Hallo Ingeborg und Rolandi,
nach eingehender Rechtsberatung S 44 SGB funktioniert bei mir nicht lediglich Verschlimmerungsantrag.
Die Bg hat meinem behandelnden D- Arzt untersagt mir weiter die notwendige KG zu deren Lasten zu verordnen. Der D- Arzt sagt es wäre weiterhin notwendig aber er dürfe mir dies nicht mehr verschreiben er kopierte mir das Schreiben der Bg. Darf die Bg dies dem Arzt untersagen? Wie kann ich mich dagegen wehren? Da hieße auch hier wäre Kg bei verschlimmerung nicht möglich. Darf die BG das?
Lg. tdy
Ging mir ähnlich Wortlaut der BG "Sehr gegehrter Hr.Dr.... lassen Sie es möglich Erscheinen damit keine weiteren Pysioverordnungen notwendig sind"
Glücklicher Weise hatte er Ei... und hat mir gleich weiteres gegeben mit den Worten ich bin der Arzt und nicht irgendein Papiertiger am Schreibtisch.
Wenn der Arzt es für medizinisch für notwendig hält , gehe doch zu deinem Hausarzt hole dir da die Verordnung über deine Krankenkasse.
Diese kann dann ggf. Regressansprüche stellen.
Wichtig ist doch die Behandlung , cool ist das dein Arzt dir dieses Schreiben kopiert hat , zeigt wie die BG`s mit den Ärzten umspringen, die sie dir vorschreiben und unter Vertrag haben.
Hatte ne Schulterop re dabei muste ich umgelagert werden , anschließend hatte ich eine Gefühlsstörung links in den Fingern , obwohl selbst die operieren Ärzte eingeräumt haben das bei der OP Methode es durchaus passieren kann. Dies auch der BG mitteilten das ein eventueller dekompressionsschaden vorliegen könnte und zur Abklärung der Nerv freigelegt schnellstens freigelegt werden mus da sonst ggf. eine Dauerlähmung eintretten könnte.
Was macht die BG wir müssen erstmal klären die Zuständigkeit , obwohl die Ärzte gesagt haben ....
Hausarzt hat mir Krankenhausverordnung gegeben Krankenkasse hat OP zugestimmt.
Häufig kommt es halt drauf an auf wenn trifft, manchmal aus der Haut zufahren tut auch der Seele gut.
Krankenkasse ging auch nicht so einfach , hab die Befunde da gehabt die wollten auch erst klären wer zuständig ist jo nützt mir auch was wenn die Finger gelähmt sind weil man sich zu spät gekümmert hat.
Egal wer zuständig ob BG KK oder was bin versichert (Regressansprüche Sozialversicherungsträger untereinander)