• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anforderungen zur Erwerbsminderungsrente

Hallo ich wollte damit sagen, dass Gutachter sehr selten eine Teilrente genehmigen.
Ich habe Gutachter kennen gelernt die haben noch nie eine genehmigt obwohl es voll gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich kenne Leute, die haben erst eine Teilrente, nat. nicht genehmigt bekommen, haben Job kündigen müssen, weil sie auch TZ nicht mehr konnten....haben nach ca 1 Jahr eine Volle EM Rente beantragt und sofort bewilligt bekommen...ich kann die Logik nicht verstehen aber es läuft öfters so...:(
 
Hallo,

also die Rentenversicherung will das ich eine Arbeit annehme( selbst gesucht) wo ich jetzt etwas Bauch schmerzen dabei habe, da der AG die Leistungen zur Teilhabe will und etwas über die richtige Arbeit verschweigt.
Rechsanwältin sagt ich soll erst mal in dem Job bleiben, den ich gesundheitlich nicht ausüben dürfte, jedoch noch mache wegen Angst arbeitslos zu sein.
Rentenversicherung will weder Umschulung noch anderes zahlen, obwohl das Gutachten vorliegt und Empfehlungen des BFW.
Danach habe ich im Test beim BFW den kaufmännischen Test nicht bestanden, darf aber laut Arzt nichts anderes machen( sitzende Tätigkeit).
Darauf hin dachte ich naja wenn du keine Umschulung bekommst und sonst nichts anderes machen kannst, dann müßten die ja Rente zahlen.
Arbeitsamt sagt nun wieder neue Arbeit mit Förderung annehmen, ein halbes Jahr durch ziehen und dann Umschulung übers Arbeitsamt.
Ich muß eine Entscheidung treffen.
Arbeite jetzt als Reinigungskraft in der Reha.
Aber mein neuer AG ließ verlauten das ich bei ihm mit Treppenhäuser reinige, obwohl er mich als etwas anderes einstellen will.
Bitte helft mir

Soll ich annehmen oder den Job weiter machen und dann

LG Kerstin
 
erneut Antrag stellen?

Hallo ihr Lieben,
wollte mich mal wieder melden.
Hatte ja schon mal Antrag auf EMR gestellt. Leztes GA im Februar 2012 vom Sozialgericht angewiesen war für mich ein Schlag,
bin acht Std. arbeitsfähig, auch als Verkäuferin im Schichtsystem für leichte bis mittelschwere Arbeiten, nicht über Kopf,
nicht in Kälte und Nässe, nicht in Zwangshaltung und mit gehen und sitzen.
Wo gibt es diese Firma, wo ich wünsch dir was arbeiten kann?
Trotz CRPS im Fuß seit 2009 und HWS-OP 2010.
Nach jedem GA war ich gesünder, trotz Schmerzen, Beschwerden und Einschränkungen.
Da mein Anwalt kein posetives Ergebnis sah (untätig), gab es keinen Widerspruch und die Akte wurde geschlossen.
Da ich seit Sommer wieder vermehrt Kopf-, Schulter- und Nackenpropleme ,Schmerzen habe, ohne Schmerzmittel nicht über den Tag komme,
hat der Schmerzarzt mich erneut zum CD und Neurochirurgen überwiesen.
Mit dem Ergebnis der nächste Wirbel bereitet die Probleme und sollte in nächster Zeit (je nach Ausfallerscheinungen von Hand, Fuß usw.) operiert werden.
Ich habe Probleme mehr als zwei Std. zu sitzen und mich zu konzentrieren.
Aber fehlt auch das Geld, da ein Verdienst nicht reicht und AGL2 nicht bekomme.

Ich möchte erneut einen Antrag auf EMR stellen, aber:
Muß eine bestimmte Zeit zwischen den Anträgen sein?
Muß ich die alten Unterlagen mit abgeben oder?

Vielen Dank für eure Antworten.
Jetzt muß ich mich erst mal hinlegen, habe das Gefühl einen Sandsack auf den Schultern zu tragen.

