John Rambo
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 10 Aug. 2015
- Beiträge
- 16
Hallo alle miteinander. Ich hatte einen Unfall als Fußgänger und bin vom Auto angefahren worden. Unter anderem gab es eine „laterale tibiakopf spalt impressionsfraktur“ was im Grunde bedeutet das Knie war schwer verletzt.
Ich hatte meinem Anwalt schriftlich mitgeteilt, dass ich keine abschließende Lösung wünsche aufgrund meiner Zukunftsrisiken. Jetzt hat der Anwalt mit der Versicherung verhandelt und mir mitgeteilt er habe eine Gesamtabfindung verhandelt. Ich bin etwas verwundert da ich davon ausging dass der Anwalt an den willen des Mandanten „gebunden“ ist zumindest wenn es um so grundsätzliche Dinge wie eine Gesamtabfindung geht die ich ja nicht möchte.
Wenn man zum Frisör geht und ihm sagt man will das Haar Rot färben lassen kann er ja auch nicht einfach das Haar grün färben.
Außerdem ist mir aufgefallen dass die Aufklärungspflichten meines Erachtens nicht eingehalten wurden. Ich hatte meinen Orthopäden mal zu seiner Meinung gefragt was er mir bezüglich einer Abfindung raten kann und er hat mir davon abgeraten, einige Risiken aufgezählt und geraten wenn eine Abfindung dann nur mit einem zeitlichen Vorbehalt.
Meinem Anwalt hatte ich dies auch Telefonisch berichtet. Der war jedoch merklich genervt und meinte: "das ist kein Jurist". Mein Orthopäde hatte angeboten das mein Anwalt ihn anschreiben und konkrete Fragen stellen kann bezüglich Risiken der Verletzung und eventueller Spätschäden. Das hatte ich meinem Anwalt schriftlich mitgeteilt. Mein Anwalt ist darauf aber nicht eingegangen. Soweit ich mich informiert habe gibt es gerade bei einem vorbehaltlosem Abfindungsvergleich hohe Aufklärung und Sorgfaltspflichten für den Anwalt.
Wenn ich richtig informiert bin muss er mich über die Gesundheitlichen Risiken informieren und auch in etwa mit welcher Wahrscheinlichkeit mit dem eintritt von Spätschäden gerechnet werden muss. Darüber was für Spätschäden möglich sind hat er gar nichts geschrieben.
Lediglich das ich keine weiteren Forderungen mehr stellen kann falls es weitere folgen geben sollte. Aber dass eher unwahrscheinlich ist das es zu weiteren folgen kommt da der Unfall bereits 2015 war.
Wohlgemerkt ist dies offenbar die Meinung des Anwaltes und er ist - so wie ich - Medizinischer Laie… Er hätte die Möglichkeit gehabt meinen Arzt um Stellungnahme zu bitten und hätte damit die Einschätzung eines Spezialisten und mich damit aufklären können...
Im Forderungsschreiben hatte mein Anwalt der Versicherung geschrieben das mir durch den Unfall weitere kosten entstehen werden. Das ist dem Anwalt also bekannt. Aber wie diese kosten in der Gesamtabfindung berücksichtigt wurden steht nichts.
Ich vermute er hat meinen Arzt nicht angeschrieben da er dessen Einschätzung bereits kannte und er sich denken konnte dass er mir von einer Gesamtabfindung abraten muss wenn er ein entsprechendes Attest vorliegen hat.
Ich hatte ein Urteil gefunden wo festgestellt wurde dass ein Anwalt seinen Mandanten dringend von einer vorbehaltlosen Abfindung abraten muss wenn ein Attest vorliegt in dem steht das die Gefahr einer Verschlimmerung der Verletzungsfolgen besteht. Ganz Koscher finde ich das alles nicht.
Wie beurteilt Ihr das Vorgehen meines Anwaltes? Ich finde es problematisch insbesondere da er sich nicht an meinen Arzt gewannt hat obwohl er dies sogar angeboten bekam vom Arzt. Dazu kann ich noch sagen das der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und seine Kanzlei ausschließlich Personenschäden bearbeitet. Da kann man doch eigentlich erwarten das er die Aufklärung und Sorgfaltspflichten kennt.
