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Arbeitgeber möchte, dass ich ALG I beantrage...

Hallo haustier81,

du schreibst, dass du noch eine Krankmeldung hast!
Von wem ist die Krankmeldung?
Wenn die BG dich rausschmeißt, bekommt dein D-Arzt eine Meldung, dass er dich nicht mehr behandeln darf!
Hat er dir das mitgeteilt?
Bringe mal etwas Licht ins Dunkle!

Hallo,

ich bekomme aktuell Krankengeld. (Laut Aussage meiner BG sind sie und mein D-Arzt nicht mehr zuständig und meine Krankenkasse muss eintreten. Die zahlen nun schon eine ganze Zeit, stehen aber wohl mit der BG im engen Kontakt bzgl. Klärung der Zuständigkeiten.)

Ich bin dann zu einem Orthopäden gegangen, weil ich aufgrund des Unfalls immer noch gesundheitliche Probleme hatte. Der Orthopäde hat mich weiterbehandelt und mich bisher weiter krankgeschrieben. Dieser Arzt meinte nun, dass ich es wieder mit meiner Arbeit versuchen sollte. Die Reha-Übungen haben Gott sei Dank auch Verbesserungen bzgl. meines Gelenks gebracht, so dass ich mir auch zutraue, meinen Job wieder größtenteils auszuüben. Ob ich das wirklich schaffe, weiß ich nicht, aber versuchen möchte ich es auf alle Fälle. Ich mag meine Arbeit sehr gerne.

[FONT=&quot]Mein Arzt hat mir empfohlen, meinen Arbeitgeber über meine Einsatzfähigkeit zu informieren, alles andere würde dann "automatisch" passieren. Meinen [FONT=&quot]A[/FONT]rbeitgeber ha[FONT=&quot]tte i[FONT=&quot]ch [/FONT]daraufhin [/FONT][FONT=&quot]angerufen[/FONT]. [FONT=&quot]Nu[/FONT]n kommen die in den nächsten [FONT=&quot]T[/FONT]agen vorbei, um mit mir u.a. über [FONT=&quot]A[/FONT]LG I zu sprechen.[/FONT]
 
Hallo Haustier,

das Problem ist, dass dein AG dich nach einer bestimmten Zeit AU mit KG-Bezug abmelden muss bei der der KK (den SozialV), auch wenn der Arbeitsvertrag nicht gekündigt wurde - jedenfalls ist das das, was ich gelesen / verstanden habe. Ich bin Laie.

Angenommen, ich habe richtig gelesen:
Wenn dein AG dich abmeldet (weil er muss), dann hast du keine KV (Krankenversicherung). Um das zu vermeiden, musst du dich beim AA melden (trotz AU, trotz AVertrag), denn mit den Übergangsleistungen wirst du auch krankenversichert.

Versuche, dich im www schlau zu machen, die Bestimmungen findet man dort.
Ich hoffe natürlich, dass dir auch hier jemand Antworten geben kann, die mit Links zu den entsprecneden Gesetzen oder hilfreichen Suchbegriffen versehen sind, damit du die Auskünfte überprüfen kannst.
Achte darauf, dass dein KV-Schutz bestehen bleibt.

Ich gehe davon aus, dass du gegen die Einstellung des Verletztengelds Widerspruch erhoben hast?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Haustier,

ich finde es schon sehr sonderbar, dass Dich Dein Arbeitgeber bzgl. dieses Themas zuhause besuchen will.... :confused: Das hat Geschmäckle.

Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Wie groß ist Euer Unternehmen? Habt Ihr einen Betriebsrat?

Was aber von Dir immer noch nicht beantwortet wurde, was steht auf den Krankmeldungen bei Dir, Deine KK oder BG? Ist Arbeitsunfall angekreuzt?

Was für Verordnungen bekommst Du für die Physio? Gelbe Zettel (ich glaube die sind auch gelb wenn via KK) oder die großen DIN A4, weiß von der BG?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Haustier,

ich finde es schon sehr sonderbar, dass Dich Dein Arbeitgeber bzgl. dieses Themas zuhause besuchen will.... :confused: Das hat Geschmäckle.

Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Wie groß ist Euer Unternehmen? Habt Ihr einen Betriebsrat?

Was aber von Dir immer noch nicht beantwortet wurde, was steht auf den Krankmeldungen bei Dir, Deine KK oder BG? Ist Arbeitsunfall angekreuzt?

Was für Verordnungen bekommst Du für die Physio? Gelbe Zettel (ich glaube die sind auch gelb wenn via KK) oder die großen DIN A4, weiß von der BG?