Liebe Grüße enileve
 
Wann Beginn

Ich bin etwas ratlos und hoffe, mir kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Arbeitsunfall im Sommer 2014. Noch Verletztengeld. Dieses sollte Ende des Jahres 2015 schon einmal eingestellt werden. Arzt und Therapeut schrieben aber, es sei bis dann und dann noch damit zu rechnen, dass ich zurück in den Beruf kann. War auch der Plan. Verletztengeld wird weiter gezahlt.
Verschärfung des Problems Ende Dezember 2015 durch schwere Retraumatisierung. Therapeutin und Arzt gehen seitdem davon aus, dass mit einer Arbeitsfähigkeit auch einer Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu rechnen ist. Rehatauglichkeit besteht laut Arzt nicht. Da die BG aktuell Berichte angefordert hat, wird nun die Einstellung Verletztengeld kommen.
Wenn ich EU - Rente beantrage, wann ist dann der Rentenbeginn?
Ich würde denken Ende Dezember 2015. Dann plus 7 Monate, ergibt Juli 2016.
liege ich da richtig? Oder kann sogar der Sommer 2014 gelten ( was echt doof wäre).
Danke für Eure Hilfe!
 
Renteneintriet

Hallo Hella,

ich beziehe seit 2008 die volle EMR. Ich kann Dir nur empfehlen, den Rentenbeginn so spät wie möglich zu wählen. Wenn Dir von der DRV. einen Rentenanspruch bewilligtst wurde, wirst Du gefragt, ab wann Deine Rente gezahlt werden soll (Unfalltag oder Rentenantragsstellung).
Hierbei zählt jeder Monat für den Du Beiträge für die DVR. gezahlt hast.

LG. Pit
 
Ja. Genau. Darum geht es mir. Ich hoffe, ich kann es mir wirklich aussuchen.
Meine größte Angst ist, dass es vordatiert wird.
Liebe Grüße
 
Hallo hella,

schau dir mal den Antrag an: http://www.deutsche-rentenversicher...ge/_pdf/R0100.pdf?__blob=publicationFile&v=35
Dort setzt du ein Datum ein.
Auch die anderen Formulare für den Antrag findest du hier: http://www.deutsche-rentenversicher...ces/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0100.html

Hilfreich die Infos dieser Seite: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/...alt.html?nn=277908&docId=373450&notFirst=true
Für dich interessant vielleicht daraus dies:
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für drei Jahre befristet geleistet.
Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.​
und
Renten wegen Erwerbsminderung werden unbefristet erbracht, wenn der Rentenanspruch allein medizinisch bedingt ist und eine Besserung des Gesundheitszustandes „unwahrscheinlich“ ist. Hiervon ist auch nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Wird der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung eingereicht, wird die unbefristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Nach Ablauf von drei Monaten zahlt die Rentenversicherung erst vom Antragsmonat an.​

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Klage wegen EMR bei DRV

Hallo an alle,

ich hänge meine Frage einfach mal hier an, nachdem ich durch die vielen Beiträge zu diesem Thema erst recht verwirrt bin.


Im Jahr 2015 musste ich vom Jobcenter aus einen Antrag auf volle bzw. teilweise EMR stelle, nachdem ich seit ein paar Jahren durchgängig eine AU erhielt und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.

Beim Jobcenter wurden nur meine Probleme bezüglich meiner drei Schulunfälle und eines Sportunfalles angegeben, was denen auch vollkommen ausreichend war.

Beim ärztlichen Termin hatte ich also 10 Jahre Unfalldokumentation dabei - ich ging da sehr blauäugig rein, ja ich weiß...

Nun wurde dieser Antrag unbegründet abgelehnt. Schrieb einen Widerspruch mit dem Hinweis, dass eine Ablehnung meines Rentenantragen begründet werden muss - und erhielt dann dieses Jahr einen Widerspruchsbescheid mit der Begründung, dass ich 6 Stunden/ Tag arbeiten könne und aus meinen ganzen "Kniediagnosen" wurde folgendes gezaubert:

- Kniebinnenschäden nach mehreren Schulsportunfällen
- Anpassungsstörung nach mehrfachen Verletzungen


Ich hatte im Jahr 2014 über meine UK auch mal eine dreiwöchige Reha, die zu einer Verschlechterung führte. Dort ist aber auch geschrieben, dass eine MdE in rentenberechtigter Höhe verblieben ist.

So.... wie gehe ich denn da nun vor? Pit13 hatte da ja ein ganz schön "krasses" Muster geschrieben; aber das ist wohl nicht auf die Klage bezogen, oder?


Da ich von niemandem Leistungen erhalte, habe ich folglich auch kein Geld für einen Anwalt, weshalb ich da alleine durch muss. Es besteht auch kein Anspruch auf Beratungshilfeschein oder ähnliches.

