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Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Berufsgenossenschaft

Hallo Leute

nun bin ich der ganzen Sache doch nicht weiter nachgegangen.

Leider.

Meine Neurologin schlug vor mir eine Vorstellung bei der Uniklinik Eppendorf, Hamburg mit der Fragestellung "Schwindel posttraumatisch" vor.

Den Ansatz fand ich gut.

Nun steht der Termin bevor, aber ich bin gerade längerfristig krank "out of order" nach Sprunggelenksfraktur und aktuell Verdacht auf CRPS.

Auch dass ich gefallen bin hat mit meinen Gleichgewichtsstörungen zu tun. Aber bekomme ich das wirklich anerkannt?

Weiß gerade nicht, wie und was zuerst machen.

Mächtig Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Habt Ihr Tipps?

Liebe Grüße
**********
 
Hallo **********,

warst du im Februar beim Orthopäden wegen der Sprunggelenksverletzung?

Dann erklärt sich für mich, dass die BG die Behandlungskosten nicht übernommen hat.

Ich verstehe es so:
Vor vielen Jahren (wann war das?) hattest du einen Arbeitsunfall, in dessen Folge die BG dir ein paar Jahre lang Verletztenrente/Unfallrente gezahlt und dir unfallbedingte Schwerhörigkeit anerkannt hat. (Ich habe es vergessen: Wurde ein SHT anerkannt?)
Nach der Versorgung mit einem Hörgerat, für dessen Kosten sich die BG weiter zuständig erklärt, wurde dir die Verletztenrente gestrichen.

Frage dazu: Welche MdE wurde festgestellt? 0% werden es vermutlich nivht sein, sind es nun nur noch 10%? Dazu müsstest du in deinen Unterlagen einen Bescheid der BG haben.

Den weiteren Verlauf deiner Geschichte verstehe ich so:
Du hast es damals hingenommen, dass die BG sich für weitere Behandlungen nicht zuständig erklärt. - Du warst aber weiter in neurologischer, augenärztlicher etc. Behandlung, wenn ich das richtig verstehe. - Die Kosten hat deine Krankenkasse getragen.

Deine gesundheitlichen Probleme haben im weiteren Verlauf zugenommen: Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen und mehr.
Diese Probleme hast du der BG bisher noch nicht als "Verschlechterungsantrag" (siehe Beginn dieses Threads) gemeldet.
Also ist bisher weder beantragt noch durch die BG geprüft oder gar anerkannt, dass Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen eine Folge des anerkannten Unfalls sind.

Du hast dir dann eine Sprunggelenksverletzung zugezogen. (Wann war das? 2017?)
Ich vermute, du bist wegen des Schwindels gestürzt. Richtig? Wenn ja, dann wäre die Sprunggelenksverletzung indirekte Folge des Schwindels.

Um die Sprunggelenksverletzung durch die BG anerkannt zu bekommen, muss erst einmal der Schwindel als Folge bzw Verschlechterung des anerkannten Unfalls anerkannt werden.

Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.

Wenn ich soweit alles richtig verstanden habe, dann scheint mir folgender Weg richtig:
Mit den Befunden von Neurologie, HNO, Augenarzt einen Antrag auf Verschlechterung stellen (lies am Anfang des Threads nach, wie es richtig heißt, da haben es die anderen dir genau erklärt).
Es muss posttraumatischer Schwindel mit Sehstörungen und den ganzen damit verbundenen Phänomenen als weitere Unfallfolge bzw Verschlechterung beantragt werden.
Du hast viele Befunde, wenn ich das richtig verstehe, die das stützen. Das sieht gar nicht so schlecht aus.
Es mag sein, dass einiges nicht stimmig zu sein scheint im zeitlichen Auftreten der Phänomene, aber das sollte dich nicht davon abhalten, den Antrag einzureichen!

