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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo RekoBär,

ich danke dir für deine Schilderung, wie die Verhandlung laufen könnte.

Ich hoffe natürlich, dass wir uns irgenwie einigen können. Wobei ich mich natürlich frage, wie ein Vergleich aussehen könnte, denn es geht ja um die monatliche Zahlung ja oder nein? Und ich vermute die BU-Versicherung sagt nein und ich sage ja.

Der Rechtsstreit läuft nun schon 3 Jahre und ich hoffe auf ein baldiges Ende.

Euch allen noch einen schönen Sonntag.

Liebe Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,

ein Vergleich bedeutet dass die Vers. dir einen Betrag anbietet und du auf alles Weitere verzichtest.
Erfahrungsgemäß liegt dieser Betrag für eine Einmalzahlung irgendwo zwischen 5% und 30% der Gesamtsumme der dir zustehenden Renten bis zum Ablauf der Verträge - kann aber auch jeder andere Betrag sein, weil es ja eben ein frei verhandelbarer Vergleich ist ;)
VG
greek
 
Hallo greek,

ok ... Danke für den Hinweis. Mit einem derartigen Vergleich werde ich wohl nicht einverstanden sein.

Ich bin seit 3 Jahren berufsunfähig ... bekäme also schon rückwirkend einen nicht unerheblichen Betrag. Zudem bin ich berentet und mir wurde für die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt. D.h. auch das Gericht ist davon überzeugt, dass ich diese Klage gewinnen kann.

Trotzdem, gut zu wissen, was mir eventuell als Vergleichsangebot angeboten wird, um nicht aus allen Wolken zu fallen.

LG

Rosi70
 
Hallo zusammen,

zwischenzeitlich gab es ein Vergleichsangebot bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zu meiner Verwunderung kam das Vergleichsangebot nicht von der BU-Versicherung, sondern den Betrag hat der Richter "errechnet". Und zwar unter Berücksichtigung, dass ich:

1. in Zukunft wieder berufsfähig werden könnte (nachteilig für mich),
2. dass ich vor Ablauf des Vertragsende versterben könnte (nachteilig für mich) ... was definitiv nicht der Fall sein wird ;-),
3. dass ein Gutachter mich berufsfähig einschätzen könnte (nachteilig für mich) und
4. dass ich bereits voll berentet bin (positiv für mich)

Entsprechend niedrig viel der Vergleich aus, den ich nach Rücksprache mit mir sehr vertrauten Personen und Familienmitgleidern, einstimmig ablehnen musste.

Daher kam es nun zu einem Gutachtertermin ... das Ergebnis steht noch aus.

Ich hoffe, dass nach 3 Jahren wenigstens ein Prozess positiv beendet werden kann.

Lg

Rosi70
 
Hallo Rosi,

da kann man ja gespannt auf das ergebnis warten.

Zu meiner Verwunderung kam das Vergleichsangebot nicht von der BU-Versicherung, sondern den Betrag hat der Richter "errechnet". Und zwar unter Berücksichtigung, dass ich:

1. in Zukunft wieder berufsfähig werden könnte (nachteilig für mich),
2. dass ich vor Ablauf des Vertragsende versterben könnte (nachteilig für mich) ... was definitiv nicht der Fall sein wird ;-),
3. dass ein Gutachter mich berufsfähig einschätzen könnte (nachteilig für mich) und
4. dass ich bereits voll berentet bin (positiv für mich)

Entsprechend niedrig viel der Vergleich aus, den ich nach Rücksprache mit mir sehr vertrauten Personen und Familienmitgleidern, einstimmig ablehnen musste.

dass die berechnung (zumindest offiziell) vom richter kommt, muss so sein, er führt schliesslich (wieder nach offizieller ansicht) das verfahren.

aber was ein erneutes GA nun feststellen soll, was noch nicht bekannt ist (worauf stützt der richter wohl sonst sein vergleichsangebot?), ist mir ein rätsel.
deine punkte oben lassen sich mit 1+3 zusammenfassen, auch 4 ist fix und punkt 2 ist ebenfalls für solche berechnungen fix der tabelle für lebenserwartung zu entnehmen. da baut der richter ein phantom auf, wenn es keine konkreten hinweise einer anderweitigen schweren und lebensverkürzenden krankheit gibt.

