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Ich verklage die Nürnberger Berufsunfähigkeits- versicherung. Es geht um 500000 EURO |
Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 20 November 2005 - 13:05  
Meine interessante wahre Geschichte im Telegrammstil.
Zahle seit Jahren Beiträge zur Berufsunfähigkeit der Nürnberger.
1998 wurde ein Attentat auf mich verübt und dies als Berufsunfall der BG anerkannt.
Nach mehrfachen Gutachtern und Gerichtsterminen wurde mit der Berufsgenossenschft ein Vergleich geschlossen, Rente auf Dauer mit einer MdE von 40 %.
BFA zahlt ebenfalls eine Rente auf Zeit.
Alle Gutachter dokumentierten das ich meinen ehemaligen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Nürnberger Versicherung schickt mich drei mal zum gleichen Gutachter ( exmatrikulierter Professor) der meine Berufsunfähigkeit nicht zu mindestens 50 % bescheinigt.
Nürnberger bietet mir 8 % der relevanten Summe als Abfindung an und wollen dann die Akten schliessen.
Habt ihr einen Ratschlag für mich was ich machen soll
,
Das hört sich alles recht einfach an , war aber bis jetzt ein großer Kampf und dauert aber schon mittlerweile 7 Jahre und ich bin es fast leid fast leid und kann fast nicht mehr ,immer neue Gutachter , Rechtanwälte,Gerichte frequentieren und die Nerven liegen mittlerweile auch an der Erde.
LG
Norbert
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Luise
 Beiträge: 325 | Erstellt: 20 November 2005 - 15:36  
Hallo Norbert,
das mit dem Attentat macht mich neugierig, aber lassen wir das.
Die Leistungspflicht der Versicherer dem Grunde nach scheint ja geklärt.
Einige Fragen:
Wieso 500.000 EUR, ist nicht eine Rente vereinbart?
Du hast mit deiner BG einen Vergleich mit MdE von 40 % geschlossen. Womit begründest du gegenüber deiner BU eine darüber hinaus gehende Berufsunfähigkeit von min. 50 % ?
Welchen Beruf hast du ausgeübt?
Warum bietet die Nürnberger 8 % an, wenn doch nach deren Aussagen keine Leistungspflicht der Höhe nach besteht?
Gruß
Luise
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Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 20 November 2005 - 16:08  
Hallo Luise
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Zum Inhalt, kann ich Dir erklären,
1.)
Ein psychisch Kranker verwechselte mich und glaubte mich töten zu müssen innerhalb eines Restaurants bei einem Arbeitsessen mit einem meiner damaligen Vorstände.
2.)
Doch eine Rente ist vereinbart, monatlich 2500 €....die hab ich einfach multipliziert mit den verbelibenden Monaten bis zu meiner Altersrente !! ( so kommt die Summe zustande)
3.)
Weil ich definitiv meinen alten Job nicht mehr ausüben könnte ( dies haben mehrere Gutachter im Rahmen aller Gutachten schon festgestellt)
4.)Meine letzte Tätigkeit war , ich war Direktor in einem Konzernunternehmen
5.)Ich hab den Eindruck die wollen mit wesentlich weniger Geld einen Prozess vermeiden.
Zudem bin ich Rechtschutzversichert und die haben den Fall übernommen.
Allerdings wird es sehr langwierig werden ,mit Ärger und Stress verbunden sein usw.
Hast Du da ein wenig Erfahrung ??
LG
Norbert
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Luise
 Beiträge: 325 | Erstellt: 20 November 2005 - 18:01  
Hallo Norbert,
während eines Arbeitsessens wollte dich ein psychisch Kranker töten – da hat sich die BG aber geziert, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen!!! Wenn du das schon erreicht hast, wirst du auch weiteres schaffen!
Ich kenne mich mit BU-Versicherungen nicht so richtig aus, erlaube mir aber eine Bewertung:
Du hast bisher monatlich die vereinbarte Rente wegen BU von min. 50 % bekommen.
Der Anspruch auf diese Rente erlischt, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen nicht mehr vorliegt.
Der Gutachter des Versicherers ist der Meinung, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen nicht mehr vorliegt.
Der Versicherer hat die Rentenzahlung eingestellt, ist sich aber nicht so ganz sicher und bietet dir eine 8 %ige Abfindung an.
Du und deine Gutachter sind der Auffassung, Berufsunfähigkeit von min. 50 % besteht weiter.
Du möchtest statt der vereinbarten monatlichen Rentenzahlung, eine bis zum Eintritt der Altersrente (in 16 Jahren) hoch gerechnete Einmalzahlung.
