karl00125
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Hi Uwe
dann erst man mein Glückwunsch, kann man nur hoffen das die BG dieses Gutachten akzeptiert. was ich aber bezweifle, nun stehts 1:1
nun wirst du erst mal ab warten müssen, was die BG macht, aber ein positives Gutachten hat erst mal was.
ich habe mein Anwalt gewechselt dem neuen Anwalt habe ich zusätzlich ein Gutachter als Berater zur Seite gestellt, da ich schon beim Landgericht bin, und nun noch ein negatives Gutachten habe von einem Gutachter dann man offizell als Fälscher bezeichnen darf, aber bei diesem Landgericht als top Gutachter gehandelt wird, aber jeder weiß das er sehr BG freundlich ist ein Gewisser Gutachter aus Heidelberg.
Mein Voriger Anwalt hätte diesen Gutachter von vorne rein Ablänen müssen, wegen Befangenheit nun ist das Kind in Brunnen gefallen, zum Glück ist das Gutachten sehr angreifbar.
dann erst man mein Glückwunsch, kann man nur hoffen das die BG dieses Gutachten akzeptiert. was ich aber bezweifle, nun stehts 1:1
nun wirst du erst mal ab warten müssen, was die BG macht, aber ein positives Gutachten hat erst mal was.
ich habe mein Anwalt gewechselt dem neuen Anwalt habe ich zusätzlich ein Gutachter als Berater zur Seite gestellt, da ich schon beim Landgericht bin, und nun noch ein negatives Gutachten habe von einem Gutachter dann man offizell als Fälscher bezeichnen darf, aber bei diesem Landgericht als top Gutachter gehandelt wird, aber jeder weiß das er sehr BG freundlich ist ein Gewisser Gutachter aus Heidelberg.
Mein Voriger Anwalt hätte diesen Gutachter von vorne rein Ablänen müssen, wegen Befangenheit nun ist das Kind in Brunnen gefallen, zum Glück ist das Gutachten sehr angreifbar.
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