• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Auto beim einparken in der Tiefgarage beschädigt

xMartin

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Juli 2016
Beiträge
1
Guten Tag,
zu erst einmal weiß ich nicht ob dieses Thema in dieses Forum gehört aber ich konnte leider kein anderes Forum finden das mir bei meinem Problem helfen konnte..
und zwar schildere ich einmal mein Problem, es geht darum das seit geraumer Zeit bei uns in der Tiefgarage (genau gegenüber meines Stellplatzes) ein etwas größeres Geschäftsauto parkt, das wahrscheinlich nicht einmal dort hingehört da es von Außerorts kommt und wahrscheinlich den Stellplatz nicht gemietet hat. Nun ist das Problem das das Fahrzeug ein größeres Stück aus der Parklücke kommt da es nicht komplett reinpasst und es somit meine Rangierfläche zum einparken behindert.
Nun ist mir gestern das Missgeschick passiert das ich beim einparken mit meinem KFZ vorne die Wand touchiert habe und nun Kratzer in der Stoßstange habe.
Nun ist meine Frage ob ich den Halter des Geschäftsauto´s irgendwie bzw zum Teil dafür Verantwortlich machen kann oder ob die´s nun komplett auf mir hängen bleibt ?
Hier noch ein Bild der besagten Situation:
http://www.bilder-upload.eu/upload/0a3a23-1468712958.jpg
Ich danke für jegliche Hilfe.
MfG
 
Moin xMartin,
Du wirst auf Deinem Schaden sitzen bleiben.......

Die Begründung Deines "Gegners" wird sein, dass Dich niemand zwingt, in Deine Parkbucht zu fahren, wenn die Gefahr eines Schadens besteht.

Du könntest den Halter über das Nummernschild bei der Polizei ermitteln oder einfach einen Zettel am Auto oder an einem zentralen Punkt im Haus befestigen.

Unter Umständen kann Dir auch der Vermieter der Parkplätze helfen.

Selbst wenn das Auto dort widerrechtlich parkt, kannst Du es für Schäden an Deinem Auto nicht verantwortlich machen.

Tut mir leid......ich kann Deinen Groll gut nachvollziehen.

Liebe Grüße
 
Eigenverschulden

Hallo xMartin,

Vetty hat Dir ja schon die richtige Antwort gegeben.

Nur vielleicht zur Ergänzung. Wenn Du den Stellplatz gemietet hast, hast Du ein Recht darauf, diesen auch gefahrlos nutzen zu können und das muss Dein Vermieter sicherstellen.

Wenn also ein Fahrzeug, was offensichtlich von seiner Größe her nicht für solch einen Stellplatz ausgelegt ist und wahrscheinlich auch nicht von diesem gemietet wurde (vielleicht doch, vom eigentlichen Mieter des Stellplatzes) bleibt Dir nur eine Anfrage beim Vermieter.

Notfalls machst Du Mietminderung wegen Behinderung Deines Stellplatzes geltend.

Der Schaden an Deinem Fahrzeug bleibt aber, wie Vetty schon geschrieben hat, leider unbezahlt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Top