Kasandra
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Hallo zusammen,
ich bin jetzt auch etwas ratlos, weil ich aktuell einem Bekannten auch keine Antwort geben kann.
Gerne fragt man mich zu Sachlagen, aber jetzt bin ich etwas auf dem falschen Fuß getroffen.
Wie verhält sich folgendes:
Rückwirkend wurde vom SG die Schwerbehinderung zugesprochen.
Klar, beim FA kann man rückwirkend die Lohnsteuerberechnung neu beantragen.
Aber wie verhält es sich nun im Fall der 5 Tage Urlaub?
1. Der AG kann die ja nicht mehr rückwirkend gewähren? Kann man das VA nun verklagen, dass die zumindest monetär die 10 Tage entschädigen?
2. Der Bekannte wird nun ca. Mai seinen AG über die Schwerbehinderung informieren.
Werden ab dem Tag die 5 Tage mehr Urlaub vom AG gewährt oder ist es wie beim Urlaub bzw. Kündigung - anteilig auf das Jahr und er bekommt ab Mai nur noch 2 oder 3 Tage Urlaub auf die Schwerbehinderung gewährt?
Viele Grüße
Kasandra
ich bin jetzt auch etwas ratlos, weil ich aktuell einem Bekannten auch keine Antwort geben kann.
Gerne fragt man mich zu Sachlagen, aber jetzt bin ich etwas auf dem falschen Fuß getroffen.
Wie verhält sich folgendes:
Rückwirkend wurde vom SG die Schwerbehinderung zugesprochen.
Klar, beim FA kann man rückwirkend die Lohnsteuerberechnung neu beantragen.
Aber wie verhält es sich nun im Fall der 5 Tage Urlaub?
1. Der AG kann die ja nicht mehr rückwirkend gewähren? Kann man das VA nun verklagen, dass die zumindest monetär die 10 Tage entschädigen?
2. Der Bekannte wird nun ca. Mai seinen AG über die Schwerbehinderung informieren.
Werden ab dem Tag die 5 Tage mehr Urlaub vom AG gewährt oder ist es wie beim Urlaub bzw. Kündigung - anteilig auf das Jahr und er bekommt ab Mai nur noch 2 oder 3 Tage Urlaub auf die Schwerbehinderung gewährt?
Viele Grüße
Kasandra