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Autounfallmit evtl. Suizidversuch

Hallo User06

ich glaube du hast den Anfang nicht gelesen.

Der Unfallverursacher hat das wohl direkt nach dem Unfall der Polizei gegenüber gesagt. Daher ist das Kind schon im Brunnen.

Und anstatt jetzt seinen Mann (in Unterwäsche) zu stehen schweig er und verschlimmert die Situation seiner Opfer.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Kathi,

wenn es sich tatsächlich um einen Suizidversuch gehandelt hat, hast Du keine Chance auch nur einen Pfennig von der gegnerischen Versicherung zu bekommen, da es sich dann um einen VORSATZ handelt, der NIEMALS versichert sein kann. Da hilft auch das Pflichtversicherungsgesetz Dir nicht

Deine Anwältin muss also alles daran setzen, zu klären, ob es Vorsatz war oder nicht. Sie soll der Staatsanwaltschaft Dampf machen, ob irgendwelche Hinweise - Indizien des Schädigers vorliegen, die es beweisen oder nicht. Ist der Vorsatz gesichert, bleibt Dir in der Tat nur der Weg über die Zivilklage an den Schädiger (wenn der überhaupt liquide ist ), Verkehrsopferhilfe und parallel - unabhängig von allem - Deine evtl. private Unfallversicherung.

Viel Glück

Dieter
 
Grüß Euch alle hier!

MAN KANN KATHI79 HELFEN!

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Wer hier bei der Vericsherung des Unfallverursachers versucht, auf einen grünen Zwei zu kommen, der kommt nicht weiter. Das stimmt.

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Aber, liebe Freunde! Ihr rührt im flaschen Kessel um! Gerade deswegen, weil es sich um einen Suizidversuch handelt, eben deshalb muss statt der Versicherung der Entschädigungsfonds eintreten, das ist doch der Witz des § 12 PflVG!

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Also muss Kathi79 den Entschädigugnsfonds an Stelle der Versicherug in Anspruch nehmen. Dann klappt das!

MERKE: Es hat keinen Wert, mit dem Kopf durch die Wand rennen zu wollen, wenn gleich daneben eine offene Tür ist.

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Deshalb liegt der Schwerpunkt dort: Kathi, Deine offene Tür zum Schadensersatz heißt: Entschädigungfonds!


ISLÄNDER
 
Hallo Kathi,
hallo Isländer,

genau das habe ich ja geschrieben. Es bleibt nur der Weg über die Verkehrsopferhilfe, sprich Entschädigungsfonds !! Dieser Fonds hat auch dann einzutreten, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde und der Kfz-Versicherer nach § 152 VVG nicht einzutreten hat ! Aber: Jetzt kommt ein großes Aber: Der Vorsatz des Täters muss sich auch auf die Schadensfolgen erstrecken, also auf die Verletzungen Eurer Familie. Ist dies nicht der Fall, BLEIBT die Eintrittspflicht des Kfz Versicheres bestehen !! siehe Weber DAR 87,343 m.w.Nachw. Es muss also eruiert werden, ob der Schädiger nur sich selbst töten wollte oder ob er - billigend - in Kauf genommen hat, Euch zu verletzen. Das ist eine Tatfrage, die die Juristen klären müssen.
Kommt es zur Inanspruchnahme der VOH müssen Bedingungen beachtet werden. Schmerzensgeld kann nach § 12 II 1 PflVG nur geltend gemacht werden, " wenn und soweit die Leistung einer Entschädigung wegen der besonderen Schwere der Verletzungen zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist".Die Verletzungen müssen also drastisch und deutlich herausragen, ebenso müssen dauerende und erhebliche Beeeinträchtigungen vorliegen. Siehe LG Hamburg VersR 77, 581, und 674. Es entfällt beim Schmerzensgeld auch die Genugtuungsfunktion (anders als in "normalen" Fällen) Hier kommt nur die Ausgleichsfunktion zum Tragen ! siehe Weber DAR 87,360 m.w. Nachw.

Kathi, ich hoffe, dass Du einen versierten Anwalt hast, denn hier liegt ein hoher Berg vor Dir.

Viel Glück

Dieter
 
Grüß Dich, Dieter!

01
ich stimme Dir zu. Der Vorsatz müsste sich auch auf die Verletzungen beziehen. Allerdings müssen wir mit der Gefahr umgehen: Wer derart in ein Auto reinfährt, nimmt billigend in Kauf, dass die Insassen verletzt werden.

