• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Autounfallmit evtl. Suizidversuch

kathi79

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Nov. 2017
Beiträge
3
Hallo,
wir waren auf dem Weg in den Urlaub als uns ein Auto auf der Autobahn mit 240 kmh von hinten auffuhr. Wir überschlugen uns, mit unserem Sharan.Wir haben drei Kinder, meine älteste hat sich Hüfte und Becken gebrochen, sowie einen riss in der Milz,quetschung der Leber, Polytrauma.Die beiden kleineren kamen mit einem hochrasantstrauma davon.Mein Mann hat seit dem wieder Probleme mit seiner operierten Bandscheibe, die vorher kein Problem war, sowie einen Tinitus,Hochrasantstrauma.Ich habe seit dem Unfall 2 Bandscheibenvorfälle und eine Vorwölbung im Hws Bereich mit Nervenwurzelkompression.Sowie Probleme im mit dem Igs.Ich habe mich noch am selben Tag selber entlassen ,damit ich zu meinen Kindern in die Klinik konnte.Der Mann der uns reingefahren ist soll an der Unfallstelle geäussert haben das er sich das Leben nehmen wollte.Er war wohl auch nur in Unterwäsche unterwegs.Ihm ist wohl weiter nichts passiert.Der Unfall war im März, seit dem kämpfen wir für unser Recht.
Wir haben Probleme genügend Verordnungen zu bekommen, für Kg oder manuelle Therapien.Die gegnerische Versicherung weigert sich den Schaden anzuerkennen,wegen dem evtl. Suizidversuch .Ich kann im Moment nicht arbeiten ,bekomme starke Medikamente und bin mittlerweile auch psychisch am Ende.Finanziell ist das ganze ein Disaster durch die vielen Neuanschaffung die wir leisten mussten,da der Tank geplatzt ist und der ganze Diesel alles was sonst noch heile war ,total zerstört hat.Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen auch irgendwie nicht weiterer Mann Verweigert die Aussage.Erschwehrent kommt noch dazu das wir von einer Insel kommen und für fast jeden Arztbesuch aufs Festland müssen, was Kraft, Zeit und Geld kostet.Ein Ende ist nicht abzusehen!Wir haben eine Anwältin ,sind uns aber nicht ganz sicher ob Sie wirklich diesem Fall gewachsen ist.Wir kennen uns natürlich auch nicht besonders gut aus.Kann uns jemand sagen auf was wir alles achten müssen, wo wir Hilfe bekommen?
 
Guten Morgen Kathi,

herzlich willkommen hier im Forum, schön das du zu uns gefunden hast wenn die Gründe dafür hätten nicht sein müssen.

Erkläre uns doch mal was ab dem Unfall passiert ist!

Krankenhaus wie lange?
Danach Reha?

Die Diagnosen sind sehr wichtig, trage alle zusammen.

Hast du alle Unterlagen? Führst du vielleicht noch ein Schmerztagebuch mit Medikation der einzelnen Personen? Das sind Sachen die einzelne Abläufe vereinfachen und das ganze am laufen halten z.b. den Haushaltsschaden zu beziffern.

Der Unfallverusacher hat grob Fahrlässig gehandelt. Da heist es alle Rechnungen sammeln und einreichen.

Ich verstehe gerade nicht was der Unterschied zwischen einem Unfall und einem Suizid versuch ist Hier zu werden sich aber andere melden.

Was hat deine Anwältin bisher gemacht?

MfG GSXR


Euch allen noch weiterhin eine gute Genesung.
 
Verweigerung der gegnerischen Versicherung

Hallo Kathis79,

die gegnerische KHV ist eine Pflichtversicherung, die auf jeden Fall in Eurem Fall gerade stehen müsste.

Die Versicherung kann sich ja Geld von dem Verursacher wiederholen, aber Euren Schaden muss sie bezahlen.

