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2. wirtschaftlicher Totalschaden

derosa

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Registriert seit
3 März 2008
Beiträge
3,408
Ort
Niedersachsen
Hallo,

mein Onkel hatte am 02.01. einen Unfall mit seinem Wagen, bei dem das Auto aufgrund von Blitzeis über die Leitplanke katapultiert wurde. Wie ein Wunder blieb er unverletzt. Das Auto ist hin.

Bereits im September ist ihm ein anderer in die rechte Seite gefahren. Wirtschaftlicher Totalschaden, weil der Passat 13 Jahre alt war. Die gegnerische Versicherung speiste ihn mit 2.400 Euro Restwert ab.

Mein Onkel wollte das Auto behalten und steckte 4.800 € rein.

Der Wagen war vollkasoversichert und seine Versicherung will 2.300 € zahlen.

Hat so ein Fahrzeug wirklich nur den Zeitwert oder kann er die Versicherung an seinen vorherigen Zuzahlungen "beteiligen"

Muss er die Standgebühr beim ADAC bezahlen, da die Versicherung das Gutachten, welches die haben erstellen lassen, noch immer nicht rausschickt? Für die Verzögerung kann ja mein Onkel nichts. Der ADAC will sich erst nach Zugang des Gutachtens entscheiden, ob sie den Passat übernehmen.

Viele Grüße
Derosa
 
Unfallschaden

Hallo Derosa,

"...Bereits im September ist ihm ein anderer in die rechte Seite gefahren. Wirtschaftlicher Totalschaden, weil der Passat 13 Jahre alt war. Die gegnerische Versicherung speiste ihn mit 2.400 Euro Restwert ab..."

Die Versicherung zahlt den "Wiederbeschaffungswert" minus "Restwert" beim Totalschadenfall. In dem Fall ist die Reparatur teurer, als die Wiederbeschaffung eines "gleichwertigen" Fahrzeuges auf dem seriösen regionalen Markt.

Deshalb meine Frage dazu? Was stand im Schadengutachten?

"...Mein Onkel wollte das Auto behalten und steckte 4.800 € rein..."

Dann hat doch Dein Onkel eine Rechnung davon. Dieser Nachweis fließt mit ein in die neue Wiederbeschaffungswertermittlung.

"...Der Wagen war vollkasoversichert und seine Versicherung will 2.300 € zahlen..."


Darüber bin ich doch etwas erstaunt. Ein 13 Jahre altes Auto Vollkaskoversichert. Das ist extrem selten. Aber na gut.

"...Hat so ein Fahrzeug wirklich nur den Zeitwert oder kann er die Versicherung an seinen vorherigen Zuzahlungen "beteiligen"..."

Auch im Vollkaskofall gilt der Wiederbeschaffungswert. Und der ist klar definiert.

"...Muss er die Standgebühr beim ADAC bezahlen, da die Versicherung das Gutachten, welches die haben erstellen lassen, noch immer nicht rausschickt? Für die Verzögerung kann ja mein Onkel nichts. Der ADAC will sich erst nach Zugang des Gutachtens entscheiden, ob sie den Passat übernehmen..."

In dem Fall würde ich schlichtweg das Fahrzeug einem Restwertaufkäufer anbieten und es beim ADAC abholen lassen, um vor allem auch die Standgebühren zu minimieren. Ein Rückhalterecht haben sie nur so lange die Standgebühren nicht bezahlt wurden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Vieeeelen Dank, Rekobär.:)

Das mit der Vollkasko kommt bei älteren Leuten scheinbar öfter vor. Ist nicht der einzige Fall, den ich kenne.

Jetzt werde ich mich mit der Versicherung meines Onkels in Verbindung setzen. Mal sehen, wie die reagieren. Da ich selber ein altes Auto fahre, hatte ich das mit dem "gleichwertigen Fahrzeug" im Hinterkopf, wusste aber nicht, wie man das richtig bezeichnet.

Warst du bei den Verkehrsgerichtstagen?

Herzliche Grüße
Derosa
 
Hallo,

Das mit der Vollkasko kommt bei älteren Leuten scheinbar öfter vor. Ist nicht der einzige Fall, den ich kenne.

;-) Was sind denn "ältere Leute"?

Mein Kfz habe ich schweren Herzens aufgegeben, es hätte bis zum Oldtimer-Kennzeichen nicht mehr lang gedauert, aber das Stehen beim Warten auf meine gesundheitliche Besserung (" Ich werde wieder fahren können."), war keine Verbesserung des Zustands (Nichtgaragenwagen).
Mein Kfz war auch vollkaskoversichert, einst wegen 'Wildwechsel' auf einer meiner Strecken.

:confused: Bin ich schon alt? Scheint so. ;-)

Liebe Grüße,
nicht so ernst nehmen, die Frage, @derosa.

Zum Thema: Kann man die reingesteckten €€ bei letzter Reparatur geltend machen, habe ich das richtig verstanden, @Rekobär? Oder das, was Differenz ist zum dem was Vollkasko zahlt evtl.?
 
Hallo HWS,

deshalb habe ich ja auch "ältere Leute" geschrieben. Mein Onkel ist nun mal älter als ich;)

So weit ich es in Erinnerung habe, muss die Versicherung einem nachweisen, dass man ein gleichwertiges Fahrzeug für ihre "Billigabspeisung" bekommt. Was in diesem Fall kaum möglich sein wird . Mein Onkel hat die rechte Seite, komplett in seiner VW-Werkstatt reparieren lassen.

Mir ist das mit dem gleichwertigen Fahrzeug nur im "Hinterstübchen" geblieben, weil ich vor meinem Unfall meinen Golf II zum Oldtimer machen wollte. Den konnte ich nur leider nicht ohne Servolenkung mit meiner Sudeckhand gefahrlos fahren. Trauer dem Wagen noch immer hinterher...

Aber mal sehen, was Rekobär antwortet.

Ist mir klar, dass die Versicherung nicht zu 100% die Reparaturkosten von vor einem halben Jahr anerkennen wird, aber 0%? Der Passat wurde eindeutig aufgewertet, gegenüber anderen gleichaltrigen.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Derosa,

dein Onkel war zwar etwas über die 130 % Regelung der Reperaturkosten hinaus:D
Dadurch war sicher der Kfz- Wert nach der Reperatur höher ( Schwacke-Liste).
Ich würde versuchen, dies der Versicherung klar zu machen!

Mal sehen, was Reko dazu sagt?

Ey, ich hab auf dem 10 jährigen VW auch noch Vollkasko- sollte ich die Kiste schrotten ( Schnee, Wild, etc. kann ich mir vom Restwert noch ein vernünftiges Auto leisten):rolleyes:

LG
Aramis
 
Gleichwertiges Fahrzeug

Hallo Derosa, Hall HWS-Schaden, Hallo Aramais,

die Wiederherstellung eines Unfallfahrzeuges steigert natürlich den Wiederbeschaffungswert. In wie weit er gesteigert wird, muss der Sachverständige beurteilen.

Oldtimer sind noch mal eine extra Sache. Wenn ein Oldtimer restauriert wird und es gibt von der Restauration eine lückenlose Dokumentation, wird danach der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Oldtimer werden meistens auch Vollkaskoversichert. Und als Grundlage der Berechnung der Versicherungsprämie dient dann das Wertgutachten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Ich denke schon das der Wert auf jeden Fall gesteigert werden sollte aber das hängt natürlich immer vom individuellen Fall und der Abwicklung ab
 
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