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Berechnung Haushaltshilfeschaden nach Plexuslähmung

Hi Isländer,

hier ein kurzes Update:

Die gegnerische Versicherung möchte gerne das Thema Haushaltsführungsschaden zum Ende bringen und bietet mir eine Einmalzahlung an.
Hier haben sie sich von ihrem Gesellschaftsarzt ein kleines Gutachten anfertigen lassen. In diesem wird besonders erwähnt das ich ja Rechtshänder sei, was das Ganze wohl wesentlich leichter machen soll. Zusammengefasst geht er davon aus das die MdH unter 20 % liege und spricht an einer Stelle von nur sogar 10 %. Ich würde ja Hilfsmittel wie Anziehhilfen, Haushalshilfen und eine Einhandtastatur nutzen können.

Bei unter 20 % würden Gerichte sogar von einem Haushaltshilfeschaden absehen. Trotzdem bieten sie mir eine Einmalzahlung in Höhe von 75.000 € an um das Thema, vor allem für mich angeblich, abschließen zu können.

Was denkst du über die Argumente? Gerne kann ich dir auch privat einen Auszug des Gutachtens zeigen, sollte es dich interessieren.

Gruß Steven
 
Hallo Steven,

wie alt bist Du?
Nein, ich will es nicht wissen ;-) Aber du hast einen Taschenrechner, Teile den Betrag ( 75000) durch den von Isländer genannten Betrag ( über 500E ) im Monat - ups siehts du für wie lange der Betrag reicht. Sicher wirst du älter als 70.
Der Haushaltsführungsschaden bleibt auch im Rentenalter bestehen!

LG
Aramis
 
hallo,

will man eine einmalzahlung für die zukunft annähernd realistisch einschätzen, muss der betrag für die voraussichtliche dauer für die restlebenszeit abgezinst werden. bei zinsen nahe null wie noch zur zeit zwar unerheblich, aber zeiten ändern sich. auch andere argumente, wie hohe strafzinsen der öffentlichen hand oder gewinnmargen an börsen sind für normalverbraucher irrelevant.

siehe Abzinsung und Aufzinsung – Wikipedia


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Aramis!

Schön, Dich mal wieder zu sehen, wie gehts Dir?


Wie lang führt man denn einen Haushalt-?

01
Allmählich gerät die Rechtsprechung immer mehr unter Druck, die ab 75 Jahren keinen deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit gesehen hat, wenn es um eine Prognose geht. Ursache ist: Die Menschen werden nicht nur älter! Sie bleiben auf länger fit.

02
Geht es nicht um eine Prognose, sondern um ältere Mitbürger, die ihren Haushalt tatscählich auch in höchstem Alter noch führen, dann ist die "75-Jahres-Grenze" eh unwichtig. Da habe ich schon Haushaltsführungsschäden eines 84-jährigen gesehen.

03
Die Kalulation von Aramis ist eine Daumenpeilung, für's grobe Abschätzen schon in Ordnung. Aber: Wer sollte glauben, dass sich die Löhne in den nächsten 20 Jhren nicht entwickeln?
Solche Dinge muss man mit einbeziehen.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Steven85!

01
Mir liegt ein GA vor, auf das die Versicherung auch brav bezahlt. Die Dame hat eine ähnliche Verletzung wie Du, zumindest, was die Einschränkungen betrifft: Sie hat einen Arm verloren. Eine Prothese ist nicht möglich. Sie hat eine MdH von 70 zuerkannt bekommen. Es ist egal, ob der Arm nicht da ist oder ob er ohne nutzbare Funktoin ist. Machen, arbeiten kann man damit nichts. Also ist das vergleichbar.

02
Allerdings gibt es Formen einer Armplexuslähmung, bei der die Finger noch beweglich sind, der Ober- und Unterarm aber nicht mehr. Aber da ist es mit den Fingern so wie mit der Zange: Was nutzt, bitteschön, eine Zange, wenn ich sie dort, wo sie zupacken soll, nicht hintransportieren kann? Das bedeutet, dass man davon zwar ein klein wenig Funtkion haben dürfte. Aber nicht viel.

