Frage in Bezug auf die "Lautstärke" bei einem Zusammenstoß bezieht sich nicht auf den Tinnitus sondern auf die ausgeprägte Hochtonsenke. Diese wird hauptsächlich durch einen kurzfristig zu hohen Schalldruckpegel welcher auf ein unvorbereitetes Ohr trifft verursacht.
Zwischenzeitlich gibt es ja Assistenzsysteme, welche das Ohr auf einen Unfall "vorbereiten", um solche Schäden in Folge eines Unfalls zu vermeiden bzw. zu mildern.

In Bezug auf das biomechanische Gutachten bin ich schon die ganze Zeit am Hin und Her überlegen. Wie lange würde denn die Erstellung eines solchen Gutachtens dauern und mit welchen Kosten ist in d r Regel zu rechnen?

In Bezug auf Rechtsanwälte kann ich Deine Aussage nur bekräftigen. Oft sind die Rechtsanwälte das Problem. Bei meinem habe ich die Erfahrung gemacht, dass dieser immer etwas angeschoben werden muss. Auch ist es mehr als sinnvoll die Dinge für ihn so aufzuarbeiten und vorzubereiten, dass er es am Ende mehr oder weniger nur noch kopieren muss.
Das ist zwar traurig aber leider war. Einen wirklich engagierten und motivierten Anwalt mit der notwendigen Erfahrung zu finden gleicht fast schon einem Gewinn im Lotto. Mein Aussage mag jetzt etwas pauschal klingen aber ich denke, dass viele hier diese bekräftigen können. Wenn man sich in die Lage eines Rechtsanwaltes versetzt ist dieses durchaus auch nachvollziehbar. Zwar steckt hinter jedem Fall ein Schicksal, doch wenn man die alle an sich ran lässt, wird man mit Sicherheit bescheuert.

Viele Grüße
Scheitholz
 
Knalltrauma

Guten Morgen Scheitholz,

Kannst du dich noch erinnern, wie sich deine Ohren nach dem Unfall angefühlt haben? Wahrscheinlich schwer weil du bestimmt unter Schock standest und auch Schmerzen von der HWS hattest.

Ich frage weil ich ein Knalltrauma hinter mir habe. (Zum Glück ohne Spätfolgen). Bei mir war es so, dass ich das linke Ohr gut zugehalten habe das rechte leider nicht und nahe am Ohr was explodiert ist. Ohne sonstige Schäden (nix umher geflogen, was mich verletzt hat, also alles was ich gespürt habe kam vom Ohr)
Und zwar war das so: hat sich angefühlt wie Watte im Oht. Hab alles nur noch dumpf gehört. Gleichzeitig Pfeifen und Mit tat meine rechte Gesichtshälfte (Backe, Wange) weh. Die schmerzen hielten bis zum nächsten Morgen an. Und es kann wie gesagt nur vom Ohr kommen.

Kannst du dich an solche Probleme nach dem Unfall erinnern? Wurden diese Aussagen vielleicht sogar festgehalten? Also vielleicht hattest du nicht nur Kopf-
und Nackenschmerzen vom HWS-Trauma sondern auch vom Knall. Wenn ja ist es sehr wahrscheinlich, dass du ein Knalltrauma erlitten hast (die Hochtonsenke und auch der Tinnitus sind da typische Spätfolgen). Das sollte ein HNO bei solcher Schilderung erkennen.

Alles Gute Dir
 
Biomechanisches Gutachten

Hallo Scheitholz,

in der Regel sollte solch ein Gutachten spätestens nach 6 Wochen fertig sein. Ich habe es aber auch schon früher geschafft. Das kommt darauf an, wie schnell zum einen der Vorschuss, zum anderen die Unterlagen vorliegen, die für die Erarbeitung wichtig sind.

Die Kosten für meinen Teil (den technischen Teil) liegen zwischen 2.500,00 € und 3.000,00 € inklusive Mwst. Da ist die Besichtigung des Unfallortes, die Reisekosten, die Erarbeitung des Gutachtens in schriftlicher Form und zur Verfügungstellung als ausdruckfähige PDF-Datei mit enthalten. Manchmal ist es ja auch notwendig das Gutachten in einem Parallelverfahren zu verwenden.

Die einzige Bedingung, die ich habe, ist eine Anzahlung von 1.500,00 €. Das schafft Sicherheit und Vertrauen auf beiden Seiten, wie meine Erfahrungen zeigen. Ich möchte schließlich, dass mein Gutachten auch ernst genommen wird. So banal sich das anhören mag, es ist nicht selbstverständlich. Das bezieht sich jetzt nicht auf den Gegner, sondern auf meinen Auftraggeber.

Was die Anwälte angeht, so meinte ich das so, dass manche Anwälte offensichtlich nicht in der Lage sind, mein Gutachten sich so zu eigen zu machen, wie es notwendig wäre.

Dazu gehört, dass sie möglichst viel in ihrem Schriftsatz aus meinem Gutachten zitieren und das Gutachten dann als Anlage 1 beilegen. Nur so kommt der Richter nicht mehr daran vorbei. Ignoriert der Richter das dann immer noch, stellt es einen Berufungsgrund dar.