das risiko 1+3 einer möglichen eintretenden berufsfähigkeit ist faktisch gleich null, sonst wäre weder vergleichsvorschlag zustande gekommen, noch wäre dies von der gegenseite nicht ungeklärt geblieben.

zu sämtlichen risikofragen gibt es betriebswirtschaftlich die risikoanalyse, anhand derer mit festzustellenden werten ein solches risiko wertmässig zu errechnen ist. das machen garantiert die BG und andere versicherer nicht anders.

was hier also noch ein (med)GA soll - fragwürdig.

ob der vergleich ungünstig war, hast du bereits entschieden. zur höhe einer zahlung ist auch ein weiterer finanztechnischer aspekt zu berücksichtigen. eine zahlung erfolgt "heute" für einen in der zukunft liegenden zeitraum. auch wenn derzeit und vermtl noch lange keine zinsen zu erwirtschaften sind für privatanleger, muss allgemein diese heutige zahlung auf die zukunft hin berechnet - d.h. abgezinst - werden. so sind 1000 € heute erhalten nicht gleich 1000 € in 10 jahren.


gruss

Sekundant
 
Verfahrensdauer

Hallo Rosi70

du bist doch erst ganz am Anfang in deinem Verfahren, schriftliches Gutachten. mündliche Erläuterung, weitere Zeugen und irgendwann ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Berufung OLG weiteres Gutachten, Zeugen und ein weiteres nicht bindendes Urteil.
Möglicherweise BGH.

Ich kämpfe seit 2005:
!. Verfahren 2005 - Anwalt hat eine Frist versäumt - Verloren - Streit verkündet.
2. Verfahren 2008 - Gutachter hat eine gesundheitliche Verschlechterung festgestellt, er hat sich auf meinen Rheumatologen berufen (Rechtsfehler), vorm LG gewonnen. Versicherung ging in Berufung. 2016 vor dem OLG Köln einen sehr guten Vergleich geschlossen, eine gesundheitliche Verschlechterung lag nicht vor, die Versicherung wäre Leistungsfrei gewesen (nicht weitersagen).
3. Verfahren 2017 - Regressverfahren 2005 vorm LG Essen eröffnet, Vergleich wurde von mir abgelehnt, Gutachter hat die Verfahrensakte zurückgeschickt, 2500 Seiten sind ihm zu viel. Neuer Gutachter beauftragt. Ende offen.

Ich habe seit 2008 alle Schriftsätze selber gefertigt. Die Anwältin der Versicherung hat mit in ihren Schriftsätzen immer wieder Mitgeteilt wo ich noch nachbessern muss (Danke, selber Schuld). Den Schriftverkehr habe ich mit der Sekretärin abgewickelt.
In über 10 Jahren hat keiner meiner Anwälte vor Gericht auch nur ein Wort gesagt. Meine Vorkenntnisse waren NULL (Danke GOOGLE).

MFG Marima
 
Moin zusammen,

@Sekundant, ok, dass die Berechnung eines Vergleichs offiziell vom Richter kommt, wusste ich nicht. Laienhaft dachte ich, dass das Angebot immer von der Versicherung kommt, aber wahrscheinlich nur dann, wenn es außergerichtlich läuft.

Ein Gutachter, vom Gericht beauftragt, soll die Berufsunfähigkeit prüfen; vor allem auch mit dem Hintergrund, ob diese auch über 50 % liegt, damit er ein Urteil fällen kann.

Hätte ich dem Vergleich zugestimmt, hätte ich die Kosten des Verfahrens mittragen müssen und lediglich die rückläufige Zahlung plus 12 Monatszahlungen erhalten. Im ungünstigsten Fall ... was ich nicht hoffe ... hätte ich aber noch gute 15 Jahre Anspruch.
Nach Abzug der Versteuerung und Kosten des Verfahrens bleibt nicht viel und ich weiß heute noch nicht, wann sich meine Situation ändert und ich wieder arbeiten kann.

@Marima: ich bin fest davon überzeigt, dass der Richter nach dem Gutachten ein Urteil fällen wird. Zeugen wurden bereits verhört und bei der letzten Verhandlung hat der Richter gesagt, dass er mich abschließend zu einem vom Gericht bestellten Gutachter schicken muss, um dann ein Urteil fällen zu können. Nach 3 Jahren reicht es nun auch.
Natürlich kann es sein, dass der Gutachter anderer Ansicht ist, was ich nicht hoffe.
Er kann nur zu dem Ergebnis kommen, das ich berufsunfähig bin ...
Es tut mir leid, dass du so schlechte Erfahrungen gemacht hast und hoffe, dass ein positives Ende in Sicht ist.

