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Übergangsgeld von der DRV

wassermann70

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Dez. 2016
Beiträge
21
Ort
Mitte von Deutschland
Hallöchen liebe Gemeinde

Ich habe ein kleines Problem , hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Im Forum habe Ich diesbezüglich nix genaues gefunden.
Seid 2016 mache Ich über die DRV eine Umschulung weil ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und erhalte auch von ihnen ( DRV ) das Übergangsgeld.
- 2015 Anzeige bei der BG wegen Verdacht auf Berufskrankheit gestellt
- 2017 Anerkannt und Mde von 30% erhalten , mein Leistungsträger wurde nun die BG , läuft aber alles über die DRV .
- jetzt erhielt Ich von der DRV einen Brief mit der bitte , ihnen den aktuellen Bescheid über meine Verletztenrente zu übersenden .
Jetzt zu meinem Anliegen . Warum erkundigt sich die DRV nicht direkt bei der BG zwecks Höhe der Verletztenrente und was für einen Sinn hat das ganze ?
DRV und BG müssen doch schon im regen Austausch sein , den woher soll den die DRV wissen das ich eine Rente von der BG bekomme.
Meine Umschulung endet nächsten Monat , reichlich früh die Anfrage von der DRV.
Die DRV macht doch sowieso einen dicken Strich wenn ich meine Umschulung beendet habe , den sie bekommt ja das ganze was Ich gekostet habe von der BG zurück !!!!!

liebe Grüße
 
Hallo,

vermutlich ist deine Einschränkung bezügl. der Arbeit nicht klar.
Solltest du Frührentner bei der DRV werden, würden deine Ansprüche/Unfallrente ab einer gewissen Höhe gegen gerechnet.
Bei 30 % MDE glaube ich aber das dies nicht passiert. Eher ab 60 - 100 %.
Du sollt mit beiden Renten nicht besser gestellt werden als dein vorheriger Verdienst.
Gekürzt wird immer die gesetzl. Rente nicht die Unfallrente.
Wenn du bei der BG keine Erklärung abgegeben hast (und tue es auch nicht!) darf die BG keine Auskünfte ( !?) erteilen.
Die Info der DRV kommt vermutlich, dass dein AG keine Rentenbeiträge seit Zahlung des Verletztengeldes leistet sondern die BG.

VG
 
hallo wassermann,

nehme Akteneinsicht bei der BG.

Lg. Rolandi
 
Hallo,

die DRV fragt bei Dir an, weil sie die Aussage eigentlich nicht von der BG bekommen sollte. Deine Zustimmung ist dazu erforderlich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallöchen ,

Herzlich dank erstmal für die schnellen Antworten.

@************** : meine Einschränkung sind schon klar definiert was Ich beruflich nur noch ausüben darf.
eine Erklärung liegt bei der BG nicht ( wird auch nie passieren ) vor , wollen sie zwar immer , mach ich aber nicht.
@Rolandi : Akteneinsicht ist beantragt !!!!!! Bin mal gespannt wer da alles rumgestöbert hat.
Ich lass mich überraschen ob Papier oder Elektronisch .
@seenixe : ergo schicke Ich den Bescheid einfach der DRV zu , vielleicht wollen sie mein Übergangsgeld um den Betrag meiner Verletztenrente
kürzen. Falls sie das tun , bekomme ich von der BG diesen Betrag als Übergangsleistung nachgezahlt. Was für eine Bürokratie.

Gruß wassermann
 
Hallo,

nein, diesen Umweg dürfte die DRV dann nicht machen, sie einigen sich mit der BG auf dem Verwaltungsweg.

Gruß von der Seenixe
 
Hallöchen

Danke , seenixe ....... schicke dann morgen bedenkenlos eine Kopie des Bescheides los.
Das fällt mir noch was zum Verwaltungsweg ein , ich glaube mich wage zu erinnern das die BG das mit meiner Krankenkasse auch gemacht hat , den die Krankenkasse hat ja auch mein Krankengeld/Verletztengeld bezahlt bis Ich mit der Umschulung angefangen habe .

Gruß Wassermann
 
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