Grüß Dich, Arazu!
Zu Deinen Fragen:
A Brauche ich einen Verkehrs- oder Schadensrechtsanwalt?
01
Ohne Anwalt ist Dein Untergang garantiert.
02
Es kommt nicht so arg darauf an, ob der RA Fachanwalt für Verkehrsrecht ist (oder Versicherungsrecht), denn: Diese Zusatzausbildung ist nicht sonderlich umfangreich: 160 Stunden Theorie! Es entspricht also nicht den 5 Jahren Fortbildung des Arztes zum Facharzt.
Wichtig ist dagegen, dass er solche Fälle gerne bearbeitet.
03
Teste ihn: Bitte ihn erst um eine halbe Stunde Beratung, unterschreibe dort nichts, schlimmstenfalls bezahle die Beratung (nicht allzu teuer) und frage dabei: Wie werden denn die ganzen Verletzungen aufgeklärt und begutachtet? Kommt als Antwort: "Da machen Sie eine Schweigepflichtsentbindung, damit die Ärzte der Verischerung sagen dürfen, was los war, die Versicherung prüft das dann und leitet, wenn nötig, auch eine Begutachtung durch", dann wissen wir: Der macht es so die so viele: Nämlich falsch. Die Versicherung wird medizinisch rumsuchen, bis sie endlich meint eine Ausrede gefunden zu haben, und dann geht der Rolladen runter. Diese Methode ist schlicht gefährlich.
04
Vielleicht, dass Du mal bei Unfallopferverbänden nachfragst (z.B. beim Unfallopfer-Bayern e.V.).
05
ISLÄNDERS WARNBLINKER: Rücke nie, nie, nie Unterlagen heraus, wenn Du keine Kopie davon hast. Das gilt ausnahmslos und deswegen für Anwälte auch!
(B)
Wie kann ich Haushaltsführungsschaden nachweisen?
Das ist ein lösbares Problem.
01
Zuerst müssen wir die Lage aufklären: Was ist alles eingeschränkt, wie war der Heilverlauf über die Jahre hinweg? Das muss man so oder so machen, schon wegen des Schmerzensgeldes (das man dann zunächst mal hernimmt, um damit die "Kriegskasse zu füllen!").
02
Dann braucht man für eine erste Peilung, wie die Wohnfläche ist, wie groß ein Garten, wie sind die Haushaltsgewohnheiten (Küche als "Büchsenwarmmacherei" im Schnellbetrieb oder mit selbst gemachter Nachspeise?), ob und in welchem Umfang vorher eine Putzfrau da war, wer im Haushalt welche Arbeiten verrichtet hat.
03
Dann muss man ein Wenig erfahren darüber, ob Du auf dem Land lebst oder in einer ländlichen Kleinstadt oder ein einer größeren Stadt und in welchem Landkreis das ist (wegen des Lohngefüges)
04
Für die interne Arbeitsverteilung muss man die Familienmitlgieder vernehmen.
05
Damit kann man eine erste Peilung machen. Genauer (aber: kostet!) gehts mit einem Sachverständigen, es gibt in Deustchland drei Sachverständige für sowas (im internet: IHK-Sachverständigenverzeichnis). Eine in Rostock, eine in Meckenheim bei Bonn, einer sitzt in Bayern.
04
Die Schadenshöhe muss nicht voll beweisen zu werden, der wird geschätzt anhand von Schätzanhaltspunkten. Eine Beweiserleichterung kommt Dir zu Gute (§ 287 ZPO): Du musst den Schaden weit überwiegend wahrscheinlich machen. Kommt eine Schätzbandbreite heraus, ist der Mittelwert maßgeblich (nicht: der Mindestschaden!), sagt der BGH!
(C) Verdienstentgang, kriegst Du den?
01
Natürlich geht das. Du kriegst das Netto erstattet (abzüglich ALG, Krankengeld und was sonst so Sozialversicherungsträger bezahlen an Ersatz für Lohn).