Es gibt auch Rechtsanwälte, die in ihren Schriftsätzen lediglich mein Gutachten mit einem Satz erwähnen und auf dessen Inhalt verweisen und es als Anlage 1 beilegen. In dem Fall kann der Richter sich entspannt zurück lehnen und das Gutachten ignorieren, ohne dass es rechtliche Folgen hat.

Hallo Mercury,

ein Knalltrauma ist noch etwas anderes. Bei einer Explosion werden nicht nur Knallgeräusche erzeugt, sondern auch eine Druckwelle, die das eigentliche Problem darstellt. Insofern ist die Geräuschentwicklung bei einem Verkehrsunfall nicht ganz vergleichbar.

Ich kann aber durchaus mal bei einem der nächsten Crashteste eine Phonmessung durchführen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
ein Knalltrauma ist noch etwas anderes. Bei einer Explosion werden nicht nur Knallgeräusche erzeugt, sondern auch eine Druckwelle, die das eigentliche Problem darstellt. Insofern ist die Geräuschentwicklung bei einem Verkehrsunfall nicht ganz vergleichbar.

Achtung: jedes Geräusch kann mit Schallintensität, wahrgenommener Lautstärke und Schalldruck beschrieben werden. Also nicht nur Explosionen erzeugen einen hohen Schalldruck (“Druckwelle“). Aber richtig, es geht beim Knalltrauma um den Schalldruck. Daher kam ich auf die Idee, dass ein Knall im Heck des Autos (durch das Auffahren) durchaus auch einen hohen Schalldruck erzeugen kann.

Es gibt Autohersteller die gerade dafür ein System eingebaut haben. Pre Safe Sound wäre ein Beispiel. Bereitet das Ohr auf den Schalldruck vor. Das heißt Autohersteller oder die Entwickler dieser Systeme müssten jede Menge Daten dazu haben...
 
@ Mercury:
Hallo Mercury,

ja ich kann mich noch recht gut daran erinnern. Zuersteinmal waren ich ziemlich benommen, dann haben sich innerhalb von ein paar Minuten die Nackenschmerzen sowie das Pfeifen in den beiden Ohren hinzugefügt. Als ich die Polizei verständigt habe, musste ich auch immer wieder nachfragen, da ich die Person nicht gut verstanden habe. Auch viel es mir schwer, der Polizei zu sagen, wo der Unfall passiert ist, obwohl ich mich eigentlich in der Ecke recht gut auskenne. Das alles habe ich zuerst einmal auf die Aufregung zurück geführt.
Ich kann mir gut vorstellen, das eine schlagartige großflächige Deformation der Karosserie zum einem kurzfristigen starken Druckanstieg und einer Druckwelle innerhalb des Wageninneren führt, welche dann von der Windschutzscheibe reflektiert wird. Dies in Kombination mit den hochfrequenten Geräuschen des Aufpralls, der Materialverformung und des spliternden Glases können vielleicht den Effekten einer Explosion schon recht nahe kommen.
Bitte korrigiert mich, wenn ich bei der Einschätzung voll daneben liege.

@ RekoBär
Hallo RekoBär,

Bei einem biomechanischen Gutachten würde Dein "mechanischer" Anteil bei ca. 2.000 € liegen. Welcher Betrag müsste Deiner Erfahrung nach in etwa für den "biologischen" Anteil berücksichtigt werden?

In Bezug auf die Schallpegelmessung wäre es sehr interessant zu sehen, welche Werte innerhalb der Fahrzeuge und außerhalb der Fahrzeuge gemessen werden.
Gehört die Schallpegelmessung bei den standardisierten Crashtests nicht zum Messumfang?
Ich habe auf diversen Webseiten versucht in Erfahrung zu bringen, welche Messwerte alle erfasst werden, doch leider ohne Erfolg.

Würdest Du denn in Deinem Gutachten eine Aussage bezüglich des zu erwartenden Schallpegels machen?

Danke für Eure rege Teilnahme.

Viele Grüße
Scheitholz
 
Biomechanisches Gutachten

Hallo Scheitholz,

der Anteil meines mechanischen Teils liegt zwischen 2.500,00 € und 3.000,00 € inklusive Mwst. Die muss man ja mit einrechnen, da darauf das Finanzamt sehr viel Wert legt.

Die Kosten für den Medizinischen Teil können variieren. Sie liegen aber auch so zwischen 1.200,00 € und 1.800,00 €. Das hängt von dem medizinischen Gutachterkollegen ab.

Eine Aussage zu Schallwerten kann ich schon machen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Dir das wirklich weiterhilft.

Standartmäßig werden bei den Crashtesten keine Schallpegelmessungen durchgeführt. Da kommt es eher darauf an, zu testen, wie sich das Fahrzeug beim Test verformt und ob die Insassen gegen Fahrzeuginnenteile prallen und natürlich welche Verletzungen ansonsten zu erwarten sind.

Man darf allerdings bei den Testen nicht vergessen. Hier werden Dummys eingesetzt. Wie so eine Wirbelsäule des Dummys aussieht und wie die eines Menschen, kannst Du gut auf meiner Webseite sehen. Siehe hier: (Seite runterscrollen, bis die Bilder zu sehen sind)

http://www.unfallreko.de/seite/105207/infos-zur-hws.html

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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