Dies wird du gerichtlich nicht durchsetzen können – schätze ich. Posttraumatische Belastungsstörung gibt es und die können so belastend sein, dass eine Ausübung des bisherigen – oder anderen - Berufs nicht möglich ist. Aber ob dies nicht mit Therapien in den nächsten Jahren zu verbessern ist und die nächsten 16 Jahre so bleibt ? – Darauf wird sich kein Gericht festlegen wollen. Bedenke: Du hast eine monatliche Rente vereinbart, eine Einmalzahlung aber nicht.
Mein Vorschlag: Versuche gerichtlich wieder über die 50 % zu kommen – alle paar Jahre wieder - und gibt dich mit der monatlichen Rente zufrieden – bis der Versicherer die Nerven verliert und dir ein vernünftiges Vergleichsangebot macht.
Was heißt das: Allerdings wird es sehr langwierig werden ,mit Ärger und Stress verbunden sein usw.?
!6 Jahre wolltest/musstest du sowieso noch arbeiten, Ärger und Stress kennst du vom Beruf – also, ein bisschen Arbeit kannst du für dein Geld noch machen.
Gruß
Luise
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Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 20 November 2005 - 18:39  
Ne...ne liebe Luise, falsch verstanden bzw. falsch geschrieben von mir.
ICH könnte mit einer monatlichen Rente leben, aber die zahlen bis jetzt nichts.
Die wollen eine Abfindung von 40 TDM € zahlen und dan wäre der Fall für die erledigt.
UND das sehe ich nicht ein, dann müssen andere Recht sprechen, weisst.
VG
Norbert
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Luise
 Beiträge: 325 | Erstellt: 21 November 2005 - 13:49  
Hallo Norbert,
„Die wollen eine Abfindung von 40 TDM € zahlen...“, schreibst du. Lass diesen Satz von deinem Anwalt sicherstellen. Ein Beleg für deine Berufsunfähigkeit: TDM € gibt es nicht.
Verstehe ich das richtig? Seit 7 Jahren bekommst du aus deiner privaten BU keine Rente und du willst den Versicherer erst jetzt verklagen?
Die Nürnberger scheint sich auch nicht so ganz sicher zu sein, sonst würden die dir keine 40.000 EUR anbieten.
Gruß
Luise
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Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 21 November 2005 - 16:06  
Hallo Luise
da hast Du natürlich Recht TDM € gibt es nicht , also ich korrigiere 40 T€.
Ebenfalls ist es richtig, das seit fast fünf Jahren bei der Nürnberger nichts passiert ist bis auf drei von denen bestellten Gutachten beim gleichen Gutachter ( dauert ja immer lange Zeit und waren alle negativ; war wohl ein tendenzieller Versicherungsgutachter ) und ein Angebot von denen was ich bis jetzt nicht angenommen habe und werde, weil ich nun unter Berücksichtigung der Fristen klagen werde.
Also die unendliche Geschichte geht wohl weiter; dachte hier einen guten Rat zu hören im Umgang mit privaten Versicherungen.
Norbert
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Luise
 Beiträge: 325 | Erstellt: 23 November 2005 - 14:14  
Hallo Norbert,
einen guten Rat im Umgang mit privaten Versicherern möchtest du?
Das hängt von der Art der Versicherung und der Höhe des zu regulierenden Betrages ab. Um bei deinem Fall, einer Berufsunfähigkeitsversicherung – gleiches gilt für eine Unfallversicherung -, zu bleiben:
1. Von Anfang an Korrespondenz nur über einen Rechtsanwalt, der ist dann auch für die Einhaltung von Fristen verantwortlich.
2. Selber die Vertragsbedingungen studieren, im Internet stöbern, Freunde und Bekannte befragen, dieses Forum befragen.
3. Alle Obliegenheiten erfüllen
4. Forderung geltend machen
5. Verklagen
6. Urteil abwarten, in dieser Zeit Berufung vorbereiten
7. Berufung einlegen, Versicherer legen – da sie zwei Urteile brauchen – sowieso Berufung ein
Als Zeitspanne 4 bis 8 Jahre einplanen, bis zum BGH weitere 2 bis 4 Jahre.
Dies mag im Einzelfall nicht so lange dauern. Es ist aber von Vorteil, wenn man sich mental und finanziell auf einen langen Weg einstellt. Denn Versicherer wollen nicht zahlen, zahlen nur das, wozu sie gerichtlich gezwungen werden. Versicherer wollen ihren früheren Kunden zermürben und in den finanziellen Ruin treiben um zu einem müden Vergleich zu kommen. Die beteiligten Anwälte übrigens auch.
