Huhu,
wir haben folgendes Problem:
Verkehrsunfall 2009, Gegner schuld, Schuldfrage geklärt. Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld mit Einmalzahlung abgegolten, jetzt ging es nur noch vor Gericht um den Verdienstausfallschaden. Etwas komplizierter, vorher teils beschäftigt, zum schluss arbeitslos, da auf dem Weg in die Selbstständigkeit, alles schon geregelt, kurz vor Termin der Unfall mit voller EU. Gericht kam auf 1000€ Durchschnittsverdienst, warum auch immer... Versicherung ist in Berufung, Berufungsgericht kam auf 700€ Durchschnittsverdienst, hat noch 200€ EU-Rente abgezogen und zu einem Vergleich von 470€ gedrängt. Unser Anwalt hat uns dann auch zu dem Vergleich gedrängt, der ist unwiderruflich, "damit ist der Erwerbsschaden abgegolten".
Jetzt sind wir zusammengezogen. Bis dahin hat das Sozialamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung gezahlt. Jetzt muss auf einmal von den 700€ pro Monat 190€ KV gezahlt werden, da über der Beitragsbemessungsgrenze.
Anwalt hat immer gesagt, man sei jetzt "Angestellter" der Versicherung, die müsse alles zahlen. Anwalt hat erst die Versicherung aufgefordert, die Zahlungen zu übernehmen, die hat abgelehnt, es sei ja der Vergleich geschlossen worden. Dann hat er die Krankenversicherung aufgefordert, den Schaden nach 116 SGB X geltend zu machen, die hat gemeint, der trifft auf sie nicht zu. Dann hat er die "Rechtslage nochmal geprüft" und gemeint, wir müssten doch selbst zahlen.
Ich habe jetzt viel gesucht im Internet, aber nichts gefunden. Überall steht nur "netto", bei Selbständigen vielleicht "brutto" aber wie ist das mit der freiwilligen KV-Beiträgen? Hätte man das irgendwie mit im Vergleich regeln müssen? Hätte man das regeln können? Hätte man die Übernahme der Beiträge zur freiwilligen KV einklagen müssen/können? Wenn ja, hätte der Anwalt ja Mist gebaut. Bevor ich da aber wieder zu einem anderen Anwalt gehe, möchte ich wissen, ob das überhaupt sinn hat. Wir streiten hier schon so lange...
Vielen Dank!
wir haben folgendes Problem:
Verkehrsunfall 2009, Gegner schuld, Schuldfrage geklärt. Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld mit Einmalzahlung abgegolten, jetzt ging es nur noch vor Gericht um den Verdienstausfallschaden. Etwas komplizierter, vorher teils beschäftigt, zum schluss arbeitslos, da auf dem Weg in die Selbstständigkeit, alles schon geregelt, kurz vor Termin der Unfall mit voller EU. Gericht kam auf 1000€ Durchschnittsverdienst, warum auch immer... Versicherung ist in Berufung, Berufungsgericht kam auf 700€ Durchschnittsverdienst, hat noch 200€ EU-Rente abgezogen und zu einem Vergleich von 470€ gedrängt. Unser Anwalt hat uns dann auch zu dem Vergleich gedrängt, der ist unwiderruflich, "damit ist der Erwerbsschaden abgegolten".
Jetzt sind wir zusammengezogen. Bis dahin hat das Sozialamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung gezahlt. Jetzt muss auf einmal von den 700€ pro Monat 190€ KV gezahlt werden, da über der Beitragsbemessungsgrenze.
Anwalt hat immer gesagt, man sei jetzt "Angestellter" der Versicherung, die müsse alles zahlen. Anwalt hat erst die Versicherung aufgefordert, die Zahlungen zu übernehmen, die hat abgelehnt, es sei ja der Vergleich geschlossen worden. Dann hat er die Krankenversicherung aufgefordert, den Schaden nach 116 SGB X geltend zu machen, die hat gemeint, der trifft auf sie nicht zu. Dann hat er die "Rechtslage nochmal geprüft" und gemeint, wir müssten doch selbst zahlen.
Ich habe jetzt viel gesucht im Internet, aber nichts gefunden. Überall steht nur "netto", bei Selbständigen vielleicht "brutto" aber wie ist das mit der freiwilligen KV-Beiträgen? Hätte man das irgendwie mit im Vergleich regeln müssen? Hätte man das regeln können? Hätte man die Übernahme der Beiträge zur freiwilligen KV einklagen müssen/können? Wenn ja, hätte der Anwalt ja Mist gebaut. Bevor ich da aber wieder zu einem anderen Anwalt gehe, möchte ich wissen, ob das überhaupt sinn hat. Wir streiten hier schon so lange...
Vielen Dank!