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Arzt bringt Attest nicht bei |
Kassandra24
 Beiträge: 4 | Erstellt: 20 August 2005 - 14:26  
Hallo alle miteinander.
Ich hab folgendes Problem.
Meine Tochter hat letztes Jahr im Juli einen Verkehrsunfall gehabt. Dabei hat sie sich ein HWS zu gezogen.
Eigentlich würde ihr von der gegnerischen Versicherung Schmerzensgeld zustehen. Aber der behandelnde Arzt bringt einfach das benötigte Attest nicht bei.
Meine Tochter hat zweimal ein Formular für ein Kurzattest abgegeben. Das wurde beide Male weder an den Anwalt noch an die Versicherung geschickt.
Dann hat sie, nach fast einem Jahr und mindesten 10 Telefonanrufen, endlich ein Attest (für 20 EUR) bekommen. Und darin war dann nicht die Verletztung als solche, sondern ein Arbeitsunfähigkeit 2 Monate später (durch eien anderen Unfall bedingt) bescheinigt.
Jetzt mach ich mich schon wieder 2 wochen rum. Bei einem anruf, ob das attest fertig ist und abgeholt werden kann, wurde mir gesagt, dass dies (nach fast 2 wochen) nicht der fall ist. Aber ich könne ja heute abend um 17.00 direkt mit dem Arzt telefonieren. Äh; hallo ich hab auch nen Terminkalender.
Kann mir jemand vielleicht mal einen Tipp geben, was ich da machen kann, damit die dort mal in die Puschen kommen. Ärztekammer oder so.
Ich hab doch als Patient auch Rechte! Oder?
Der Unfall ist jetzt schon über 12 Monate her und meine Tochter kriegt nix von der Versicherung. Was auch deshalb besonders ärgerlich ist, da sie zu der Zeit Studentin war, also nicht krankgeschrieben werden konnte und trotzdem eben 10 tage nicht in ihrem Studentenjob arbeiten konnte. Und das in den Semesterferien.
Grüße
Kassandra
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Jacintinho
 Beiträge: 5 | Erstellt: 21 August 2005 - 00:46  
Hi Kassandra,
auch ich habe meinen Arzt darum gebeten ein Schriftstück aufzusetzen aus dem hervorgehen soll
woher meine Beschwerden kommen. Mein Arzt hat dies abgelehnt und mich darauf verwiesen, daß dies Sache eine Gutachters ist. In einer Uniklinik habe ich ein Gespräch zwischen zwei Ärzten be-
lauscht aus dem hervorging, daß es doch gar keine Veranlassung gibt sich aus einem nichtigen Grund in die Nesseln zu setzen.
Gruß
Jacintinho
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Hollis
 Beiträge: 498 | Erstellt: 21 August 2005 - 11:15  
Hallo Jacintinho,
Du mußt den Arzt in Verzug setzen, das geht so:
Schreib ihm schriftlich, daß du ihn bisher mehrmals mündlich aufgefordert hast, das Attest auszustellen. Jetzt setzt ihm eine 14-tägie Frist bis er Dir das Attest zu senden soll oder übergeben soll. Weise Ihn darauf hin, daß Du ansonsten einen Rechtsanwalt aufsuchen wirst, der Dir das Attest beitreibt. Und Du ihn für den Verzugsschaden den Du erleidest und für die Kosten Deines Rechtsanwaltes haftbar machen wirst.
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ungefähr so:
sgH Dr. x,
mehrfach habe ich Sie schon mündlich aufgefordert mir das Attest ....... auszustellen, da dies bis heute nicht geschehen ist, fordere ich Sie hiermit auf mir das Attest ..... bis zum (in 14 Tagen ab Datum des Schreibens) auszustellen und zu übersenden. Die Honorarforderung bitte anbei oder teilen Sie mir mit, wann ich das Attest bei Ihnen abholen kann.
Sollte ich bis zum .... das Attest nicht ausgestellt und übergeben worden sein, dann sehe ich mich gezwungen einen Rechtsbeistand aufzusuchen, der mir das Attest beitreibt. Die Kosten der Beitreibung und der Verzugsschaden gehen zu Ihren Lasten.
MFG
Jacintinho
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Am besten alles Dokumentieren, wann habe ich den Arzt das erste Mal aufgefordert das Attest auzustellen, etc. braucht man evt. später bei Gericht um zu beweisen, und alles aufheben.
Habe selbst wegen eines Attest einen Arzt verklagt, deswegen kenne ich mich mit der Materie aus. Nur aufpassen falls der Arzt eine Schlange ist. ( Schlange als Arzt ist derjenige der versucht sich durch alles so durchzuschlängeln, war z.B. mein Hausarzt)
gruß
Holger
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Hollis
 Beiträge: 498 | Erstellt: 22 August 2005 - 10:34  
Hallo Kassandra24,
beziehe mich auf meinen letzten Beitrag, soll auch "Hallo Kassandra24" heißen!
gruß
Holger
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Hollis
 Beiträge: 498 | Erstellt: 23 August 2005 - 18:50  
Hallo Jacintho und Kassandra24,
und laßt euch auf gar keine angeblichen getroffenen mündlichen Vereinbarung die ihr angeblich telefonisch mit dem Arzt getroffen habt oder laßt euch nicht in die Praxis locken.
Also schriftlich.
Die Klage vorm Amtgericht dauert ca. 6 Monate. Es geht um so schneller je sauberer man die Beweise führt und um so aussichtsreicher ist dann die Wahrscheinlichkeit den Prozeß zu Gewinnen.
Hierbei wird separat ein Beschluß des Amtgerichtes ergehen, daß es für keine Partei eine Berufung oder Revision geben wird!!!
Hier wird man dann vielleicht Probleme haben einen Rechtsbeistand zu finden wegen des geringen Streitwertes unter 600,-- Euro, deswegen gibt es auch keine Berufung und Revision wegen des geringen Streitwertes (dem Attest).
Das ist halt so ne Sache mit den Rechtsanwälten, da kann ich auch ein Liedchen dazu singen!
gruß
Holger Pfarr
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