Viele Grüße

Kasandra


Update:
Zwischenzeitlich hatte ich Besuch von meinem Arbeitgeber und mir wurde mitgeteilt, dass sie keine Stelle für mich haben. Ich bräuchte gar nicht erscheinen, sie wüssten ja gar nicht was noch machen kann. (Wiedereingliederungsplan ist aber in Arbeit...)
Wenn ich aber nach Ende der Krankmeldung nicht erscheine, bin ich arbeitslos wg. Fristablauf und muss ALGI beantragen.
Ein Betriebsrat ist vorhanden, welcher aber auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber verwiesen hat und keine Unterstützung bietet.
@kassandra:
[FONT=&quot]Es sind gelbe Zettel, meine Krankenkasse steht drauf, angekreutzt ist "Folgebescheingigung" und "ab 7.Woche AU..."
[FONT=&quot]
[FONT=&quot][FONT=&quot]Diese Vorgehensweise [FONT=&quot]kann doch nicht richtig sein, oder? Ich will wieder arbeiten, habe einen gültigen Arbeitsvertrag, den ich aber verliere, weil mein Arbeitg[FONT=&quot]eber [FONT=&quot]angeblich keine Arbeit für mich hat[FONT=&quot] bzw. nicht weiß, w[FONT=&quot]o er mich unterbringen soll.[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
[/FONT][/FONT]
 
Hallo Haustier,

wenn die AU endet und du dich gesund fühlst sowie einen bestehenden Vertrag hast, gehst du zur Arbeit.
Wenn die AU endet und du fühlst dich nicht gesund, dann musst du zum Arzt gehen (möglichst nicht am letzten Tag der AU) und dir eine erneute AU-Bescheinigung geben lassen.

LG
 
das kann nicht deutlich genug betont werden, was HWS-Schaden schreibt!

würdest du nicht am arbeitsplatz erscheinen falls keine au-verlängerung vorliegt, gibst du den besten grund für eine kündigung. so aber bleibt erst mal der arbeitgeber, der es ja scheinbar darauf anlegt, in der pflicht.

mach dir auch gleich über alles notizen, auch über das gespräch mit dem arbeitgeber!

gruss

Sekundant
 
Hallo,

jetzt noch mal ganz genau.

Du hast geschrieben, Du bist ein BG-Unfall.

Bitte beantworte mal folgende Fragen:

1. Ist auf Deiner gelben AU-Meldung - der ARBEITSUNFALL angekreutzt?
2. Bekommst Du Kranken- o. Verletztengeld?
3. Für Phyiotherapie, was für eine Verordnung bekommst Du? Auf einem gelben Zettel oder auf einem großen DIN-A4 Blatt in weiß?

Wenn Deine Firma einen BR hat (den Du wohl total vergessen kannst), bist Du evtl. Mitglied in einer Gewerkschaft?

Wenn ja, dann wende Dich an Deine Gewerkschaft und erhälst kostenfreien Rechtschutz / Rechtsbeistand.

In wie weit stimmt die Aussage des Arbeitgebers, dass Du Deine letzte Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst? Stimmt dieses oder siehst Du Dich noch in der Lage die Tätigkeit auszuüben?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Haustier81,

wir können hier viel herumraten - wir haben keine Einsicht in deine Unterlagen (die solltest du auch nciht öffentlich machen) und sind rechtlich auch nur Laien. Aber du musst dich jetzt schnell informieren.

Ich würde mir Termine machen:
1. Krankenkasse (die können dir wegen Krankengeld/BG Auskunft geben)
2. Rentenversicherung (würdest du EU-Rente bekommen, wenn ja, wieviel)
3. Arbeitsagentur (was hat es mit dem Angebot deines AG auf sich? Solltest du ALG beantragen? Was mit Wiedereingliederung?)
4. Betriebsrat (was hat es mit der Ankündigung deines Arbeitgebers auf sich, dass er keine Stelle für dich mehr habe usw.?)

Lass dir alles so lange erklären, bis du es wirklich verstanden hast!

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, selbst wenn nicht, denke ich, dass es ein guter Schritt wäre, auch einen Termin bei einem guten Anwalt für Arbeitsrecht zu machen. Wenn du jetzt Fehler machst, kann das fatale Auswirkungen auf deine finanzielle Zukunft haben ...

Dein Arbeitger MUSS eine Stelle für dich haben. Schließlich hat er dir nicht gekündigt. Jeder Kranke kann nach seiner Krankheit wiederkommen.

Es scheint mir so, dass er dich ohne Kündigung gerne loswerden würde - denn dann muss er keine Abfindung bezahlen. WEnn du aber noch arbeiten kannst, warum solltest du ihm den Gefallen tun?

Erkundige dich gut - falls die Zeit drängt, auch schnell!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo,

jetzt noch mal ganz genau.

Du hast geschrieben, Du bist ein BG-Unfall.

Bitte beantworte mal folgende Fragen:

1. Ist auf Deiner gelben AU-Meldung - der ARBEITSUNFALL angekreutzt?
2. Bekommst Du Kranken- o. Verletztengeld?
3. Für Phyiotherapie, was für eine Verordnung bekommst Du? Auf einem gelben Zettel oder auf einem großen DIN-A4 Blatt in weiß?

Wenn Deine Firma einen BR hat (den Du wohl total vergessen kannst), bist Du evtl. Mitglied in einer Gewerkschaft?

Wenn ja, dann wende Dich an Deine Gewerkschaft und erhälst kostenfreien Rechtschutz / Rechtsbeistand.

In wie weit stimmt die Aussage des Arbeitgebers, dass Du Deine letzte Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst? Stimmt dieses oder siehst Du Dich noch in der Lage die Tätigkeit auszuüben?

Viele Grüße

Kasandra
Hallo Kasandra,

also habe noch mal in meinen Unterlagen geschaut, um deine Fragen zu beantworten:

1. AU-Meldung: Arbeitsunfall ist nicht angekreuzt
2. Ich bekomme Krankengeld. Meine Krankenkasse hat mir ein Schreiben geschickt, in dem das Ende der Zahlung angekündigt wird.
3 Physiotherapie: ein weißer Zettel, jedoch nicht im DIN-A4-Format (ein wenig kleiner). Gelb war der definitiv aber nicht. (Ich meine, dass ich mehrere Zettel erhalten habe, u.a auch einen rosafarbenen?)

In der Gerwerkschaft bin ich und werde mit denen so schnell es geht, in Verbindung treten.

[FONT=&quot]Ob ich meinen alten Job wieder ausüben kann? Aktuell würde ich sagen, zu 90% ja. Der Arzt hat mich wieder arbeitsfähig geschrieben und ich versuche den Job zu machen.

[FONT=&quot][FONT=&quot]V[/FONT]ielen Dank für eure bisherigen [FONT=&quot]A[/FONT]nt[FONT=&quot]worten. [FONT=&quot]F[/FONT]in[FONT=&quot]d[/FONT]e [FONT=&quot]ic[/FONT]h klasse, wie einem hi[FONT=&quot]e[/FONT]r geholfen wird!

[FONT=&quot]haustier81[/FONT]
[/FONT][/FONT]
[/FONT]
 
Hallo,

meine Fragen sind wegen Deinem Hinweis gekommen:

"Die BG ist involviert; ein endgültiges Ergebnis bzgl. körperlichen Einschränkung liegt aber noch nicht abschließend vor."
Somit ist / war nicht klar, wer momentan so wirklich die Kosten für Dich trägt.

Warum ist die Sache mit der BG noch nicht geklärt? Woran liegt es?
Sind ja nun schon 18 Monate herum.

Viele Grüße

Kasandra
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=34426#ixzz4233TS7UC
 
Hallo,

meine Fragen sind wegen Deinem Hinweis gekommen:

"Die BG ist involviert; ein endgültiges Ergebnis bzgl. körperlichen Einschränkung liegt aber noch nicht abschließend vor."
Somit ist / war nicht klar, wer momentan so wirklich die Kosten für Dich trägt.

Warum ist die Sache mit der BG noch nicht geklärt? Woran liegt es?
Sind ja nun schon 18 Monate herum.

Viele Grüße

Kasandra

Ich hatte bzgl. der MdE Widerspruch eingelegt, da aufgrund des Arbeitsunfalls eine Beeinträchtigung zurückbleiben wird, aber die BG das anders sah. Auf Wunsch der BG habe ich weitere ärtzliche Unterlagen eingereicht. Vergangene Woche habe ich mit der BG gesprochen um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Die teilten mir mit, dass mein Fall in Bearbeitung ist und es noch ein bißchen dauern würde bis deren Ergebnis vorliegt. Ob nun mit "ein wenig Zeit" 3 Tage oder 4 Wochen gemeint war, konnte man mir keine Antwort geben. Das könnten Sie nicht abschätzen. Vielleicht benötigen Sie auch noch weitere Unterlagen. (Ich frag´mich bloß was. Die haben schon so viele Unterlagen von mir, meiner Krankenkasse usw. erhalten...)
 
Hallo Haustier,

Du brauchst nicht alles zu zitieren, sondern einfach nur zu schreiben "Hallo xy", dann weiß jeder, auf welchen Beitrag Du Dich beziehst.

Also, wenn Du schon eine MdE hast, dann wundere ich mich doch sehr darüber, dass Du angeblich die AU mit dem Hinweis BG-Unfall erhälst, die Rezepte für Physio wohl nicht zu Lasten der BG und Du von der KK statt Verletztengeld Krankengeld erhälst.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder Du blickst noch nicht richtig durch bei dem System oder Du bindest uns einen Bären auf.

Und, mit der BG telefoniert man nicht, man schreibt sich mit ihr. Hast ja Mail.

Viele Grüße

Kasandra
 
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