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2,5 Jahre nach dem Unfall Ansprüche gg.Haftpflichtversicherung geltend machen?

arazu

Neues Mitglied
Registriert seit
6 März 2016
Beiträge
10
Hallo community!

Bin sehr lange nicht mehr hier gewesen... Es sind 2,5 her, und mein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert.
Daher einer Frage: wisst Ihr ob man 2,5 Jahre nach dem Unfall noch die Ansprüche gegen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen kann?

Kurz zu der Vorgeschichte: Als Beifahrerin schwer verletzt, HWK 7 Bruch, Vorder- und Hinterbänder gerissl, C6/7 protesiert; HWK 5 - Th1 versteift; neurologische Ausfälle in der rechten Hand; nach 2,5 Jahren zusätzlich: PTBS und Depression, deswegen 2 Monat krankgeschrieben; chronische Schmerzen + Migräne; Antidepressiva seit 8 Monaten...

Danke im Voraus
 
Hallo Kasandra,

gegenüber der HPV wurden noch keine Ansprüche gestellt, d.h. es passierte noch gar nicht...
Ist es schon zu spät?
Ich war zu sehr mit meiner Gesundheit beschäftigt, und damit unsere Familienleben einigermaßen wieder im Griff zu bekommen. Die Kinder waren mit im Auto, den ist aber zum Glück nichts passiert.
Jetzt holt mich langsam die Realität nach, und die Gedanken wie es weiter gehen soll, deswegen auch die Frage.

VG
 
Hallo Azuru,

jetzt aber flott Deine Ansprüche anmelden.

Nehme Dir einen RA und reiche alle Kosten (Rezpetzuzahlungen, Fahrtkosten Ärzte etc.) ein sowie die Dokumentation über Deine gesundheitlichen Schädigungen.

Hast Du einen anerkannte Schwerbehinderung?

Wenn es ein Arbeitsunfall / Wegeunfall war, hast Du eine MdE?

Hast Du ein Unfallprotokoll bei Deiner KK ausgefüllt? Wie ist hier der Status?

Soweit es nicht zu spät ist, hier muss Dich Dein RA beraten.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo arazu,

du hattest in diesem beitrag

http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=287058&postcount=1

ein wenig geschrieben, vor allem zu verletzungen.
es ist bisher nicht erwähnt, aber hattest du denn keinen rechtsanwalt beauftragt? ! ? bei den verletzungen kann ich mir das gar nicht vorstellen ...

dass die verletzungen schwer sind und massive beeinträchtigungen mit sich bringen, um es dezent auszudrücken, kann ich mir vorstellen. ich habe u.a. ein zerrissenes hinteres längsband und weiss, was das bedeutet.
es wird doch einen länger andauernden schriftverkehr mit der versicherung gegeben haben; sicher auch lang und mglw noch andauernde behandlungen, reha, physio- und sonstige therapien. das alles musstest du doch sicher der haftpflichtversicherung des verursachers vorlegen.

trage das alles zusammen, am besten mit sämtlichen behandlungsunterlagen jeder art und suche einen auf verkehrs- und unbedingt auch schadensrecht spezialisierten anwalt.
schon die zugestandenen verletzungs- und schadensfolgen und die bemessung sind vollkommend unzureichend und unrealistisch. gerade bei gerissenen längsbändern können sie nach meinem dafürhalten nur eine verhöhnung sein.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Arazu!

01
Es ist noch nicht zu spät. Dein Unfall war wohl im Frühjahr 2015. Die Verjährungsfrist Deine Ansprüche beginnt mit dem 1.1.2016. Sie dauert 3 Jahre. Das bedeutet: Erst am 31.12.2019 werden Deine Ansprüche verjähren.


02
Von Deinem Unfall weiß ich jetzt nur, dass es ein Autounfall war, Du warst Beifahrerin, Deine Kinder waren im Auto. Aber wer hat den Unfall verursacht?

(a) Ein Unfallgegner?

Dann steht die Versicherung des Unfallgegners im Vordergrund.


(b) Der Fahrer des Autos, in dem Du gewesen bist?

Dann ist im Regelfall mal die Haftpflichtversicherung des Autos dran, in dem Du gesessen hast. Das Wort "Regelfall" besagt, dass es einige wenige Ausnahmen gibt.

Damit wir die in Griff bekommen:

Wer war denn der Versicherungskunde dieses Autos? Das steht auf dem Versicherungsvertrag.

(ba)
Falls das Du selbst warst, da wird's schwierig. Bitte sag es, wenn so ein Fall vorliegt. Da rückt eine solche Ausnahme schon näher, das schauen wir uns dann mal ganz genau an.