Notfalls muss Klage eingereicht werden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Autounfall evtl. Suizidvers

Guten Morgen,
Danke für eure Antworten!
Meine Tochter war 3 Wochen im Krankenhaus, danach ca.10 Tage im Rollstuhl zu Hause, da wir keine AHB genehmigt bekamen! Die Antwort der Krankenkasse:Wir könnten unser 14 jährige Kind ja hier ins Altenheim in die kurzzeitpflege geben! Dann endlich 4 Wochen Rehabilitation. Ich musste immer dabei sein da sie körperlich und psychisch am Ende war. Die Versicherung will nicht zahlen,weil sie bei versuchtem Suizid nicht haften, weil es dann eine Vorsatz Tat wäre.
 
Hallo Kathi

zur gegenerischen Versicherung kannst du doch mal ganz blöde eure Versicherung fragen bzw in euren Vertragsunterlagen mal nachschauen. Wie Rekobär schon schreib ist das eine Pflichtversicherung. Wir haben hier auf der Autobahn schon mehrfach diese Suizide und ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung dann nicht zahlen muß.

Anscheinend pennt aber auch die Staatsanwaltschaft. Meine Anzeige gegen meinen Unfallfahrer wurde erst Monate nach dem Unfall bearbeitet. Keine Ahnung warum, aber meine Rechtsanwältin musste mal nachfragen.
Eurer rechtsanwältin sollte ihr auch mal ordentlich Druck machen.Zur Not an einen Fachanwalt wechseln. Das gleiche gilt für die Krankenkasse. Über eine AHB entscheidet der Arzt nicht die Krankenkasse.
Anderseits dauert es tatsächlich alles bis es läuft. In eurem Fall ein Ding der unmöglichkeit. Aber der Unfallverursacher sollte mal dringend einem psychiatrischem Gutachter vorgestellt werden! Dem könnt ihr mal Privat einen Brief schreiben. Die Anschrift steht ja im Unfallbericht.
Eine wirkliche Hilfe war ich sicher nun nicht. Leider kann ich euch nur mehr kleine HInweise geben.

Alles Gute euch, so banal der Spruch ist: Aber es wird besser.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Kathi

ja mein Grundgedanke bewahrheitet sich! Es war ein Grob-Fahrlässiger eingriff in den Straßenverkehr des Unfall Verursacher!

Ob nun Suizid oder nicht hat die Versicherung Ihrem Versicherungsnehmer nach zu weisen! Dies sollte mit euch nichts zu tun haben!

Das mit meiner Angabe wegen Schmerztagebuch usw. sind wichtig für Begutachtungen wegen Einschränkungen die aus dem Unfall Folgen. Die Gegnerische Versicherung wird euch im Normalfall ein Jahr nach dem Unfall das erste mal Begutachten, wenn nötig erneut 3 Jahre danach zum Abschluss! Es ist wichtig das Ihr mit Befunde und Diagnosen nachweisen könnt das es euch vor dem Unfall besser ging, wenn Vorerkrankungen bestanden haben! Daher jetzt schon Ordner Anlegen.

Schaut das eure Anwältin Aktiv bleibt, immer den Ball am rollen halten! Wir alle sind bemüht das sich vor Gericht etwas tut, meine letzte Verhandlung z.B. war im Februar (war glaub die erste Verhandlung) und der Unfall ist bereits 4 Jahre her!

MfG


GSXR
 
Hallo Kathi,

furchtbar, was ihr erleben musstet! Aber gut, dass ihr alle überlebt habt. Ich wünsche euch viel Kraft - wir werden versuchen, euch zu helfen, so gut es geht.

Falls es wirklich so sein sollte, dass die gegnerische Versicherung den Schaden nicht übernimmt, könnt ihr euch hierhin wenden und um Hilfe bitten:

http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/

Wahrscheinlich habt ihr alle ein Schleudertrauma (zu allem anderen erlitten) - hier gibt es Infos, aber du kannst auch die Suchfunktion im Forum nutzen:

http://www.onmeda.de/krankheiten/schleudertrauma-definition-1658-2.html


Rechtliche Informationen zum Schleudertrauma findest du hier - das kannst du ja eurer Anwältin weiterleiten:

http://www.david-ev.de/literatur/Schleudertrauma_AuszugRecht.pdf

Holt euch auch sonst Hilfe, wo ihr sie bekommen könnt! Schaut, dass ihr evtl. Mitglied beim VdK oder einer sonstigen sozialen Einrichtung werdet, die euch durch kostenlose Anwälte helfen können, eure Ansprüche bei der Krankenkasse usw. durchzusetzen. Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, könnt ihr auch dort eine Beratung in Anspruch nehmen.