02
Die Frage aber, was mit den Rentenbeiträgen los ist, die jetzt auch keiner zahlt: Das muss die Rentenversicherung selbst bearbeiten (§ 116 SGB X). Muss man mal darauf hinwirken, ob die das tun!
03
Der Netto-Verdienstentgang muss dann von Dir versteuert werden. Das ist bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt werden, etwas schweirig, bitte keine Steuerhinterziehung! Zumal: Deinen Steuerschaden muss der Versicherer erstatten.
Das braucht uns jetzt nicht zu drücken. Bis das bearbeitet werden muss, da dauerts noch.
(D)
Geldgier? I wo, darum geht's nicht. Es geht darum dass Du und Deine Kinder (!) wieder finanziellen Boden unter die Füße kriegen. Damit wider das Leben Perspektive bekommt.
Der Versicherer hat das Risiko freiwillig (!) übernommen, Dich im Schadensfall zu entschädigen. Der ist jetzt da, und das ist sein Problem und nict Deines. Wenn das der Versicherer blöd findet, dass es jetzt richtig teuer wird, dann rate ich ihm, statt Policen lieber Kehrbesen und Rasierpinsel zu verhökern, da ist das Geschäft beschaulicher.
(E)
Sag mal... blickst Du noch durch bei Deinem Papierhaufen? Oder wäre mal ein pfiffiges Sortiersystem hilfreich, mit dem man so einen Fall schon vond er Brokratie her bewältigen kann?
(F)
Erfahrungsgemäß sind Probleme wie die, die Du hast, zwar durchaus anspruchsvoll. Es ist komplex, und das Ding braucht schon auch einen langen Atme. Aber das ist wie auf hoher See. Wenn der Kapitän auf dem Segelschiff weiß, was er zu tun hat und die Mannschaft trainiert und fachlich auch Zack, dann ist auch ein kräftiger Sturm ein ernstzunehmendes Problem. Das aber eine gute Manschafft auf einem ordnetlichennSchiff durchaus hingekommt. Man muss aber beherzt drangehen. Dann ist das ein im Regelfall beherrschbares Problem.
ISLÄNDER
Zu Deinen Fragen:
A Brauche ich einen Verkehrs- oder Schadensrechtsanwalt?
01
Ohne Anwalt ist Dein Untergang garantiert.
02
Es kommt nicht so arg darauf an, ob der RA Fachanwalt für Verkehrsrecht ist (oder Versicherungsrecht), denn: Diese Zusatzausbildung ist nicht sonderlich umfangreich: 160 Stunden Theorie! Es entspricht also nicht den 5 Jahren Fortbildung des Arztes zum Facharzt.
Wichtig ist dagegen, dass er solche Fälle gerne bearbeitet.
03
Teste ihn: Bitte ihn erst um eine halbe Stunde Beratung, unterschreibe dort nichts, schlimmstenfalls bezahle die Beratung (nicht allzu teuer) und frage dabei: Wie werden denn die ganzen Verletzungen aufgeklärt und begutachtet? Kommt als Antwort: "Da machen Sie eine Schweigepflichtsentbindung, damit die Ärzte der Verischerung sagen dürfen, was los war, die Versicherung prüft das dann und leitet, wenn nötig, auch eine Begutachtung durch", dann wissen wir: Der macht es so die so viele: Nämlich falsch. Die Versicherung wird medizinisch rumsuchen, bis sie endlich meint eine Ausrede gefunden zu haben, und dann geht der Rolladen runter. Diese Methode ist schlicht gefährlich.
04
Vielleicht, dass Du mal bei Unfallopferverbänden nachfragst (z.B. beim Unfallopfer-Bayern e.V.).
05
ISLÄNDERS WARNBLINKER: Rücke nie, nie, nie Unterlagen heraus, wenn Du keine Kopie davon hast. Das gilt ausnahmslos und deswegen für Anwälte auch!
(B)
Wie kann ich Haushaltsführungsschaden nachweisen?
Das ist ein lösbares Problem.
