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Urteil BK 2110 |
Ramona
 Beiträge: 158 | Erstellt: 06 July 2005 - 11:41  
Hallo an euch alle,
in der letzten zeit war ich hier im Forum nur als Leser unterwegs.
Heute habe ich mal wieder etwas zu melden, was Betroffene von BK´n, die Wirbelsäule betreffend, interessieren könnte.
mein Urteil vom LSG Chemnitz habe ich heute erhalten. Meine Berufung war zulässig und ich bekomme von nun an eine Rente in Höhe von 20%. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Wie ihr wisst, wurde ich im Widerspruchsverfahren und im Verfahren vor dem SG von einem IMB-GA untersucht.
Ich möchte einige Zitate vom Senat zu den Diagnosen des Prof. R. schreiben.Das Urteil hat 27 Seiten und es wäre zu aufwändig, hier alles reinzuschreiben.
Der Hauptablehnungsgrund von Prof. R. und a. Ärzten waren immer die belastungsadaptiven Phänomene.
Zitat: " Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang für den Senat, dass es ihm mangels Sachkunde verwehrt ist, hier Partei zu ergreifen, es jedoch auch auch keine Möglichkeit gibt, bereits jetzt eine verlässliche Gewissheit über den von den Sachverständigen Prof. Dr. R., Dr. M., Dipl. med. G. und Dr. R. ins Feld geführten angeblichen medizinischen Erfahrungssatz zu erlangen.... Dies bedeutet für den Senat, dass derzeit das Argument "belastungsadaptive Reaktionen" bei Ganzkörperschwingungen im Sinne der BK 2110 BKV keine ausreichende Validität besitzt und daher unbeachtet bleiben muss."
Zur vom Prof. R. festgestellten Hypermobilität und dem Übergangswirbel, die als konkurrierende Erkrankungen ebenfalls für Ablehnung sorgten. (Die Funktionseinschränkungen seien auf die Hypermobilität zurückzuführen und das schließe die haftungsausfüllende Kausalität aus.)
Zitat: "Die von Prof. R. und Dr. M. festgestellt Hypermobilität der LWS konnte von den übrigen Sachverständigen - für den Senat nachvollziehbar - nicht bestätigt werden."
Zitat: " Dr. O., Prof. Dr. G., Dr. F., Prof. K. und Dr. R. gehen allesamt nicht vom Vorliegen eines lumbosakralen Übergangswirbels aus. Sie haben, nachdem Prof. R. diese Diagnose ins Gespräch gebracht hat, intensiv die Rö-Aufnahmen hiernach durchschaut und übereinstimmend und nachvollziehbar erläutert, dass lediglich 5 Wirbelsäulensegmente vorliegen."
Hier noch einZitat zu den kausalen Zusammenhängen: Zitat : "Argumentationen, die darauf angelegt sind, die BK-tatbestände der Nr. 2108 - 2110 BKV auszuhebeln, sind daher mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen."
Das wäre erst mal das Wichtigste.
Jedenfalls gibt es noch Gerechtigkeit und Richter, die ihren Job gewissenhaft und unvoreingenommen ausüben.
da kann man doch ein wenig hoffen, dass die Lage der Betroffenen und Unfallopfer sich eines Tages bessern wird.
Wen das Urteil interessiert, dem kann ich das AZ geben, wenn das Urteil ins Net gestellt werden sollte.
Oder darf man das auch hier rein schreiben? habe keine Ahnung??
Gruß Ramona
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Hermann
 Beiträge: 756 | Erstellt: 07 July 2005 - 17:59  
Hallo Ramona,
da hast du aber auch ein gutes Gericht angetroffen.
Mir sind mehrere positive Urteilevon denen bekannt.
ich hog´ffe das ändert sich nicht.
Einige BG Spezialisten (Gefälligkeitsgutachter und Schreibtischtäter) arbeiten schon daran.
Da wurden schon einige von eingeladen zu sogenannten Fortbildungsveranstaltungen!!!!!
Fällt immer auf, dass ein Gericht ein gutes Urteil fällt, und dann einige dieses dann zu Veranstaltungen einladen.
Kann doch kein Zudfall sein.
Jedenfalls gönne ich dir dieses Urteil.
Hoffentlich hilft es auch allen.
Du kannst das Urteil hier kopiert reinstellen.
Du kannst auch die Namen der Beteiligten schwärzen.
Ob das bei einem "Im Namen des Volkes" gesprochenen Urteils notwendig ist ??
Die Namen der Ärzte kannst du aber unter Gutachter posten.
Tun ja alle.