Von deiner Nürnberger-Versicherung habe ich im Internet keine BU-Vertragsbedingungen gefunden, aber von einem anderem Versicherer:
"Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt, so ist uns von dem Anspruchserhebenden die Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Hierfür sind uns unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen:
– eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und
– ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person behandeln bzw. behandelt
oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art und Verlauf der Gesundheitsstörungen, deren Auswirkungen auf die körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen, die bisherige bzw. voraussichtliche Dauer der Gesundheitsstörungen sowie über den Grad der Beeinträchtigung, dem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf nachgehen zu können, und
– Unterlagen über die von der versicherten Person durch Ausbildung und Erfahrung
erworbenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, über ihren Beruf, ihre Stellung
und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen."
Soweit alles klar. Aber jetzt kommt’s !!!!
Um dem rechtlich uninformierten und unbeholfenem Anspruchsteller zu zeigen, wo es im Schadensfall lang geht, gibt es zu diesen Bedingungen noch eine Erläuterung:
"Nach welchen Kriterien und von wem wird der Grad der BU ermittelt?
...........Da die behandelnden Ärzte erfahrungsgemäß die genauen Details der beruflichen Anforderungsprofile ihrer Patienten gar nicht kennen, verfügen sie folglich auch nicht über die Kenntnisse, die für eine sachgerechte Zuordnung der gesundheitlichen Funktionseinbußen auf die einzelnen beruflichen Tätigkeitsfelder und damit für eine zuverlässige Bestimmung des BU-Grades benötigt werden. Der BU-Grad wird demzufolge regelmäßig durch unsere Gesellschaft unter Berücksichtigung der uns bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der uns im Einzelnen nachgewiesenen beruflichen Anforderungsprofile festgelegt, wobei wir uns in Einzelfällen berufskundlicher und weiterer medizinischer Beratungen bedienen."
Merke: Dein behandelnder Arzt oder deine Gutachter sind schwachsinnige Tölpel, sondern nur die Versicherungsgesellschaft hat eine Ahnung.
Gruß
Luise
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Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 23 November 2005 - 20:59  
Luise.........ich finds geil das Du Dir so viel Zeit genommen hast um auf mein Thema zu antworten.
Danke dafür.
Zur Sache..ICH bin ein harter Knochen und plädiere für Gerechtigkeit UND werde so lange aushalten und kämpfen bis ich diese Versicherung in die Knie gezwungen habe !
Snsonsten würde mir jegliches Verständnis abgehen weshalb man überhaupt eine Versicherung für irgendetwas abschliessen soll, das wenn ein Versicherungsfall eintritt diese sich dann verpissen !!
NICHT MIT MIR .( Und zu essen und trinken habe ich auch ,Gott sei Dank ohne diese Verbrecher)
LG
Norbert
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Hermann
 Beiträge: 756 | Erstellt: 24 November 2005 - 12:12  
Hallo Norbert,
ich habe auch Probleme mit denen.
Ist ein übler Haufen.
Als mein Fall im Fernsehen gezeigt wurde, waren die doch tatsächlich entsetzt!
Die Versicherung war richtig böse. Es wäre so nicht gewesen!
Allerdings wollten sie nicht ins Fernsehen.
Und auch keine Stellungnahme abgeben, die Feiglinge.
SWF 3
Gruß
Hermann Josef
www.versicherungsgeschaedigte.de
_________________ Gruß
Hermann Josef
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fooled
 Beiträge: 10 | Erstellt: 29 November 2005 - 11:27  
Die Probleme mit den (BU) (Unfall) Versicherungen sind ja nichts neues. Ständig sieht man Dokumentationen über Leute die von ihren Versicherungen verarscht werden, aber das juckt die Versicherer nicht im geringsten. Auch über mich gab es mal einen kurzen TV Beitrag der natürlich nichts geändert hat.
Ich habe sieben Jahre gebraucht bis ich vor Gericht Glück hatte. Nach dem Urteil sind jetzt schon mehr als zwei Monate vergangen und Geld habe ich noch immer nicht gesehen......
Natürlich bin auch ich finanziell für alle Zeiten ruiniert, ob mit oder ohne diese Kohle. Zwangsversteigerungen, Kreditkündigungen, eidesstattliche Versicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung. Mit anderen Worten, der totale soziale Abstieg. Moment mal, hatte ich nicht gerade um so etwas zu verhindern in den Achtzigern eine Versicherung abgeschlossen?
Sei´s drum. Von Seiten des Gerichts wurden mir noch nicht mal die Zinsen zugesprochen die real bei mir anfielen. Aber die unglaublichen Schweinereien die man vor Gericht erlebt können wohl nur Betroffene nachvollziehen. unglaubliche Inkompetenz durch alle Instanzen, und das sage ich als einer der zu eigentlich 100% sein Verfahren gewonnen hat.
So eie es jetzt aussieht gehe ich jetzt (als erwerbsunfähiger Krüppel) ins achte Weihnachten ohne Kohle......