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Da die Folgen schwer waren, habe ich eigentlich keine Bedenken, dass das Schmerzensgeld auch durchgeht.

03
Jetzt wär's nur schön, wenn sich Kathi wieder melden würde!

ISLÄNDER
 
Hallo,

ich fürchte, dass alle Diskussionen hier vergebens sind und Kathi nicht helfen, da sie sich anscheinend seit ihren ersten Posts hier nicht mehr gemeldet hat. Wahrscheinlich hat sie gerade unheimlich viel zu tun in ihrer katastrophalen Situation ... Dabei bräuchte sie alle Hilfe, die sie kriegen kann. Schade, dass sie sich nicht mehr meldet.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Dich Rudinchen!

01
Ich hoffe sehr, dass Kathi79 sich wieder meldet, mich plagen die gleichen Gedanken wie Dich, ich verstehe Dich sehr gut. Kathi79 bräuchte uns jetzt sehr, weiß Gott.

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Ich leide auch darunter, wenn man sieht, wie nötig es wäre, "Auf Sendung zu bleiben". Um so mehr freue ich mich, wenn Kathi79 wieder auftaucht!

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Aber auch das ist wahr: So mancher tauchte wieder auf! Unvermutet, nach Wochen und Monaten. Wir hatten schon gedacht, der sei untergegangen. Aber: Er war wieder da!

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Ich denke in solchen Lagen an das "ewige Licht" in der Kirche. Es leuchtet für uns: 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag wartet es, dass wir es wahrnehmen. Und dann ist es da. Zuverlässig. Ruhig.

Ich danke Dir: Denn Du bist auch so ein "ewiges Licht". Und ich darf auch das einmal festhalten: Du darfst stolz sein auf das Viele, was Du hier schon geleistet hast. Über 2.000 Beiträge in bald 9 Jahren. Du hast dauerhafte Werte für viele geschaffen. Das zeichnet Dich aus. Du hast meine volle Hochachtung und Wertschätzung, und ich sage: Herzlichen Dank dafür!

ISLÄNDER
 
Hallo,
Sorry aber wir kommen wirklich nicht zur Ruhe! Jetzt habe ich endlich einen neuen Anwalt, jetzt haben wir gestern Bescheid bekommen das das Verfahren eingestellt worden ist . Er wird als unzurechnungsfähig eingestuft!
 
Hallo Kathi79,

das wundert mich nicht wirklich. Wer sich das Leben nicht wollte hat natürlich psychisch gesehen ein Problem.

Die Frage ist nur, ob es rechtliche Auswirkungen auf Euren Zivilprozess hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dcih, Kathi!

01
Die Einstellung des Ermittlugnsverfahren betrifft die Frage, ob der Täter ins GEfängnis muss oder sonst irgendwie bestraft werden muss.

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Das hat mit der Frage nichts zu schaffen, ob Schadensersatz geschuldet ist. Dazu hatten wir hier mal eine Debatte: Nämlich, ob man mit der Verkehrsopferhilfe als Ersatzpflichtigem vorankommt. Ich habe die Ansicht vertreten: Das geht.

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Nun ist das schon ein Weilchen her. Wie hat sich das bei Dir entwickelt-? Konntest Du vorwärtskommen?

ISLÄNDER
 
Hallo Chris1966,
wenn es direkt nach dem Unfall, am Unfallort gesagt wurde, kann dies unter Schock stehend geäußert worden sein. Es sollte daher eine Prüfung der gesundheitlichen Vorgeschichte des Unfallverursachers angeführt werden. ( Psychiater ; Therapie ... schon früher ?)
Grüße user06
 
Grüß Euch!

01
User06 hat einen wichtigen Gesichtspunkt geäußert. Ich schlage in die gleiche Kerbe:

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Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil der Staatsanwalt nicht ausreichend sicher davon ausgehen konnte, dass er beweisen kann: Der Unfallverursacher war schuldfähig.

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Im Strafenverkehrsrecht muss aber der Versicherer beweisen, dass der Verursacher vorsätzlich gehandelt hat.

04
ACHTUNG, ISLÄNDERS WARNBLINKER: Die Verjährung gegen den Verlehrsopferhilfe e.V. läuft so vor sich in. Dauert zwar noch eine Weile, aber: Nicht aus dem Blick verlieren!


ISLÄNDER
 
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