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Ruhestand als früherer angestellter Arzt in einer Klinik schließt eine Begutachtung in seinem eigenen "Begutachtungsinstitut" nicht aus, so lange er nicht seien Appro abgegeben hat.
Gruß Bobb
und nicht "Ruhestand als früherer angestellter Arzt in einer Klinik schließt eine Begutachtung in seinem eigenen 'Begutachtungsinstitut' nicht aus".
das thema ist aufgrund der fragestellung etwas unglücklich in dieses unterforum verschoben worden. es erscheint daher leider nicht oben in der übersicht der statistik und den aktuellen beiträgen.
bist du nicht fündig geworden, musst du mögliche weitere quellen nutzen. ist das gutachten erst mal erstellt bzw der auftrag vergeben, sind gründe gegen den SV später kaum nachzuschieben. du solltest also gezielt fragen zu wem du infos brauchst.