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Gesetzliche Unfall Versicherung::Wegen Berufskrankheit auf Dauer arbeitsunfähig!
Autor Wegen Berufskrankheit auf Dauer arbeitsunfähig!
wibbelstetz

Beiträge: 1
Erstellt: 13 September 2006 - 11:03   
Bei mir liegt seit 1995 eine Berufskrankheit nach Nr.2108 der Berufskrankheitenliste vor, die aber nach einigen Gutachten und Widersprüchen erst in 2003 mit einer MdE von 20% von der BG anerkannt wurde. Diese MdE wurde dann Ende 2004 durch ein neuerliches Gutachten auf 30% erhöht. Nun bin ich wegen der gleichen Erkrankung seit 5 Monaten wieder arbeitsunfähig und die BG schickte mich zu einer REHA - Massnahme die aber keinen Erfolg hatte, sondern der Bericht der REHA - Klinik besagte, das ich meine bisherige Arbeit aufgeben müsste, da diese nicht mehr leistungsadäquad sei. Da ich nun für 78 Wochen Verletztengeld beziehen werde, ist die Zeit danach auf Grund meines Alters (60) noch ungewiss, denn die BG schreibt, dass ich auf Dauer arbeitsunfähig sei. Natürlich kann ich mich danach für 18 Monate arbeitslos melden, aber ich werde immer mit Abzügen von der Rente leben müssen, da ich ja nach dem Bezug von Verletzten- und Arbeitslosengeld knappe 63 Jahre alt bin.
Nun meine Frage:
Habe ich nochmals Anspruch auf Minderverdienstausgleich, nachdem ich diesen schon einmal nach meiner letzten Tätigkeitsaufgabe 1995 bekommen habe?
Gibt es einen sonstigen finanziellen Ausgleich seitens der BG für das geringere Arbeitslosengeld und den späteren Rentenabschlag?
Es wäre schön wenn jemand Erfahrung mit einer solchen Situation hat oder hatte und mir weiterhelfen könnte.
Gruß
wibbelstetz

   Thema ABGESCHLOSSEN Thema ABGESCHLOSSEN
Micha

Administrator
Beiträge: 619
Erstellt: 13 September 2006 - 13:48   
Ich schließe diesen Thema mit dem Hinweis das wir unter http://www.unfallopfer.de/forum das neue Forum in Betrieb genommen haben und bitte euch neue Themen nur noch dort zu starten oder weiterzuführen.

! Ich habe die Benutzernamen und Passworte nicht in das neue Forum importiert um die vielen inaktiven User hier nicht mitzunehmen. Ihr müßt euch im neuen Forum neu registrieren.!

Im Voraus vielen Dank für eure Mühe!
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