(bb)
Falls Du selbst nicht der Versicherungskunde des Unglücksautos warst, schaut es gut für Dich aus. Dann meldest Du Dich erst recht hier wieder mit der guten Nachricht!

03
Macht es dann etwas aus, wenn der Unfallfahrer zufällig Dein Ehemann war und dieser den Unfall verursacht hat?

Überraschung, NEIN! Das macht nichts. Der Bundesgerichtshof sagt das immer wieder:

Zwar stimmt, Ehegatten haften nur begrenzt für Schäden, die sie einander anrichten (§ 1359 BGB). Das gilt aber nicht beim Autounfall. Wer's nachlesen will: BGH, Entscheidungssammlung Zivilsachen, Band 53, Seite 355; ebenso im Band 61, Seite 105, und auch im Urteil Band 63, Seite 57). Da stehst Du auf sicherem Boden.

Deshalb steht in dem BGB-Kommentar von Prütting (das ist ein BGH-Richter):

"Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, dass nach Verkehrsunfällen die Haftpflichtversicherung des schädigenden Ehegatten in Anspruch genommen werden kann".

Gut, gell?

04
Häufig frage die Leute dann: "Hat dann mein Mann, irgendwelche Nachteile?"
Nein. Hat er nicht. Insbesondere muss der der Vericherung nichts erstatten, wenn die Versicherung für den Schaden eintritt.

05
Wenn Du Möglichkeiten hast, Deinen Schaden ersetzt zu verlangen, dann tu das bitte. Denn: Dadurch wirst Du viele Möglichkeiten haben, nicht nur Dir selbst, sondern auch Deiner Familie zu helfen. Wenn ich da nur an den Haushaltsführungsschaden denke! Es klingt derzeit so, als ginge das um über 100.000,00 Euro.

Jetzt schreib mal paar Zeilen darüber: Wie hat sich der Unfall ereignet?
Dann sage ich Dir auch, was das ist, der Haushaltsführungsschaden.


ISLÄNDER
 
Unfallhergang

Hallo Azuru,

Du hast ja schon einige gute Hinweise bekommen.

Offensichtlich wurdest bei dem Unfall schwer verletzt. Da kann es natürlich sein, dass Du Dich an den unfallverlauf nicht erinnern kannst.

Falls das der Fall sein sollte, dann hilft eine Unfallanalyse. Was das angeht, kannst Du gern auf meiner Webseite nachlesen. Steht unter den Kontaktinformationen meines Nicknamens.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo zusammen,

und vielen Dank für die ausführliche Antworten!
Noch paar Infos:
1. Es war kein Wegeunfall.
2. Es war ein "Aquaplaningfall", kein anderer Fahrer war mitbeteiligt (Im Polizeibericht stand als Grund Wasser auf der Fahrbahn..., nicht der Fahrer hat die Kontrolle wegen Wasser verloren)
3. Der Fahrer war mein Ehemann, die Versicherung lief auch über ihn.

Wir sind einfach mit 140 km/h von der Autobahn rausgeflogen, 10 Meter die Brücke runtergeflogen, paar Mal überschlagen und auf dem Dach gelandet. Ich habe eigentlich geschlafen, hatte aber die Planke auf mich fliegen sehen... bin froh mindestens das mitbekommen zu haben. Mein Mann hat uns alle aus dem Auto befreien können und hat die Rettungskräfte gerufen.
So wie es im Leben ist.

VG
 
Grüß Dich, Arazu!

01
Wir bekommen jetzt die Kraft-Haftpflicht-Versicherung (= "KH-Versicherung") des Autos in Blick, in dem Du gesessen hast.

02
Wenn Du nicht der Versicherungskunde gewesen bist (als der, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer genannt ist), dann ist die Lage eh einfach. Das ist ein stinknormaler Haftpflichtfall, nicht anders, als hätte Dich ein wildfremder Autofahrer beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen angefahren.

03
Wenn Du selbst der Versicherungskunde gewesen bist, als der Unfall geschah, kommen wir auch hin:

(a)
Der Fahrer eines Autos ist eine sogenannte "mitversicherte Person". Das heißt: Er ist mit dem Versicherungsvertrag genau so versichert wie der Versicherungskunde. Deshalb muss die Versicherung auch für Fehler eines Fahrers aufkommen. Das steht in § 2 KfZPflVV. Prima.

(b)
Es gibt für Ansprüche des Versicherungskunden, der Beifahrer ist und der gegen den Fahrer Asnsprüche erhebt eine (für Dich: lächerliche) Einschränkung: § 4 KfZPflVV erlaubt den Versicherungen eine Einschränkung, ich zitiere:

"Von der Versicherung kann die Haftung nur ausgeschlossen werden (....)
für Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden."