Das, was nicht stimmig ist, muss natürlich durchdacht werden, du hast ja schon einen Ansatzpunkt.
[Ich kenne es so, dass gerade bei diesen diffusen Phänomenen die Zuordnung schwierig ist: Ist mir übel vor Schmerzen? oder: Ist mir übel als Folge von Schwindel? Verstärken sich die Schmerzen durch z.B. Erschütterungen? oder: Verstärken die Erschütterungen meinen Schwindel und dieser führt zu Schmerzen? - Es ist gar nicht so einfach, das genau zu bestimmen. Wenn Medis genommen werden, wird es noch schwieriger: Bin ich benommen vor Schwindel? oder Bin ich benommen von den Medis?]

Da du vermutlich nicht wegen der anerkannten Schwerhörigkeit gestürzt bist, sondern wegen des Schwindels, der bei der BG nicht bekannt / anerkannt ist, konnte die Sprunggelenksverletzung, also die orthopädische Behandlung (und die evtl. Folge CRPS) bisher m.A.n. nicht von der BG übernommen werden.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S.
Ist es wegen Fußverletzung und CRPS wirklich unmöglich, den Termin in Eppendorf wahrzunehmen?
Ich halte den Vorschlag und die Unterstützung der Neurologin für gut. Wurdest du an einen speziellen Prof überwiesen oder nur allgemein an die Neurologie UKE? Magst du den Namen nennen, falls es einen gibt?
P.P.S.
Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung hast du bisher nicht gestellt, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ja, Du bist ja gut.

Also, ich habe Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt und keine rechte Reaktion erreicht, bevor ich die Sprunggelenksfraktur hatte. Da ging es mir um Schwindel, Gang-und Standunsicherheit und Gleichgewichtsstörungen, sowie Sehstörungen, zunehmende Konzentrationsprobleme und chronisches Schmerzsyndrom usw. .

Die Fraktur und möglicherweise CRPS sind aus meiner Sicht Folge von Schwindel/ Gleichgewichtsstörungen. Mit der Gipsschiene bin ich leider auch ein paar Mal gestürzt und habe ich ein "Semmeln auf den Knöchel" nicht verhindern können.

Ich schreibe mehr zu Deinen Fragen, dafür brauche ich ein bisschen mehr Zeit.

Einen Schwrbehindertenausweis habe ich mit 50%.

Erstmal einen schönen Sonntag und liebe Grüße
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Hallo HWS - Schaden

ich habe Dir eine private Nachricht gesendet.
Leider konnte ich nur den ersten Teil schicken.
Da kommt noch was nach.

Liebe Grüße
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Hallo **********,

ich habe dir geantwortet.
Es ist besser, viel davon im Forum zu schreiben, nicht unbedingt Namen und nichts, was du nicht willst, aber über PNs alleine wirst du nicht weiterkommen, zumal die begrenzt sind (alle xxxx Minuten eine) als Nicht-Sponsor.

Du kannst auch Dinge leicht verändern, wenn damit die Sache selber nicht unklar wird oder keine aktuelle Fristen damit zusammenhängen, zB statt Mai 1998 schreibst du März 1998 oder lediglich 1998 ... auch das macht es möglichen Maulwürfen nicht einfacher.

Mein Eindruck ist, dass du den ganzen Ablauf ab erstem Unfall vor über 20 Jahren bis zum Schwindel heute nicht klar hast.
Fang doch mal mit dem ersten Unfall vor ü 20 J an, was war das für ein Unfall? Wie war der Ablauf, inwiefern war der Kopf betroffen? Wir wissen: Es resultierte daraus langfristig eine Schwerhörigkeit mit MdE unter 20 (keine Unfallrente mehr seit Hörgerät).

Der Ablauf ab Erstunfall muss deutlich werden, auch welche Verletzungen damals dokumentiert wurden. Daraus muss das Heutige abgeleitet werden können, wenn die BG ihre Zuständigkeit heute für den Fuß (Unfall wegen Schwindel, Gleichgewichtsstörung) erklären soll. Das durchzusetzen ist nicht einfach, wenn nicht alles lückenlos ist. Aber unmöglich ist es vermutlich auch nicht. Du brauchst die Unterlagen ab Erstunfall, soweit du sie noch zusammensammeln kannst.

LG
 
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