Ich wünsche euch alles Gute und frage ruhig nach.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Korrektur

Hallo Kathi79,

ich muss mich teilweise korrigieren.

Auf dem nachfolgenden Link ist quasi Euer Fall dargestellt oder zumindest ein ähnlicher. Die Besonderheit dabei ist, wenn Euer Unfallgegner nicht gleichzeitig der VN ist, dann ist eine Direkthaftung möglich, ansonsten sehr schwierig gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

http://www.iww.de/vk/archiv/kfz-haf...-vr-wegen-anspruechen-gegen-den-fahrer-f29580

Tut mir leid, Dir erst einmal nicht mehr anbieten zu können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

habt ihr eine Unfallversicherung? Dann solltet ihr dort den Schaden auf jeden Fall auch melden.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo
ich war schon einmal vor vielen Jahren mit einem fast identischen Fall konfrontiert. Damals ging es um einen Geisterfahrer auf einer Landstraße.
Wenn der Verursacher sich umbringen wollte und das gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft zugibt, kann der Versicherer die Leistung ablehnen. In diesem Fall leistet dann, wie schon geschrieben, die Verkehrsopferhilfe für körperliche Schäden oder/und privatrechtlich der Unfallverursacher auch für Sachschäden.
Ich denke das die Frage ob Suizidabsicht vorlag, ganz einfach durch Anfrage/Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, durch eure Anwältin zu klären ist.
Bitte auch den Tip mit der Unfallversicherung beachten.
Viel Erfolg

Micha
 
Grüß Dich, Kathi79!

Ich glaube, ich habe den richtigen Paragraphen zu Hand:


01
Es stimmt leider: Die Versicherung muss nicht zahlen.

02
Dafür aber muss die Entschädigungsfonds bezahlen! Der ist eintrittspflichtig. Das steht in § 12 Abs. 1 Nr. 3 PflVG (= "Pflichtversicherungsgesetz"). Da liest man (in Auszügen, ich lasse weg, was Dich nicht betrifft, anspnsten aber Wortlaut) mit zunehmend strahlenden Augen im Gesetz:

"Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs .... ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen ....den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) geltend machen,

1. (Fahrerfluchtfälle)

2. (Fälle nicht versicherter Autos)

3. wenn für den Schaden .... eine Haftpflichtversicherung deswegen keine Deckung gewährt oder gewähren würde, weil der Ersatzpflichtige den Eintritt der Tatsache, für die er dem Ersatzberechtigten verantwortlich ist, vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat ...."

Das paßt doch wunderbar! Herrlich! Der richtige Paragraph in der Hand ist doch eine feine Sache.


03
Faustformel: Vorsätzliche Herbeiführung von Verletzungen verdreifacht das Schmerzengeld.
(Begründung: Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes erfordert schon ein ganz anderes Schmerzengeld als bei einem Augenblicksversagen!)

04
Deine Anfrage im Forum beweist aber auch, dass Du noch sehr, sehr viel Beratung brauchst, viele Einzelfragen sind zu bearbeiten.

Deswegen: Immer Kontakt mit dem Forum halten. Du wirst sehen, das ist aus vielen Gründen nötig, z.B. aus psychischen, aus medizinischen, technischen und - auch das - aus dem einen oder anderen rechtllichen Grund.

05
Ich empfehle Dir, das Stichwort "Assistenzschaden" in der Suchfunktion einzugeben.

06
Bist Du als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligt?


ISLÄNDER
 
Abend Kathi79,
Vorsicht mit dem Wort Suizidversuch des Unfallverursachers.
Bei Feststellung eines Suizidversuch ist die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers evtl. aus der Haftung. Es könnte evtl ein Streit entstehen wer nun Einstandspflichtig ist.
-Suizid (ist mit willentlicher Absicht-) muß aber im Vollbeweis gesichert sein-

Grüße user06



cherung
 
Top