Und dabei muss man noch froh sein. Wäre das Urteil anfechtbar gewesen wäre das auch ganz sicher passiert. Noch mal bis zu 5 Jahre warten bis vor den BGH, dann zurück an die Vorinstanz....man glaubt es nicht was hier alles möglich ist, aber auch dazu gab es schon Dokumentationen.
Ich hoffe für euch, dass ihr irgendwann vor Gericht auch Glück habt. Recht im eigentlichen Sinn ist ja etwas das vor Gericht, zumindest in Zivilprozessen, nicht existiert. Und das nach meinen Erfahrungen auch völlig unabhängig von der Beweislage. Beweiswürdigung obliegt ja den Richtern. Sprich wenn´s den Richter nicht juckt.....Sein Urteil kann er hinbiegen wie er gerade lustig ist ohne dass man ihm deshalb ans Bein pinkeln kann. Auch wenn man jeden Satz im Urteil beweistechnisch wiederlegen kann ist ein Urteil eben ein Urteil. Hilft nur weitermachen.
So man sich das leisten kann, sprich eine Rechtsschutzversichrung hat. (Die natürlich auch versuchen wird, einen zu verarschen.)
Gruss - fooled
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Norbert18
 Beiträge: 17 | Erstellt: 29 November 2005 - 22:54  
@ fooled,
na Du kannst einem ja Mut machen mit Deinem Beitrag. !!!!
Aber ich werde mich nicht entmutigen lassen.Habe so arg viel schon mitgemacht in der Richtung !
Mit das härteste war der fast scheintote Professor der für die Versicherung ohne Rücksicht auf Verluste für die Nürnberger Gefälligkeitsgutachten erstellt.
Und weil das für meine Begriffe ein prostituales Verhalten darstellt , werde ich um mein Recht kämpfen so lange mir der liebe Gott die Kraft dazu gibt.
Ich lass doch nicht so einfach zu das so ein seniler Ex Prof. und seine Versicherung ihren Verbindlichkeiten so aus dem Weg geht !
Das grenzt ja an bandenmässiger Korruption und Vorteilsnahme , im Juristen Deutsch formuliert !
Dir trozdem ein schönes Fest.
Norbert
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fooled
 Beiträge: 10 | Erstellt: 01 Dezember 2005 - 19:24  
Mein Beitrag war eigentlich nicht dazu gedacht zu entmutigen, sollte das so verstanden worden sein. Aber man muss sich in Bezug auf diese Thematik einfach darüber klar sein, dass da Dinge auf einen zu kommen die man sich einfach nicht vorstellen kann solange es einen nicht trifft.
Seien wir uns gegenüber doch mal ehrlich, die meisten Leute glauben an ein funktionierendes Rechtssystem und haben keine Ahnung was da wirklich abgeht.
Ich hätte das gerne noch deutlicher formuliert, aber dann wird mein Beitrag womöglich gelöscht.....
Wenn man sich mal mit anderen (normalen) Menschen ausserhalb des Bekanntenkreises über diese Erfahrungen unterhält, wird einem das ganze auch fast nie geglaubt, die halten einen für restlos bescheuert oder paranoid. Schlimmer noch, muss einer vor Gericht wird an der Sache seitens der Behauptungen der Versicherung schon was dran sein.....anders ist das ja kaum vorstellbar.
Da kommen dann Sätze wie....aber wenn man im Recht ist.....aber wenn man das doch durch Unterlagen beweisen kann.....Die haben keine Vorstellung was da abgeht und was sich vor allem Richter, die eigentlich der Wahrheitsfindung verpflichtet sind, in diesem System ungestraft ´im Namen des Volkes´ erlauben können.
Ich wurde in der Zeit in der ich durch die Instanzen ging zweimal begutachtet. Einmal Krankenkasse Resultat BU, Untersuchungsdauer 5 Minuten, dann LVA wegen Antrag auf Grundsicherung, Resultat EU, Untersuchungsdauer 1,5 Std. Das war im übrigen die einzige medizinisch ernstzunehmende Untersuchung in all den Jahren.
Meine Versicherung liess mich in den Jahren vor Gericht (vor und während des Rechtsstreits) nie begutachten. Erst im siebten Prozessjahr (2005) hat das Gericht dann eine dritte Begutachtung veranlasst die klären sollte ob ich 1998 wohl schon BU war. Die Untersuchung war ein medizinisches Witzblatt, aber das Resultat war in Ordnung, also was solls.
Die üblichen ´Vorurteile´ gegen Gutachter wurden alle bestätigt. Einer schreibt vom anderen ab etc. was bei mir dann aber natürlich auf Grund der Vorgutachten positiv ausging.
Auch ich wünsche euch natürlich ein frohes Weihnachten, und viel Glück. Vor allem vor Gericht.......
Lasst wieder von euch hören, wenn es neues gibt.
Gruss - fooled
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