03
Bei eine kompletten Armplexuslähmung ist eine MdH von 20 absurder Unsinn.

03
Ist die Armplexuslähmung nicht komplett (also: Arm kann Hand noch eingeschränkt oder mit reduzierter Kraft an den Einsatzort bringen), dann - kann ich das an diseer Stelle nicht bewerten. Denn dazu müsste ich ein genaues Bild dessen haben, was Du noch kannst und was nicht.

04
Die Nutzung von üblichen HIlfsgeräten, die Behinderung ausgleichen sollen, ist sowohl bei der MdE wie auch bei der MdH bereits berücksichtigt. Eine Sehbehinderung wird ja uach MIT BRILLE AUF DER NASE beurteilt, oder-?

04
Selbst die berüchtigte Tabelle von Reichenbach et al., fortgeführt von Ludolph, sieht für eine Armamputation je nach Arbeit 50 - 70 % MdH vor. Dabei ist die Tabelle wegen extremer Versicherungsfreundlichkeit 2010 beim Verkehrsgerichtstag durchgefallen.

05
Die Bemessung der MdH ohne Besichtigung des Haushaltes und vorherige Ermittlung des Aufgabenprofiles im Haushalt ist aus meiner Sicht höflich ausgedrück problematisch:

Stelle Dir ein Unfallopfer vor, dem es gut hegt. Nur Treppensteigen, das geht nicht. In einem 3-stöckigen Reihenaus, dessen Innenraum zu gefüht 1/3 aus Treppe besteht: Oh je...!
Aber im Bungalow ohne Keller - kein Problem: Weil es dort keine Treppe gibt.

Soll für beide Fälle die gleiche MdH vergeben werden?!

ISLÄNDER
 
Danke für eure Antworten. Ehrlich gesagt belastet es einen schon sehr wenn man solche Einschätzungen bekommt. Einfach weil immer die Angst da ist sie könnten eventuell doch Recht behalten. Ich habe eine komplette Armplexusläsion, heißt ab der Schulter geht nichts mehr. Auch finde ich es unverschämt zu sagen ich wäre ja Rechtshänder was das Ganze ja deutlich mindern würde.

Gruß Steven
 
Grüß Dich Steven!

Zwei Punkte sind für Dich wichtig: Das Grundsätzliche und "Arbeitshand/andere Hand":

01 Arbeitshand:
Vor erinnerlich 25 oder 30 Jahren wurde noch in den Tabellen danach unterschieden. Danach haben die BGs diese Unterscheidung aufgegeben, weil sie nicht brauchbar ist. Aber wieso-?

Man erkannte: Wenn Du ein Glas Gurken aufmachst, dann drehst Du den Deckel mit der Arbeitshand. Mit der anderen hältst Du das Glas fest. Welche Hand ist wichtiger? Keine. Wenn Du mit der angeblich unwichtigen Hand das Glas nicht festhalten kannst, wird's nix. Deswegen werden seit Jahrzehnten einhellig in der Begutachtungsmedizin keine Unterschiede "Arbeitshand-" "andere Hand" gemacht. Das ist so, seit Jahrzehnten, ist kein Problem mehr, das ist die vollständig einhellige Meinung.

Die Ausrede stammt vielleicht von einem, der sich nicht auskennt. Wahrscheinlich aber von einem, der genau das will, was Du jetzt berichtest: Er hat Dir Angst eingejagt. Damit er Dich kleinkriegt.


02 Das Grundsätzliche:

(a)
Ich verstehe, dass Du Angst kriegst und die Flügel hängen lässt. Du bewegst Dich sozusagen in einem Urwald, den Du nicht kennst. Da hinten wackelt's im Busch. Ist das der Säbelzahntiger-? Du siehst Dein Ende nahen. Es war aber nur ein Eichhörnchen! Ufff.....! Allmählich gehen Dir aber diese vielen "Eichhörnchen" unter die Haut. Denn Du hast vor sehr viel mehr Dingen Angst, als Grund dazu da ist.

