Grüß Dich, Arazu!
01
Es ist noch nicht zu spät. Dein Unfall war wohl im Frühjahr 2015. Die Verjährungsfrist Deine Ansprüche beginnt mit dem 1.1.2016. Sie dauert 3 Jahre. Das bedeutet: Erst am 31.12.2019 werden Deine Ansprüche verjähren.
02
Von Deinem Unfall weiß ich jetzt nur, dass es ein Autounfall war, Du warst Beifahrerin, Deine Kinder waren im Auto. Aber wer hat den Unfall verursacht?
(a) Ein Unfallgegner?
Dann steht die Versicherung des Unfallgegners im Vordergrund.
(b) Der Fahrer des Autos, in dem Du gewesen bist?
Dann ist im Regelfall mal die Haftpflichtversicherung des Autos dran, in dem Du gesessen hast. Das Wort "Regelfall" besagt, dass es einige wenige Ausnahmen gibt.
Damit wir die in Griff bekommen:
Wer war denn der Versicherungskunde dieses Autos? Das steht auf dem Versicherungsvertrag.
(ba)
Falls das Du selbst warst, da wird's schwierig. Bitte sag es, wenn so ein Fall vorliegt. Da rückt eine solche Ausnahme schon näher, das schauen wir uns dann mal ganz genau an.
(bb)
Falls Du selbst nicht der Versicherungskunde des Unglücksautos warst, schaut es gut für Dich aus. Dann meldest Du Dich erst recht hier wieder mit der guten Nachricht!
03
Macht es dann etwas aus, wenn der Unfallfahrer zufällig Dein Ehemann war und dieser den Unfall verursacht hat?
Überraschung, NEIN! Das macht nichts. Der Bundesgerichtshof sagt das immer wieder:
Zwar stimmt, Ehegatten haften nur begrenzt für Schäden, die sie einander anrichten (§ 1359 BGB). Das gilt aber nicht beim Autounfall. Wer's nachlesen will: BGH, Entscheidungssammlung Zivilsachen, Band 53, Seite 355; ebenso im Band 61, Seite 105, und auch im Urteil Band 63, Seite 57). Da stehst Du auf sicherem Boden.
Deshalb steht in dem BGB-Kommentar von Prütting (das ist ein BGH-Richter):
"Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, dass nach Verkehrsunfällen die Haftpflichtversicherung des schädigenden Ehegatten in Anspruch genommen werden kann".
Gut, gell?
04
Häufig frage die Leute dann: "Hat dann mein Mann, irgendwelche Nachteile?"
Nein. Hat er nicht. Insbesondere muss der der Vericherung nichts erstatten, wenn die Versicherung für den Schaden eintritt.
05
Wenn Du Möglichkeiten hast, Deinen Schaden ersetzt zu verlangen, dann tu das bitte. Denn: Dadurch wirst Du viele Möglichkeiten haben, nicht nur Dir selbst, sondern auch Deiner Familie zu helfen. Wenn ich da nur an den Haushaltsführungsschaden denke! Es klingt derzeit so, als ginge das um über 100.000,00 Euro.
Jetzt schreib mal paar Zeilen darüber: Wie hat sich der Unfall ereignet?
Dann sage ich Dir auch, was das ist, der Haushaltsführungsschaden.
ISLÄNDER