Das Knackige ist: Sachschaden ist nur ein kleiner Teil. Deine kaputte Kleidung, auch der Schaden an Deinem Auto. Der Löwenanteil bei Dir, die Folge Deiner Verletzungen, sind weder Sach- noch Vermögensschaden, das ist sogenannter Personenschaden. Und dafür gewährt das Gesetz keine Möglichkeit, die Haftung im Versicherungsvertrag einzuschränken.

Das Auto, nun.... vielleicht war es ja kaskoversichert, wenn nicht: Das ist jetzt offen gestanden wurscht, weil die Personenschäden in die hunderttausende gehen. Wenn ich an Assistenz- und Haushaltsführungsschaden denke....


04
Was jetzt langsam mal her muss, das ist ein Mindestmaß an Plan, wie man vorgeht. Die ganze Geschichte muss gründlich aufgearbeitet werden, Belege udn Beweise gessammelt werden. Fragen dazu?


ISLÄNDER
 
Hallo zusammen,

@ ISLÄNDER, vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Wie kann ich jetzt mit den Assistenz- und Haushaltsführungsschaden weiter handeln?

Ich bin nach dem Unfall erst 3 Monate krankgeschrieben ( 2 Monate AU + % Wochen Reha). Aus der Reha wurde ich als gesund entlassen und habe sofort mit 30 Std arbeiten gegangen (ohne Wiedereingliederung...). 6 Monate später hatte ich gekündigt (wurde dazu gebracht ... es wurde alles gemacht damit ich gehe....). Es gab einen Schreiben vom HA, dass es aufgrund einer besonderen psychischen Belastung geschah. Eigentlich hatte ich einen Vollzeitvertrag und einen gut bezahlten Job, wurde aber nach dem Unfall NUR ALS BEHINDERT betrachtet, es war dann für mich im Betrieb.

4 Monate lang hatte ich ALG I bezogen, dann habe ich eine 30 Std. befristete Stelle angenommen (sowohl Aufgabenmäßig, als auch finanziell weit unter meiner Qualifikation, da in meinem studierten Beruf nur Vollzeitstellen (defacto 60 Std/Woche) in der Umgebung gab... Somit wären Krankengymnastik und Arzttermine nicht mehr machbar. Nach 4 Monate hatte ich auf 35 Std aufgestockt.

Seit 4 Wochen bin ich jetzt wegen PTBS und Depressionen AU.... Open end Geschichte.
Ein 4-5 wöchentliche KA (stationär)ist ist geplant.
Arbeitsvertrag wird nicht verlängert (vermute ich ...) Zukunft ungewiss...

Paar Fragen hätte ich wohl:

1. Brauche ich einen Verkehrs- oder Schadensrechtsanwalt?
2. Wie kann ich Haushaltsführungsschaden nachweisen? (Haushalt wurde immer schon zu 95 % von mir erledigt, hat sich so ergeben... Mein Mann ist wenig hier, und die Kinder müssen auch was essen (unabhängig davon ob es mir gut oder schlecht geht), saubere Sachen haben und, und, und...
3. Wäre es möglich, den Verdienstausfall geltend machen? Ich hatte meinen gut bezahlten Job gekündigt, und muss jetzt mehr arbeiten für weniger Geld. Meine alte Stelle war eine Vollzeitstelle, gearbeitet hatte ich Teilzeit nur wegen dem Elternzeit, die zum Zeitpunkt meiner Kündigung zu Ende wäre
Und ALG 1 lag auch deutlich unter dem normalen Verdienst...

P.S. Ich bin nicht Geldgierig, nur sehr verzweifelt! Der Unfall hat mich physisch, psychisch und finanziell fast ruiniert ( wie wahrscheinlich fast Alle hier)

Vielen Dank im Voraus
 
Hallo Arazu,,

hast du eine Schwerbehinderung beim VA beantragt? Wenn ja, wieviel GdB hast Du?

"Es gab einen Schreiben vom HA, dass es aufgrund einer besonderen psychischen Belastung geschah. Eigentlich hatte ich einen Vollzeitvertrag und einen gut bezahlten Job, wurde aber nach dem Unfall NUR ALS BEHINDERT betrachtet, es war dann für mich im Betrieb."

Ich verstehe Deine Aussage nicht. Was hat Dein Hausarzt für ein Schreiben aufgesetzt und wie gelangt es mit der Konsequenz einer Kündigung in Deinen Betrieb?

Was hat Dein HA mit Deinem AG zu tun? Datenschutz

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
ja,ich habe vor 2 Jahren 30 % GdB bekommen...

Und der HA hatte nichts mit meine Arbeitsstelle zu tun...
Das Schreiben war für Arbeitsamt, damit ich nicht 3 Monate Sperre bekomme.
VG
 
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