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Vollständige Version anzeigen : Zeitrenten Bescheide Prüfen


oerni
02.12.2008, 21:53
Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor Mai 2007 verlängert wurde, könnte eventuell einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung (und eventuell auch eine erhöhte Dauerrente) haben.

Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30.4.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente gezahlt wird.
Betroffen sein können:

* Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten
* Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten
* Empfänger von Renten wegen voller Erwerbsminderung
* Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
* Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und
* Hinterbliebene, die eine aus einer der vorstehend genannten Leistungen abgeleitete Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente oder Waisenrente beziehen oder bezogen haben.

Zum Hintergrund:

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (insbesondere des Urteils vom 24. Oktober 1996, Aktenzeichen: 4 RA 31/96) handelt es sich bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) nicht um die bloße Leistungsfortsetzung, sondern jeweils um die Bewilligung eines neuen Rentenanspruchs.

Diese Rechtsprechung gilt aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung allerdings nur bei Verlängerungen einer Rente bis zum 30. April 2007. Es hätten dann bei jeder Zeitrentenverlängerung die Entgeltpunkte neu festgesetzt und die Rentenhöhe neu bestimmt werden müssen.

Dies haben die Rentenversicherer jedoch nicht getan.

Durch die Neuberechnung können sich zusätzliche Entgeltpunkte in erster Linie durch erweiterte Zurechnungszeiten ergeben. Andererseits kann es aufgrund der verschiedenen zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, die leider meist für die Versicherten nachteilig sind (zum Beispiel die geringere Bewertung von Ausbildungszeiten oder die Änderung des Zugangsfaktors), auch zu Verschlechterungen kommen, die gegenzurechnen sind.

Allerdings: "Unter dem Strich" kann sich die Rente nicht verringern. Dies ist durch die gesetzliche Besitzschutzregelung des § 88 SGB VI ausgeschlossen.

Der Antrag sollte bis Ende Dezember 2008 gestellt werden, da eine Nachzahlung nur für die vergangenen vier Kalenderjahre möglich ist und am 31.12.2008 ein Anspruch für das Jahr 2004 erlischt.

Einzelheiten unter https://www.xing.com/img/outlink.gif (http://www.vdk.de/de19884)http://www.vdk.de/de19884.