Wer ist so freundlich und erklärt mir, wie er/sie diese Klageschrift angegangen ist?

Ich habe aufgrund von vielen Jahren häuslicher Gewalt noch andere Diagnosen, also meine Einschränkungen sind nicht nur durch die Schulunfälle bedingt.



Herzlichen Dank im Voraus

Divenire
 
Hallo Divenire,

ich bin absolut kein Experte in Sachen EMR etc.

Aber soviel ich weiß, gibt es nur einen Anspruch von der DRV wenn man überhaupt erstmal etwas eingezahlt hat.

Dann werden Entgeltpunke und Beitragszeiten etc. ermittelt.

Da Du, so wie ich es verstehe, noch nie überhaupt etwas in die Rentenkasse eingezahlt hast, steht Dir m. E. weder eine Rente noch ein ALG zu.

Was mir als Kostenträger dazu noch einfällt ist die MdE-Rente (Schülerbasis) der UK sowie Hartz4.

Hast Du mal Hartz4 beantragt?

Und noch eine Frage, wir wissen nicht wie alt Du bist? Bekommen Deine Eltern noch das sogn. Kindergeld? Dieses steht Dir dann zu.

@ all, wie bewertet ihr meine Antwort? Liege ich falsch o. richtig? Ich bin wirklich nicht so fit in diesem Thema. Versuche nur mit meinem "Halbwissen" zu denken.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, hallo Divenire,

es ist schwierig, etwas dazu zu sagen, eben weil wir nichts wissen.

Du schreibst, dass Du von niemanden Leistungen erhälst. Wovon aber lebst Du dann? Bekommst Du Unterhalt von Deinen Eltern?

Und wieso meinst Du, keinen Anspruch auf Beratungshilfe zu haben?
Du könntest zu einem Sozialverband gehen. Ja, auch das kostet > 5/6 Euro im Monat und Du bekommst Rechtsberatung + Anwalt bei Gericht.

LG Christiane
 
Kurze Zusammenfassung

Hallo Kasandra, Hallo Christiane17 :)

Okay, das sind sehr private Fragen ;)

Ich versuch das mal kurz zusammen zu fassen:

Ich hatte ja als Teenager mehrere Schulunfälle und bin immer noch in Behandlung. Durch meine Körperbehinderungen kam es zu Hause zu vermehrt häuslicher Gewalt, zuletzt vor einem Jahr. Habe in den Zeiten, in denen es meine Unfallverletzungen zuließen, während der Schulzeit alleine gelebt. Da ich aber nicht mehr Gehen/Stehen geschweige denn mich selbst versorgen konnte, musste ich wieder bei den Eltern einziehen.

Ich hätte zwar wieder eine eigene Wohnung über ALG2 erhalten, jedoch keine Haushaltshilfe mit der Begründung "jeder hat doch genug Freunde, die für einen einkaufen, kochen, putzen, waschen etc.". Mein Freund durfte bezüglich des ALG2 nicht bei mir einziehen, musste dann aber wegen der Arbeit wieder ins Heimatland.

Somit bin ich nun zu meinem Freund gezogen. Seine Eltern "füttern mich durch" und nehmen mir den Haushalt ab, also das, was ich eben nicht kann, und unterstützen mich im Alltag. Da ich kein Einkommen habe, erhalte ich auch keinen Wohnsitz. Da ich Unfallverletzungen habe, die man nicht leugnen kann, erhalte ich auch keine Krankenversicherung. Da ich nirgendwo wohnhaft angemeldet bin, erhalte ich auch keine Leistungen. (Nein, in Deutschland anmelden geht nicht, da ich die KV nicht zahlen kann und diese dann nier hier gelten würde).

Die DRV wird schon geprüft haben, ob ich Anspruch habe (also ob ich die 5 Jahre voll habe, was aber sehr wahrscheinlich ist). Hiervon steht auch nichts auf dem Widerspruchsbescheid.

Meine UK weigert sich bezüglich meiner Schülerunfallrente und ich weiß nicht mal wieso. Das Gutachten, welches nach 10 Jahren endlich erstellt wurde, wurde als "nicht verwertbar" deklariert - ohne weitere Begründung.

Nein, meine Eltern zahlen nichts und ich habe auch keinen Kontakt.


Also geht es mir eigentlich wirklich nur darum, wie ich meine Klageschrift bezüglich der Diagnosen etc. richtig verfasse ;)


Liebe Grüße
Divenire
 
Top