LG

Rosi70
 
Gerichtsgutachter

Hallo Rosi70,

"Natürlich kann es sein, dass der Gutachter anderer Ansicht ist, was ich nicht hoffe.
Er kann nur zu dem Ergebnis kommen, das ich berufsunfähig bin ..."

Das kommt auf den Gerichtgutachter an. Ich will mal eine Prognose abgeben. Der Richter hat einen Vergleichsvorschlag gemacht, der für Dich offensichtlich nachteilig ist.

Was steckt dahinter? Der Richter hat sich bereits eine Meinung gebildet und eigentlich auch das Urteil im Kasten. Und deshalb braucht er dafür nur noch eine Rechtfertigung und diese bekommt er von dem Gerichtsgutachter. Also, wen wird der Richter beauftragen?

Natürlich jemanden, der die Meinung des Richters teilt. Lassen wir uns mal überraschen, wer es sein wird. Ich gehe davon aus, dass es einer ist, der in seinen Spezialgebieten die Wunderheilung hat.

Schröter wird es übrigens nicht mehr sein, denn der hat sich vor ein paar Wochen in die ewigen Jagdgründe verabschiedet, wie ich gestern erfuhr.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

lese ich aus deiner Nachricht heraus, dass der Richter nicht auf meiner Seite ist?

Man könnte aber auch vermuten, dass der Richter absichtlich das Vergleichsangebot niedrig gehalten hat, damit ich ablehne, weil ich nur gewinnen kann.
Immerhin hat er mir für diesen Prozess auch PKH bewilligt; also ist er zumindest der Ansicht, dass ich Erfolgschancen habe. Jetzt spinnen wir ein bisschen rum.

Ich vermute, dass ich das Gutachten in den nächsten 2 Wochen in den Händen halt und dann weiß ich mehr und werde berichten. Sollte es negativ ausfallen, werde ich es definitiv nicht hinnehmen.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

ich habe mal ein paar zurückliegende beiträge nachgelesen. die einschätzung von

Ich will mal eine Prognose abgeben. Der Richter hat einen Vergleichsvorschlag gemacht, der für Dich offensichtlich nachteilig ist.

Was steckt dahinter? Der Richter hat sich bereits eine Meinung gebildet und eigentlich auch das Urteil im Kasten. Und deshalb braucht er dafür nur noch eine Rechtfertigung und diese bekommt er von dem Gerichtsgutachter. Also, wen wird der Richter beauftragen?

Natürlich jemanden, der die Meinung des Richters teilt.

kann man vermuten. zwischen den zeilen hat es der richter wohl mit der bemerkung "dass ein Gutachter mich berufsfähig einschätzen könnte" angedeutet.

ich sehe, du hast offenbar lediglich den reha-bericht mit der bestätigung derberufsunfähigkeit - oder gibt es weiteres dazu (arbeitsamt, rentenversicherung)?
du wirst das erneute GA jedenfalls genau prüfen müssen, worauf sich der SV bezieht (befunde, berichte), was er ver- und bewertet, was er ggf unterschlägt, welche kriterien und fachlichen massstäbe (med. standard, fachlit.) er zugrunde legt.
sollte es negativ ausfallen, sollte jedenfalls begründet und anhand zu prüfender genannter massstäbe die bisherigen feststellungen von ihm entkräftet sein. wie weit er das dann kann - warten wir mal das ergebnis ab.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ganz so hat der Richter es nicht angedeutet.

Ich hatte schon den Eindruck, dass er auf meiner Seite ist.

Er kann ohne Gutachten kein Urteil fällen.

Meine Unterlagen hat er zunächst zum Gutachter geschickt; dann wieder zurückgefordert, weil WIR ein Vergleichsangebot wollten. D.h. der Richter war an einem Vergleich gar nicht interessiert.

Bisher liegen Arztbefunde, 2 Rehaberichte, die eine Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden bescheinigen, der Rentenbescheid, ärztliches Attest über 100 % Berufsunfähigkeit und auch ein Gutachten vom Arbeitsamt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar sei vor.

Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.

LG

Rosi70
 
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