Gruß John Rambo
Ich hatte meinem Anwalt schriftlich mitgeteilt, dass ich keine abschließende Lösung wünsche aufgrund meiner Zukunftsrisiken. Jetzt hat der Anwalt mit der Versicherung verhandelt und mir mitgeteilt er habe eine Gesamtabfindung verhandelt. Ich bin etwas verwundert da ich davon ausging dass der Anwalt an den willen des Mandanten „gebunden“ ist zumindest wenn es um so grundsätzliche Dinge wie eine Gesamtabfindung geht die ich ja nicht möchte.
Wenn man zum Frisör geht und ihm sagt man will das Haar Rot färben lassen kann er ja auch nicht einfach das Haar grün färben.
Außerdem ist mir aufgefallen dass die Aufklärungspflichten meines Erachtens nicht eingehalten wurden. Ich hatte meinen Orthopäden mal zu seiner Meinung gefragt was er mir bezüglich einer Abfindung raten kann und er hat mir davon abgeraten, einige Risiken aufgezählt und geraten wenn eine Abfindung dann nur mit einem zeitlichen Vorbehalt.
Meinem Anwalt hatte ich dies auch Telefonisch berichtet. Der war jedoch merklich genervt und meinte: "das ist kein Jurist". Mein Orthopäde hatte angeboten das mein Anwalt ihn anschreiben und konkrete Fragen stellen kann bezüglich Risiken der Verletzung und eventueller Spätschäden. Das hatte ich meinem Anwalt schriftlich mitgeteilt. Mein Anwalt ist darauf aber nicht eingegangen. Soweit ich mich informiert habe gibt es gerade bei einem vorbehaltlosem Abfindungsvergleich hohe Aufklärung und Sorgfaltspflichten für den Anwalt.
Wenn ich richtig informiert bin muss er mich über die Gesundheitlichen Risiken informieren und auch in etwa mit welcher Wahrscheinlichkeit mit dem eintritt von Spätschäden gerechnet werden muss. Darüber was für Spätschäden möglich sind hat er gar nichts geschrieben.
Lediglich das ich keine weiteren Forderungen mehr stellen kann falls es weitere folgen geben sollte. Aber dass eher unwahrscheinlich ist das es zu weiteren folgen kommt da der Unfall bereits 2015 war.
Wohlgemerkt ist dies offenbar die Meinung des Anwaltes und er ist - so wie ich - Medizinischer Laie… Er hätte die Möglichkeit gehabt meinen Arzt um Stellungnahme zu bitten und hätte damit die Einschätzung eines Spezialisten und mich damit aufklären können...
Im Forderungsschreiben hatte mein Anwalt der Versicherung geschrieben das mir durch den Unfall weitere kosten entstehen werden. Das ist dem Anwalt also bekannt. Aber wie diese kosten in der Gesamtabfindung berücksichtigt wurden steht nichts.
Ich vermute er hat meinen Arzt nicht angeschrieben da er dessen Einschätzung bereits kannte und er sich denken konnte dass er mir von einer Gesamtabfindung abraten muss wenn er ein entsprechendes Attest vorliegen hat.
Ich hatte ein Urteil gefunden wo festgestellt wurde dass ein Anwalt seinen Mandanten dringend von einer vorbehaltlosen Abfindung abraten muss wenn ein Attest vorliegt in dem steht das die Gefahr einer Verschlimmerung der Verletzungsfolgen besteht. Ganz Koscher finde ich das alles nicht.
Wie beurteilt Ihr das Vorgehen meines Anwaltes? Ich finde es problematisch insbesondere da er sich nicht an meinen Arzt gewannt hat obwohl er dies sogar angeboten bekam vom Arzt. Dazu kann ich noch sagen das der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und seine Kanzlei ausschließlich Personenschäden bearbeitet. Da kann man doch eigentlich erwarten das er die Aufklärung und Sorgfaltspflichten kennt.
Gruß John Rambo
Zuletzt bearbeitet: