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Auffahrunfall - missverstanden von der Ärzten

MF6

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Nov. 2017
Beiträge
4
Hallo,
Ich bin neu hier und erhoffe mir hier einige hilfreiche Tipps zu bekommen.
Ich hatte am 10.10.2017 ein Auffahrunfall auf den Weg zur Arbeit.
Ich stand an einer roten Ampel als plötzlich hinten mir einer reingeschossen ist. Mein Auto wurde nach vorne in das nächste aufgeschoben. Polizei wurde gerufen der Unfallverursacher gab selber zu wegen Unachtsamkeit ( er wäre abgelengt gewesen ) schuld zu sein. Mein Arbeitgeber wurde sofort informiert, ich war gar nicht in der Lage meine Arbeit aufzunehmen. Der Schock saß und war am ganzen Körper am zittern. Ich habe meinen Freund angerufen ,dem das Auto gehört und haben uns an der Werkstatt getroffen, wo auch das Auto zuvor vor wenigen Wochen gebraucht gekauft wurde. Kfz Meister erster Eindruck Totalschaden. Der Gutachter der für das Autohaus und Werkstatt arbeitet ,war in der Nähe und hat sofort alle Schäden aufgenommen. Wirtschaftlicher Totalschaden nicht mehr verkehrstauglich.
In der Zwischenzeit bekam ich Kopfschmerzen die immer schlimmer würden. Ich bekam leichte Schwindelanfälle und bin dann noch direkt ins Krankenhaus. Dort bemerkte ich ,das mein Nacken schmerzte und beim hinfassen bemerkte ich wie hart alles war. Ich hatte Probleme mein Kopf nicht mehr schmerzfrei zu bewegen. Ich wurde untersucht ein Röntgenbild würde gemacht. Keine Verletzung sichtbar. Da mir vor Ort übel wurde,wollten die mich für eine Nacht zur Beobachtung da behalten. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wusste so schnell nicht wohin mit den Kindern und habe unterschrieben das ich nach Hause kann.
Diagnose vom Krankenhaus Gehirnerschütterung HWS Distorsion .
Zuhause habe ich mein Freund angerufen der nach der Spätschicht zu mir nach Hause gekommen ist ,damit ich nicht alleine bin und Hilfe für die Kinder hatte.
Über Nacht würde ich wach ,hatte fürchterliche Schmerzen im HWS Bereich ,der Nacken ,die Schulter es zog bis in den Rücken rein. Ich habe ein rauschen in beiden Ohren gehabt und bekam Panik. Es hat bestimmt drei Stunden gedauert bis ich wieder eingeschlafen bin. Am Morgen wieder das rauschen neben den ganzen Schmerzen. Ich bekam wieder eine Panik Attacke. Beklemmungs Gefühl der Atemwege und mein herz rasste. Ich habe meinen Hausarzt angerufen ,der mich zum HNO empfohlen hat.
Also direkt zum HNO. Der HNO hat sämtliche Untersuchungen gemacht.
In seinem Bericht steht Tinnitus rauschen beidseitig rechts 30 db 1000 Hz links 20d 1000Hz. Ich bekam gingo gegen das rauschen verschrieben und er meinte ,daß es sobald die Verspannung weg sei ,das rauschen auch verschwindet. Danach zum Orthopäden . Ich bekam Physiotherapie verschrieben und Schmerzmittel ibo. 600 . Anstatt besser würde es schlimmer. Wieder zum Orthopäden. Diesmal hat er sich mich genauer angeschaut und festgestellt ,das mein Kopf leicht schief gehalten wurde,der Atlas soll leicht nach rechts geschoben sein und hat mich eingerängt. Das hat fürchterlich geknackst. Sein Wortlaut ,jetzt müsste es bald Esser sein. Weiter krankgeschrieben das war's. Inzwischen schmerzt mein rechtes armgelenk ,das zieht darin bei jeder Bewegung auch ist mein Nacken noch sehr verspannt trotz physio zweimal die Woche. Es knirscht im HWS seid dem er mich eingerängt hat . Das rauschen ist geblieben mit zusätzlichen Druck im ohr und nebenher ein piepton ,der sich anhört wie früher das Testbild. Wieder zum HNO . Diesmal eine Einweisung mit Weiterbehandlung im Krankenhaus in der HNO Abteilung. Der Orthopädie meint daß es nicht von der HWS kommen kann.
Wegen meiner Schmerzen werde ich schon gar nicht mehr zum Arzt durch gelassen muss Termin bis zum 01.12 hinnehmen.
Jetzt aber erst Mal ins Krankenhaus, ich muss meine Kinder meinem Ex Mann überlassen. Der muss sich unbezahlt frei nehmen. Wird der Verlust von der BG wohl übernommen?
Desweiteren wie kann ich mit den Ärzten richtig umgehen,das die mich untersuchen und nicht nur fragen was haben sie denn....
Ich habe das Gefühl,das ich gar nicht richtig untersucht werde ,schon weil das Wort Auffahrunfall im Raum steht.
Über Ratschläge und Tipps würde ich mich freuen. Ich möchte schnellstens wieder an die Arbeit, kann mir längeren Ausfall nicht leisten .
 
Hallo MF6

und wilkommen im Forum.
Werde mal versuchen dir ein wenig zu helfen.

1- hast du einen Anwalt eineschaltet ?

2- bist du von einem D-Arzt behandelt wurden ?

3-ist der Wegeunfall bei deiner BG gemeldet ?

Suche dir erst einmal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ,der bekommt bei der Polizei Akteneisicht und kann sich dann später auch mit den Anwalt bzw der Versicherung der Unfallgegners auseinandersetzen.

Gruss Paul
 
Hallo MF6

Herzlich willkommen hier im Forum.

Es sind bei dir gerade mal 4 Woche nach dem Unfall, das Auto ist Totalschaden also ist der dir ganz schön rein gerumst!

Vielleicht hast du dich hier im Forum schon etwas eingelesen wie lange die einzelnen Personen an weniger schlimmen Aufschlägen zu arbeiten hatten!

das dauert seine Zeit z.B. ist mit Regelmäßiger einmahne von Schmerzmittel die Beschwerden-Dauer kürzer.

Ich möchte jetzt noch nicht den teufen an die Wand mahlen mit Instabilität der HWS wegen Ruptur verschiedener Bänder, dafür ist es wohl noch zu früh.

Ich möchte hier auch noch nicht die Große Fragerunde wegen Befunde usw stellen.

Ich gebe dir den Rat nim dir die Zeit und nehme dich etwas zurück, du hast nichts davon wenn du wegen Schwindel und Stress auf der Arbeit umfällst oder Chronischen Tinitus usw. davon trägst.

Schaue dir nach einen Fachanwalt Verkehrsrecht.

Alles andere kommt von aleine.


MfG


GSXR
 
Viele Baustellen

Hallo MF6,

Dein Fall ist, wie auch andere hier mit mehreren Baustellen behaftet. Auch, wenn Dein Unfall als Wegeunfall anerkannt wird oder auch geführt wird, Du hast letztendlich noch einen Unfallgegner, an den bzw. an dessen Haftpflichtversicherung Du Dich wenden solltest.

Da dies ein größeres Unterfangen darstellt, solltest Du tatsächlich, wie es die anderen auch schon geraten haben, mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Anwalt nehmen.

Denn die BG bezahlt nicht den Geldausfall Deines Exmannes, den muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Als nächstes solltest Du ab sofort ein Schmerztagebuch führen. Was einen möglichen Haushaltsführungsschaden angeht, kann Dir "Isländer" weiter helfen. Du solltest allerdings auch schon mal die Suchfunktion hier nutzten. Findest Du oben neben dem Button "Anmelden" und Nützliche Links".

Es kann sein, dass auf Dich ein sogenanntes Biomechanisches Gutachten zukommt zwecks Beweisführung des Kausalzusammenhanges zwischen Unfall und Verletzungen und Folgen.

Unter meinem Nicknamen findest Du eine Webseite. Einfach mal dort drin schnökern.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Danke für die schnellen ausführlichen Antworten.

Bei mir wurde Auffahrunfall als wegeunfall anerkannt und wird auch als BG Fall geführt.
Eine Rechtsanwältin ist eingeschaltet.

Ich war heute im KKH in der HNO Abteilung zur weiterführende Diagnostik und Behandlung.
Stationär wurde ich zum Glück nicht aufgenommen.
Der Tinnitus ist unfallbedingt der nicht medikamentös behandelt werden kann. Bzw. Es würde nicht helfen. Habe dennoch eine einmalige kortisospritze SDH gäbe 250 MG bekommen und für die nächsten zwei Tagen wird empfohlen vom behandelnden HNO täglich für weitere 2 Tage ambulant noch 250 MG SDH.
Desweiteren wurde mir keine großen Hoffnungen gegeben das der Tinnitus weg gehen wird.
Ich muss abwarten bis meine Verspannungen sich lösen. Vielleicht wird der Tinnitus verschwinden , vielleicht auch bleiben. Sie haben mir eine Tinnitus Klinik empfohlen wenn ich damit auf Dauer nicht zurechtkommen.

Jetzt habe ich schon viel darüber gelesen ,das ein Tinnitus nur selten anerkannt wird.
Wie kann ich beweisen das der Tinnitus Unfall bedingt da ist.
Er war halt direkt nach dem Unfall da . Erst rauschen in beiden Ohren und zwei Wochen später nachdem ich vom Orthopädie eingerängt wurde bekam ich ein Druck im rechten ohr und ein piepton . Der Druck hat nach zwei Tagen nachgelassen das piepen nicht. Jetzt habe ich ständig ein rauschen und wenn ich zur Ruhe finde kommt das piepen.
Der Beweis daß ich vorher noch nie außer als Kind mal beim HNO war .
Reicht das aus ?


Haushaltsschaden?
Davon hat meine Anwältin nichts erwähnt.
Ich habe in den ersten drei Wochen abwechselnd meine älteste Tochter mein Freund meine Tante bei mir gehabt,weil ich gar nicht in der Lage war irgendwas zu regeln . Selbst mein Ex Mann hat sich bemüht sich vermehrt um die Kinder zu kümmern .
Wie mache ich das gelten? Muss ich mir vom Arzt eine Bescheinigung dafür ausstellen lassen ?

Wünsche allen einen schönen guten Abend
 
Hallo MF6

auch über Haushaltsschäden kannst du hier im Forum viel lesen.

Ich gebe dir mal den Tip allgemein alles aufschreiben (Schmerztagebuch). Ja es ist aufwendig das Kirschkernkissen um 10 € oder die Wärme Pflaster um 5 € aufzuschreiben aber es zeigt das du dein bestmögliches getan hast um gesund zu werden.

Nach einem solchen Unfall werden bleibende Schäden, das erste mal, gängiger weise 1 Jahr nach dem Unfall ermittelt. Da sollte dann noch bekannt sein was wie und warum war.

Weiterhin gute Besserung.

MfG


GSXR
 
Hallo MF6,

die Beschwerden, die du hast, deuten sehr auf ein klassisches (schwereres) Schleudertrauma:

https://www.code-knacker.de/quebec.htm

Dort ist explizit aufgeführt:

"Weitere Symptome, die bei allen Graden auftreten können:
Hörstörungen, Tinnitus, Schwindel, Kopfschmerz, schmerzhafte Schluckstörungen, Gedächtnisbeeinträchtigungen, Schmerzen in den Kau- und Kiefergelenken."

Wenn du dich noch etwas schlauer machen willst, kannst du hier viel nachlesen:

http://www.awmf.org/uploads/tx_szle...chleuningstrauma_der_HWS_2012_verlaengert.pdf

Die Gültigkeit der Leitlinie müsste wieder überarbeitet werden.

Was du jetzt brauchst, sind gute Ärzte und Physiotherapeuten, die eine gescheite Diagnose stellen. Je nach Verletzung brauchst du Physiotherapie, es kann aber auch sein, dass die ganze HWS dringend ruhig gestellt werden müsste, damit die Verletzung ausheilen kann (Halsstütze o.ä.)

Schau einmal, ob es in deiner Nähe einen Arzt oder Physiotherapeuten gibt, der sich mit Osteopathie auskennt bzw. sich auf die HWS spezialisiert hat. Hilfreich könnte evtl. auch ein Wirbelsäulenzentrum in deiner Nähe sein, wenn sich Ärzte auf die HWS spezialisiert haben.

Ich wünsche dir alle Hilfe, die du bekommen kannst!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Morgen,
Ich bräuchte einen Rat , wegen dem Haushaltsführungsschaden.
Ich habe mit der BG telefoniert, um meinen Haushaltsführungsschaden zu beantragen. Ich bin Alleinerziehend und seid dem Unfall auf Hilfe angewiesen. Auf Grund meiner Gehirnerschütterung und HWS Distorsion Schleudertrauma stark eingeschränkt . In der Bewegung sowie Schmerzen. Zumindest die ersten 6 wochen ging hier so gut wie gar nichts. Ich habe reichlich Unterstützung bekommen durch Familienangehörige Freunde selbst über Nachbarn .
Der gute Meinte ich soll einen Formlosen Antrag stellen Bescheinigung vom Arzt ,dann wird überprüft ob mir eine Haushaltshilfe zugesprochen wird. Desweiteren soll ich alle Belege einreichen die mir durch Kinderbetreuung und Haushaltshilfe bisher entstanden sind. Ich konnte mir natürlich vorher keine Haushaltshilfe leisten. Wird die Hilfe durch Familienangehörige Freunde etc.. nicht anerkannt?
Ich habe schon einiges gesucht darüber und auch gelesen, aber komme in meinem Fall nicht weiter.
Wäre lieb wenn mir jemand dabei helfen kann mit Informationen wie ich dieses richtig beantragen kann .
LG steffi
 
Hallo MF6,

wenn ich dich richtig verstehe, sind zwei verschiedene Versicherungen bei dir in der Pflicht:
1. BG
2. Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

Bei der BG kann man keinen Haushaltsführungsschaden geltend machen, wohl aber u.U. eine Haushaltshilfe beantragen / bekommen, die Regelungen dazu müsste ich nachschauen, vllt. stellt sie jemand noch ein.

Bei der HPV gilt anderes Gesetz, ist Zivilrecht, soweit ich weiß, aber auch da wäre besser, jemand, der damit Erfahrung hat, schreibt Genaueres. Mit der Forumsuche nach Haushaltsführungsschaden wirst du einige Infos finden.
Gegenüber der HPV kann man Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden geltend machen (bei BG beides nicht).
Der Haushaltsführungsschaden wird (wenn ! er denn bezahlt wird) unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben beziffert, du musst die Ausgaben weder gehabt haben noch nachweisen. Hier ist entscheidend, welchen Anteil du vor dem Unfall an der Hausarbeit hattest und die Anzahl Stunden, die davon nun durch andere erledigt werden müssen. Dazu ist ratsam, die ganzen Tätigkeiten zu notieren, sowas wie ein Tagebuch. Im Winter fallen andere Arbeiten an als im Sommer, wenn man z. B. einen Garten hat. Es zählen nicht nur Arbeiten im Haushalt selber, auch Kinderbetreuung, Garten, Schneeräumen, Laub fegen, Reparaturen im Haus, Haustiere etc., also genau aufschlüsseln, was - übers ganze Jahr mit den jahreszeitlich unterschiedlichen Aufgaben - du vorher gemacht hast und nun andere übernehmen müss(t)en.

Deshalb bei BG nicht HH-führungsschaden geltend machen, sd. gemäß geltender Regeln ggf. Haushaltshilfe beantragen. Die Kosten müssen tatsächlich entstanden sein, für die unentgeltliche Hilfe von Familie und Freunden bekommt man m.W. kein Geld.

Ich hoffe, das hilft dir fürs erste weiter, um selber Infos zu suchen.
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Dankeschön erstmal .
Ich bin wohl irgendwie mit den ganzen Dingen überfordert,weil die Anwältin mir sagte das der BG zu melden und zu beantragen.
Irgendwie werde ich von a nach b geschickt und keiner kann mich darüber aufklären.

Ach und ja ,bei mir ist die BG und Haftpflicht Versicherung im Spiel
Letzteres kümmert sich meine Anwältin.
Dazu habe ich auch eine Frage.
Meine Anwältin hat die Haftpflicht Versicherung angeschrieben und gefördert um Zusendung einer vorbereiteten Schweigepflichtsentbindungserklärung für mich . Damit durch Unterschrift von mir Arztberichte eingeholt werden kann. Damit das schmerzensgeld in der Höhe nach beziffert werden kann.

In anderen berichten habe ich gelesen ,das der Versicherung keine Schweigepflichtsentbindung zusteht.
Verstehe ich da was falsch?
 
hallo steffi,

auch wenn die frage schon einige tage zurückliegt:
eine schweigepflichtentbindung (evtl noch unbegrenzt) sollte nur den grund haben, die erlittenen schädigungen prüfen zu können. im gegenwärtig gepflegten umgang aller beteiligten ist ein missbrauch aber nicht auszuschliessen, sprich, es werden möglichst umfangreiche behandlungen und unterlagen hierzu abgerufen, um an informationen zu kommen, die eine ablehnung wegen vermeintlicher "vorschäden" begründen sollen
für deine ansprüche und deren nachweis sind aber ausschliesslich die aktuell fallbezogenen arztberichte massgeblich. entweder ist die schweigepflichtentbindung ausdrücklich darauf zu begrenzen (was gerne mal "überlesen und übersehen wird"), besser aber die berichte bei den behandlern selbst zu besorgen und dann vorzulegen. ein hinweis wie "befunde über unfallbedingt ststtgefundene behandlungen werden von mir angefordert und nach erhalt vorgelegt". das ist der sichere weg.


gruss


Sekundant
 
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