beginner01
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- 3 Apr. 2017
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- 7
Hallo,
ich habe den Fall, dass von der BG eine Witwenrente (Ableben in Folge eines Unfalls) in Höhe von ca. 950 EUR (Unfallrente) gezahlt wird.
Auf Grund einer JAV von ca. 28TEUR ergibt sich für die Witwe ein Grenzbetrag von 1000 EUR unter Berücksichtigung der großen Witwenrente (Faktor 0,6).
Die Leistungen der DRV wurden mit 750 EUR angegeben.
Es kommt, wie es kommen muss :-(. Auf Grund des niedrigen Grenzbetrags wird die DRV-Rente auf 50 EUR [= DRV-Rente - ((Unfallrente + DRV-Rente) - Grenzbetrag) = 750 - ((950 + 750) - 1000) = 50] zusammengekürzt.
Ist das so in Ordnung bzw. sind die Gesetze so, dass die Anrechnung so sein kann?
Verstehe ich das richtig, dass die Rentenzahlung stets durch den JAV gedeckelt wäre? D. h. wenn die BG z. B. 100 EUR weniger gezahlt hätte, dann wären diese 100 EUR von der DRV gezahlt worden, aber halt nicht mehr?
Die DRV-Witwenrente ist dann ja wohl "für den Eimer", richtig?
Ist die Kürzung eigentlich eine Folge des doch sehr niedrigen JAV (bedingt durch die BU in sehr jungen Jahren, aber nach Abschluss der Lehre)?
Fragen, Fragen, Fragen, ...
Vielleicht gibt es ja eine/n mit einer ähnlichen Situation und weiß die Anrechnung zu erklären.
LG beginner01
ich habe den Fall, dass von der BG eine Witwenrente (Ableben in Folge eines Unfalls) in Höhe von ca. 950 EUR (Unfallrente) gezahlt wird.
Auf Grund einer JAV von ca. 28TEUR ergibt sich für die Witwe ein Grenzbetrag von 1000 EUR unter Berücksichtigung der großen Witwenrente (Faktor 0,6).
Die Leistungen der DRV wurden mit 750 EUR angegeben.
Es kommt, wie es kommen muss :-(. Auf Grund des niedrigen Grenzbetrags wird die DRV-Rente auf 50 EUR [= DRV-Rente - ((Unfallrente + DRV-Rente) - Grenzbetrag) = 750 - ((950 + 750) - 1000) = 50] zusammengekürzt.
Ist das so in Ordnung bzw. sind die Gesetze so, dass die Anrechnung so sein kann?
Verstehe ich das richtig, dass die Rentenzahlung stets durch den JAV gedeckelt wäre? D. h. wenn die BG z. B. 100 EUR weniger gezahlt hätte, dann wären diese 100 EUR von der DRV gezahlt worden, aber halt nicht mehr?
Die DRV-Witwenrente ist dann ja wohl "für den Eimer", richtig?
Ist die Kürzung eigentlich eine Folge des doch sehr niedrigen JAV (bedingt durch die BU in sehr jungen Jahren, aber nach Abschluss der Lehre)?
Fragen, Fragen, Fragen, ...
Vielleicht gibt es ja eine/n mit einer ähnlichen Situation und weiß die Anrechnung zu erklären.
LG beginner01