oerni
Erfahrenes Mitglied
Ein Beschäftigter ging während der Arbeitszeit zum Arzt.
Auf dem Rückweg hatte er einen Unfall. Gesetzlich versichert war er dabei nicht, urteilte ein Gericht.
9. April 2018
Ein Beschäftigter verunglückt, als er nach einem einstündigen Arztbesuch in seinen Betrieb zurückkehren will.
Der Termin sei Privatsache und daher unversichert, urteilte das Sozialgericht Dortmund.
Hätte der Arztbesuch zwei Stunden oder länger gedauert, wäre der Arbeitnehmer versichert gewesen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen: S 36 U 131/17
Einstündiger Arztbesuch ist kein Arbeitsunfall
Manche Gerichte haben eine Ansicht die zur Ko...n ist - bleibt zukünftig bitte 2 Stunden beim Arzt, dann seit ihr versichert!
Auf dem Rückweg hatte er einen Unfall. Gesetzlich versichert war er dabei nicht, urteilte ein Gericht.
9. April 2018
Ein Beschäftigter verunglückt, als er nach einem einstündigen Arztbesuch in seinen Betrieb zurückkehren will.
Der Termin sei Privatsache und daher unversichert, urteilte das Sozialgericht Dortmund.
Hätte der Arztbesuch zwei Stunden oder länger gedauert, wäre der Arbeitnehmer versichert gewesen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen: S 36 U 131/17
Einstündiger Arztbesuch ist kein Arbeitsunfall
Manche Gerichte haben eine Ansicht die zur Ko...n ist - bleibt zukünftig bitte 2 Stunden beim Arzt, dann seit ihr versichert!