Hallo Beinmodel,
Dir bleibt nur der Weg, lies Dich in die Thematik ein und argumentiere entsprechend den baulichen DIN-Vorschriften.
Diese soll die BG dann widerlegen.
Anders kannst Du es in meinen Augen nicht angehen. Damit bist Du dann auch auf der sicheren Seite.
Der Fußbodenbelag gehört genauso wie die Dusche, Wanne, Waschbecken, WC, Türenbreite usw. zum behindertengerechten Bad.
Wenn Du dieses jetzt schleifen läßt, dann wirst Du Deines Lebens / Deines Bades nicht mehr froh. Greife jetzt ein und kämpfe, denn wer wird dann evtl. in 1-2 Jahren die Reparaturen tragen?
Dann wälzt Dein Vermieter es auf Dich ab, Du hättest Beschädigungen herbei geführt, die BG wird sich auch sträuben und Du sitzt wieder zwischen den Fronten.
Viele Grüße
Kasandra