(b)
Für Dein Verzagen kannst Du nichts. Woher sollst Du denn wissen, wo es im Urwald harmlos ist und wo nicht? Das liegt alles nur daran, dass Du nicht im Urwald groß geworden bist! Ein "Tarzan" hat's da leichter. Der weiß, was harmlos ist, und wo man aufpassen muss. Der kennt sich aus. (Zum Trost: Weißt Du noch, wie geradezu rührend schüchtern Tarzan war, als er zum ersten Mal eine Jane gesehen hat-?!)

(c)
Zurück zu Dir: Dein Fall ist eigentlich noch eher einfacheren. Die Verletzung ist offensichtlich klar, relativ einfach zu bewerten, wenn der Arm gelähmt ist, kann man ihn halt eben nicht mehr benutzen: Das ist dann in Gottes Namen so und nicht anders.

(d)
Was Du brauchst, das ist: Zuversicht. Die ist hier ja durchaus berechtigt. Ein Fall wie Deiner ist -so, wie das jetzt für mich ausschaut- gut beherrschbar. Sicher, das muss man genau anschauen. Aber bis jetzt schaut das recht deutlich nach "lösbarem Problem" aus. Dass ein Gutachten mit 20 % MdH für eine komplette Armplexuslähmung nachweisbar eine groteske Fehleinschätzung ist, das ist gut nachweisbar.

(da)
Das muss Dir mal sehr gut erklärt werden und genau vorgezeigt werden, was da droht und was nicht droht, was wie bekämpft wird und mit welchen Chancen und Risiken. Es ist jetzt wichtig, dass Du eine deutliche und schlüssige Vorstellung bekommst, wie Du durch den Urwald kommst! Das ist zur Zeit Dein eigentliches Problem!

(db)
Das nächste ist dann ein vernünftiger Plan, wie man vorgeht. Mit dem Unfug "20 % MdH" muss aufgeräumt werden.

Da kann ich Dir gleich sagen, das wird nix ohne Klage. Das ist deswegen so, weil der Versicherer an seinen Thesen eisern festhält. Das wieder ist deswegen so: Nicht, weil der Versicherer den Unfug glaubt, was er da schreibt. Ach wo! Er setzt darauf, dass Du schon noch kirre wirst. Und je höher der Unsinn, desto eher wirst Du kirre. Das spart ihm viel Geld, wenn Du aufgibst.

(dc)
Also muss die fehlende Einsicht beim Versicherer durch eine vorhandene Einsicht am Richtertisch ersetzt werden, die Methode nennt man "Klage", das Ergebnis "Urteil". Das bedeutet in einem Fall wie Deinem im Schnitt 1- 2, wenn Du Pech hast: Auch 3 Jahre Durchhalten. Darüber muss man sich auch mal unterhalten: Wie man diese Dürrezeit durchsteht.

(dd)
Offen gestanden, und beurteilt aus dem was ich bis jetzt weiß: Das wäre gelacht, wenn man da den Knoten nicht zum Platzen bringen könnte! Bei so einer eindeutigen Verletzung! Da gibt es Leute, die haben wesentlich schwieriger zu bearbeietende Fälle.

03
Was sagt denn eigentlich Dein RA zur Lage?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

erstmal vielen viel Dank. Auch wenn es ein aufgeben für mich so oder so nicht gäbe, reist einen sowas doch immer wieder etwas runter. Deine Beiträge bauen einen echt immer wieder auf, geben ein gutes Gefühl und man lernt immer wieder dazu.

Zu dem letzten Schreiben der Versicherung habe ich erst am Dienstag erst wieder einen Termin beim RA. Da ich aber sehr ungeduldig bin, versuche ich natürlich direkt über das Forum an irgendwelche Infos zu kommen, was auch immer klappt. Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

Danke und viele Grüße,

Steven
 
Hallo Steven

mal eine dumme Frage, warum schickst du Isländer nicht das Schreiben der Versicherung, Ich würde mal höflich nachfragen.

MFG Marima
 
Hi Marima,

Ich kann ihm keine privaten Nachrichten senden, oder ich bin zu doof und weiß nicht wie.

Gruß Steven
 
Guten Morgen zusammen,

aktuell bereiten wir die Klage vor, bzw. auch ein letztes Schreiben an die gegnerische um sie vtl. nochmal zum entgegenkommen zu bewegen. Folgende Punkte werden wir hier mit aufnehmen. Evtl. fällt euch noch etwas ein, bzw. hätte ich gerne eure Meinung zu dazu gewusst.

Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben
  • Wäsche wachen/aufhängen/zusammenlegen (2 x wöchentl. a 30 min)
  • Bügeln Hemden im Büro (1 x wöchentl. a 60 min)
  • Staubsaugen (2 x wöchentl. a 30 min)
  • Boden wischen (1 x wöchentl. a 45 min)
  • Staub wischen (1 x wöchentl. a 30 min)
  • Bettwäsche wechseln (1 x wöchentl. a 15 min)
  • Essen zubereiten (2 x tägl. a 30 min)
  • Abwaschen/Abtrocknen (1 x tägl. a 15 min)
  • Terrasse fegen/pflegen (2 x wöchentl. a 15 min)
  • Strasse/Wege kehren (1 x wöchentl. a 15 min)
  • Fenster putzen (2 x jährl. a 4 Std.)
  • 3 Bäder putzen (1 x wöchentl. a 45 min)
  • Fingernägel (1 x wöchentl. a 15 min)
  • Körperpflege waschen/abtrocknen/eincremen/rasieren (1 x tägl. a 15 min.)
  • Auto sauber machen (1 x wöchentl. a 45 min)
  • Gardinen abziehen/waschen/aufhängen (1 x im Quartal a 45 min)
Gelegentlich wiederkehrende Aufgaben
  • Reperaturen
  • Möbel zusammenbauen
  • Schuhe binden
  • Mülltonnen rausstellen
  • Renovierungsarbeiten
Gesundheitliche Folgen
  • Erste Anzeichen von Arthrose erkennbar
  • Vermehrte Rückenschmerzen durch einseitige Belastung
  • Psychische Belastung durch Situation zunehmend schwieriger
  • Rechte Hand durch Doppelbelastung zunehmend schmerzhaft
  • Schon mehrfach Schnittverletzungen an rechter Hand, was fast zum kompletten Totalausfall geführt hat
  • Zähne werden oft als Unterstützung genutzt, was bereits zu deutliche höherer Abnutzung führt
Weitere Anmerkungen
  • Es wird nicht zwischen Arbeitshand und zweiter Hand unterschieden. Bsp. Gurkenglas. Ohne zweite Hand ist die Arbeitshand nutzlos
  • Im Alter steigt der Aufwand für die Unterstützung
  • Wenn Kinder dazu kommen steigt ebenfalls der Aufwand
  • Regelmäßiger Umbau von Fahrzeugen notwendig
Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

01
Das hast Du sehr ordentlich aufgeschrieben. Das passt schon mal gut, Dein Beitrag ist ein Muster dafür, wie man sowas schreibt!

02
Jetzt beschreibe anhand täglicher Mühen, welche Tätigkeiten nicht klappen und wieso nicht. Das sollten Beispiele sein, die recht einsichtig sind!

("...so, und dann Schuhe putzen. Der Schuh will das nicht, kaum komme ich ihm mit der Bürste, habe ich ihn weggebürstet. Anziehen, damitm ich ihn festhalte? Na ja, dann muss ich mich hinbuckeln, die eine Seite kann man kaum so putzen. Probeiren Sie mal, mit angezogenen Beinen am Boden zu sitzen und dann die Seite des Schuhes zu putzen, die dem gesunden Arm abgewandt ist. Und schön, dass ich auch dann gleich meine Socken putze. Die nur leider davon nicht sauber werden, sondern schon schuhputzcremfarbig....".)

Mach das anhand markanter (!!) Beispiele, damit der Richter merkt, was das für eine Fretterei ist. Denk dran: Der hat zwei gesunde Arme. Und nie mit einem Arm gelebt. Gib ihm was zum Nachdenken!

ISLÄNDER







02
Zur Frage der "Privatnachrichten": Das Recht dazu eröffent sich automatisch mit dem 25. Beitrag, 24 hast Du ja schon, also: Das wird alsbald Deine Welt bereichern.
(Leser, die nicht "25 Nachrichten abdienen wollen, melden sich als Sponsoren an. Die haben ab sofort das Recht zu Privatnachrichten.)
 
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