Da ja einige Gefälligkeitsgutachter von sich überzeugt sind, werden die nichts dagegen haben, wenn
ihre geitigen Ergüsse hier gepostet werden.
Gruß
Hermann Josef
_________________ Gruß
Hermann Josef
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Ramona
 Beiträge: 158 | Erstellt: 11 July 2005 - 09:00  
Hallo Hermann,
ich komm erst jetzt dazu eine Antwort zuschreiben.
Tja, du hast Recht, ich hatte Glück mit dem Senat.
Ich kann es auch nicht glauben, dass nun alles vorbei sein soll. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die BG nicht aufgeben wird. Aber sie kann ja nicht in Revision gehen. Oder????Gibts da noch ein Nebentürchen???
Ich denke und hoffe, dass gegen dieses Urteil nichts mehr zu machen ist.
Seit Anfang Mai, als ich den Brief von der BG erhielt, indem sie meine Bankverbindung anforderten, habe ich nichts mehr von denen gehört oder gelesen. Dauert das immer so lang??
Nun, wollen wir hoffen, dass es dabei bleiben wird. Die Mühlen der BG werden gewiss schon wieder fleißig mahlen und das Urteil in alle Einzelteile zerlegen, um etwas zu finden...
Das U. ins Forum stellen, davon habe ich keine Ahnung. Die Datei wäre auch zu groß, denke ich...
Gruß Ramona
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fritz
 Beiträge: 42 | Erstellt: 12 July 2005 - 19:16  
Hallo Ramona,
nenne doch einfach das Aktenzeichen deines Urteiles und jeder kann wenn er will sich eine Urteilskopie schicken lassen. Dadurch brachst Du nicht es hier ins Forum Stellen.
Gruß fritz
_________________ Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
-Wissen ist MACHT nichts Wissen MACHT nichts-
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Ramona
 Beiträge: 158 | Erstellt: 13 July 2005 - 10:49  
Hallo Fritz und alle anderen interessierten,
@ fritz: du hast recht, das ist die einfachste Methode.
AZ ist L 2 U 127/02 LW.
mal 'ne Frage an alle. werden eigentlich alle Urteile irgendwann mal von den Gerichten ins Net gestellt?
gruß Ramona
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Gisela
 Beiträge: 684 | Erstellt: 13 July 2005 - 13:04  
Hallo Ramona
Bevor dein Urteil von den Gerichten ins Internet gestellt wird, mußt du deine Zustimmung geben.
Gruß Gisela
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Hollis
 Beiträge: 498 | Erstellt: 13 July 2005 - 22:31  
Hallo Ramona,
herzlichen Glückwunsch, hat sich Dein Problem mit der Pseudo-Rippe endlich gelöst!
gruß
Holger
_________________
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Ramona
 Beiträge: 158 | Erstellt: 14 July 2005 - 10:09  
Hallo
@gisela. Danke für die Antwort. Ich werde natürlich das Urteil ins Net stellen lassen, wenn das Gericht mich fragen wird.
@hollis Das Problem hat sich nun gelöst. Ich habe am 12 BWK nur sehr kurze Rippen, was dazu führen kann, dass man eben 6 LW zählt, wenn man nicht richtig hinsieht. Auf dem Gesamtröntgenbild der WS kann man nur 11 Rippenpaare zählen.
Also hat der IMB GA durch sein nur flüchtiges Ansehen der Bilder eine Fehldiagnose gestellt, die von allen anderen GA'n widerlegt wurde.
Es ist alles ausführlich im Urteil niedergeschrieben. Einen 6 LWK gibt es nicht!!
Gruß Ramona
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Ramona
 Beiträge: 158 | Erstellt: 29 August 2006 - 11:57  
Hallo an alle Interessierten,
Das Urteil könnt ihr lesen unter: www.abekra.de/Berufskrankheiten/Einzelne%20BKen/R-U-Urteil%20des%20LSG%20Sachsen%20vom%2028-4-05.pdf
Gebt einfach bei Google L 2 U 127/02 LW ein. Dann findet ihr es auch.
Gruß Ramona
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Micha
 Administrator Beiträge: 619 | Erstellt: 13 September 2006 - 13:51  
Ich schließe diesen Thema mit dem Hinweis das wir unter http://www.unfallopfer.de/forum das neue Forum in Betrieb genommen haben und bitte euch neue Themen nur noch dort zu starten oder weiterzuführen.
! Ich habe die Benutzernamen und Passworte nicht in das neue Forum importiert um die vielen inaktiven User hier nicht mitzunehmen. Ihr müßt euch im neuen Forum neu registrieren.!
Im Voraus vielen Dank für eure Mühe!
_________________
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www.unfallopfer-hilfswerk.de
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