01
Zuerst müssen wir die Lage aufklären: Was ist alles eingeschränkt, wie war der Heilverlauf über die Jahre hinweg? Das muss man so oder so machen, schon wegen des Schmerzensgeldes (das man dann zunächst mal hernimmt, um damit die "Kriegskasse zu füllen!").
02
Dann braucht man für eine erste Peilung, wie die Wohnfläche ist, wie groß ein Garten, wie sind die Haushaltsgewohnheiten (Küche als "Büchsenwarmmacherei" im Schnellbetrieb oder mit selbst gemachter Nachspeise?), ob und in welchem Umfang vorher eine Putzfrau da war, wer im Haushalt welche Arbeiten verrichtet hat.
03
Dann muss man ein Wenig erfahren darüber, ob Du auf dem Land lebst oder in einer ländlichen Kleinstadt oder ein einer größeren Stadt und in welchem Landkreis das ist (wegen des Lohngefüges)
04
Für die interne Arbeitsverteilung muss man die Familienmitlgieder vernehmen.
05
Damit kann man eine erste Peilung machen. Genauer (aber: kostet!) gehts mit einem Sachverständigen, es gibt in Deustchland drei Sachverständige für sowas (im internet: IHK-Sachverständigenverzeichnis). Eine in Rostock, eine in Meckenheim bei Bonn, einer sitzt in Bayern.
04
Die Schadenshöhe muss nicht voll beweisen zu werden, der wird geschätzt anhand von Schätzanhaltspunkten. Eine Beweiserleichterung kommt Dir zu Gute (§ 287 ZPO): Du musst den Schaden weit überwiegend wahrscheinlich machen. Kommt eine Schätzbandbreite heraus, ist der Mittelwert maßgeblich (nicht: der Mindestschaden!), sagt der BGH!
(C) Verdienstentgang, kriegst Du den?
01
Natürlich geht das. Du kriegst das Netto erstattet (abzüglich ALG, Krankengeld und was sonst so Sozialversicherungsträger bezahlen an Ersatz für Lohn).
02
Die Frage aber, was mit den Rentenbeiträgen los ist, die jetzt auch keiner zahlt: Das muss die Rentenversicherung selbst bearbeiten (§ 116 SGB X). Muss man mal darauf hinwirken, ob die das tun!
03
Der Netto-Verdienstentgang muss dann von Dir versteuert werden. Das ist bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt werden, etwas schweirig, bitte keine Steuerhinterziehung! Zumal: Deinen Steuerschaden muss der Versicherer erstatten.
Das braucht uns jetzt nicht zu drücken. Bis das bearbeitet werden muss, da dauerts noch.
(D)
Geldgier? I wo, darum geht's nicht. Es geht darum dass Du und Deine Kinder (!) wieder finanziellen Boden unter die Füße kriegen. Damit wider das Leben Perspektive bekommt.
Der Versicherer hat das Risiko freiwillig (!) übernommen, Dich im Schadensfall zu entschädigen. Der ist jetzt da, und das ist sein Problem und nict Deines. Wenn das der Versicherer blöd findet, dass es jetzt richtig teuer wird, dann rate ich ihm, statt Policen lieber Kehrbesen und Rasierpinsel zu verhökern, da ist das Geschäft beschaulicher.
(E)
Sag mal... blickst Du noch durch bei Deinem Papierhaufen? Oder wäre mal ein pfiffiges Sortiersystem hilfreich, mit dem man so einen Fall schon vond er Brokratie her bewältigen kann?
(F)
Erfahrungsgemäß sind Probleme wie die, die Du hast, zwar durchaus anspruchsvoll. Es ist komplex, und das Ding braucht schon auch einen langen Atme. Aber das ist wie auf hoher See. Wenn der Kapitän auf dem Segelschiff weiß, was er zu tun hat und die Mannschaft trainiert und fachlich auch Zack, dann ist auch ein kräftiger Sturm ein ernstzunehmendes Problem. Das aber eine gute Manschafft auf einem ordnetlichennSchiff durchaus hingekommt. Man muss aber beherzt drangehen. Dann ist das ein im Regelfall beherrschbares Problem.
ISLÄNDER